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EU-Nitratrichtlinie

Rote Gebiete: Kaniber kritisiert Pläne der Bundesregierung

Mit Zugeständnissen gegenüber Brüssel gebe die Bundesregierung eine verursachergerechte Lösung für mehr Trinkwasserschutz auf, warnt Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit der Ankündigung der Bundesregierung, die Position der EU-Kommission, dass die Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung nicht vereinbar mit der EU-Nitrat-Richtlinie sei, zukünftig bei der Ausweisung der roten Gebiete zu berücksichtigen, geht Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hart ins Gericht.

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„Anstatt mit der EU hart und mit Herzblut zu verhandeln und für das fachlich richtige deutsche Modell zur Ausweisung der roten Gebiete zu werben, machen das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium im Alleingang alle gemeinsamen Bemühungen der letzten Bundesregierung und aller Länder, bestmögliche Verursachergerechtigkeit zu schaffen, mit einem Wisch zunichte“, sagte Kaniber.

Die EU müsse weiter von der Wirksamkeit des deutschen Systems von Binnendifferenzierung und Modellierung überzeugt werden, so die Ministerin. Es sei ja schön, wenn die beiden grünen Minister ihre tolle Zusammenarbeit loben, aber wenn dann vor allem Politik gegen den Agrarstandort Deutschland rauskomme, dann stünden den Bauern schwere Zeiten bevor.

„Voraussetzung, um Zwangsgeld abzuwenden“

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die EU-Kommission die Bereitschaft Deutschlands, diese Position zukünftig bei der Gebietsausweisung zu berücksichtigen, als deutlichen Fortschritt, um die Ziele der EU-Nitrat-Richtlinie zu erreichen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2018 umzusetzen. „Dies ist eine notwendige Voraussetzung dafür, eine drohende Fortführung des Zwangsgeldverfahrens vor dem EuGH abzuwenden.“

Die Kommission habe dargelegt, dass die Umweltbilanz landwirtschaftlicher Betriebe zwar nicht bei der Gebietsausweisung, aber auf der Ebene der Maßnahmen einbezogen und so Verursachergerechtigkeit berücksichtigt werden könne. Die EU-Kommission habe aber darauf hingewiesen, dass dies nicht kurzfristig zu realisieren sei, sondern dafür ein mehrjährig entwickeltes und gewachsenes robustes System und verlässliche Datengrundlagen erforderlich seien, vergleichbar den Rahmenbedingungen und Praktiken, die in anderen Mitgliedstaaten bestehen.

Hinsichtlich einer einheitlichen Binnendifferenzierung habe sich die EU-Kommission grundsätzlich offen dafür gezeigt, dass die Länder in einem bundesweit vorzugebenen Rahmen unterschiedliche Verfahren, jeweils auf der Grundlage von der Kommission nachvollziehbaren Kriterien, anwenden können. Diese dürften aber nicht zu stark abweichenden Ergebnissen bei der Ausweisung der roten Gebiete führen. Entscheidend sei für die EU-Kommission, dass diese Verfahren robust und möglichst rechtssicher seien. Wie dies zu gewährleisten ist, soll diesen Montag zwischen Bund und Ländern geklärt werden.

Zur Phosphatbelastung habe die Kommission weitere Erläuterungen erbeten, insbesondere wie Messungen und Maßnahmen in Verbindung stehen und wie Deutschland insgesamt eine Eutrophierung der Meeresgewässer verhindert.

Die EU-Kommission erwartet eine Vorlage von Vorschlägen zu den angesprochenen Punkten und Angaben zu der zu erwartenden Gebietskulisse bis zum 18. Februar 2022.

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Freie Bauern fordern Ehrlichkeit statt Geschacher um rote Gebiete

Die Interessenorganisation Freie Bauern sieht das drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren als Chance für einen fairen Neubeginn bei der Ausweisung roter Gebiete. „Wir müssen weg von dem Geschacher um Prozentzahlen, mit denen angeblich mehr oder weniger Grundwasserschutz erreicht wird, hin zu einer nachvollziehbaren Eingrenzung und aktiven Bekämpfung von Grundwasserbelastungen“, sagte Georg Straller von der Bundesvertretung der Gesellschaft.

Der 58jährige Schweinemäster aus dem bayerischen Ipflheim, dessen Flächen bereits einmal im roten Gebiet und nach einer Korrektur wieder draußen lagen, plädiert für ein dreistufiges Verfahren, bei dem es darum geht, die Ursache der Belastungen möglichst präzise zu identifizieren und auszuschalten: „Nach Jahren einer ideologisch geführten Auseinandersetzung schlagen wir vor, es einfach mal mit Ehrlichkeit zu versuchen.“

Zunächst müsse das Messnetz weiter verdichtet werden – aus Sicht der Freien Bauern sollte dabei mindestens eine technisch einwandfrei funktionierende Messstelle auf 15 Quadratkilometern angeordnet sein. Weiter müsse künftig das einzelne Messergebnis als Grundlage für die Ausweisung dienen, so Straller: „Der Radius um eine belastete Messstelle herum ist relevant, wir sollten endlich wegkommen von all den großräumigen Hypothesen und Modellierungen.“

Schließlich müsse es den betroffenen Landwirten möglich sein, anhand ihrer Wirtschaftsdaten nachzuweisen, dass die Belastung nicht von ihrem Betrieb ausgehen kann. Im Zweifelsfall lasse sich über zusätzliche umweltforensische Untersuchung der Proben oder ergänzende Beprobung von Flächen der Kreis der wahrscheinlichen Verursacher deutlich eingrenzen.

Straller: „Flächendeckende Grundwasserschäden durch die Landwirtschaft sind ein Märchen. Wenn wir die punktuellen Belastungen, die es zweifellos gibt, wirksam abstellen wollen, brauchen wir ein fachlich korrektes, rechtssicheres Verfahren. Das hat unsere volle Unterstützung.“

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