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Neue Verschärfungen

Rote Gebiete: Landwirte werden bei Düngeverordnung zum Spielball

Bundesweit sind die Bauern genervt und verärgert wegen der ständigen Änderungen bei der Düngeverordnung. Zusagen von heute sind morgen wertlos. Kollegen aus Sachsen-Anhalt haben Klage eingereicht!

Lesezeit: 3 Minuten

Die amtliche Ausweisung der roten Nitrat-Gebiete hält die Landwirte weiter in Atem. Bekanntlich gab es 2017 eine neue Düngeverordnung, die 2020 nochmals verschärft wurde. Am Mittwoch wurde bekannt, dass nun erneut weitere Hürden drohen. Die EU will die verkleinerten roten Gebiete nicht akzeptieren. Die Länder müssen sie neu und größer ausweisen.

Sechs Landwirtschaftsbetriebe aus Sachsen-Anhalt haben in dieser Woche bereits beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg Normenkontrollklage gegen die Ausweisung „Roter Gebiete“ eingereicht. „Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Daten und der hydrogeologischen Annahmen“, heißt es in der Klageschrift.

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Auch in Brandenburg ist die Stimmung schlecht: Jede Neufassung ging mit schärferen Einschränkungen und Auflagen einher und dem Versprechen, jetzt alles Erforderliche geregelt zu haben, empört sich Landesbauernpräsident Henrik Wendorff. „Und nun stehen schon wieder alle Anzeichen auf Verschärfung. Leider ist das, was heute besprochen wird, schon morgen nichts mehr wert. So können Verwaltungen und Politik arbeiten – wir Landwirte nicht!“, zeigt sich der Landwirt ernüchtert.

Er befürchtet, dass die Landwirte wohl wieder einmal die Leidtragenden dieses politischen Wirrwarrs sein werden. Maßnahmen zur fachlich notwendigen Pflanzenernährung dürften nicht alle Jahre zum Spielball zwischen Bund, Ländern und der EU werden und nach Gutdünken geändert werden, so Wendorff. „Die Betriebe sollen anscheinend dauerhaft Angst haben, mit weiteren Auflagen bestraft zu werden aufgrund von Ursachen, die sie in weiten Teilen überhaupt nicht zu verantworten haben.“

Bereits jetzt seien an einigen Messstellen die Gründe für erhöhte Nitratwerte in oberen Schichten des Grundwassers unklar. Die Ausweisung der Gebiete (ab 35 mg/Liter, Grenzwert 50 mg/Liter) als nitratbelastete, sogenannte rote Gebiete drohe erneut zum Politikum in Zeiten zu werden, in denen die Betriebe dringend Stabilität benötigen. Zuletzt befeuerte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, welches die dortige Landesdüngeverordnung aufhob, die Diskussion. Zwischen Urteil und Neuausweisung in Mecklenburg-Vorpommern und immer stärkeren Rufen aus Brüssel zur erneuten Überprüfung der roten Gebiete scheinen die Verantwortlichen den Blick für das Wesentliche nach Einschätzung des LBV verloren zu haben.

Bedenken an der Rechtmäßigkeit und fehlenden Einheitlichkeit der Ausweisungspraxis sind laut Wendorff dabei nur die Spitze des Eisbergs. Fehlende Repräsentativität von Messstellen oder gar fehlende Einheitlichkeit in der Messpraxis führten zu einem Durcheinander, das seines Gleichen sucht, beklagte er sich am Mittwoch. Der Erfolg der anstehenden Amtschefkonferenz der Bundesländer werde sich daran messen lassen müssen, welche Lösungen dazu präsentiert werden können.

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