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Düngeverordnung: Rote Gebiete stehen deutschlandweit wieder auf der Kippe

Bei der Düngeverordnung drohen neue Hürden. Die EU will die verkleinerten Roten Gebiete nicht akzeptieren. Die Länder müssen sie neu und größer ausweisen. Bauernverband pocht aufs Verursacherprinzip.

Lesezeit: 4 Minuten

Bund und Länder stehen vor einer erneuten Schlappe beim Gewässerschutz und der Düngeverordnung. Die EU-Kommission will die mit der Reform von 2020 ausgehandelte Neuausweisung der roten Gebiete durch die Länder nicht akzeptieren. Sie stört sich nach Informationen von top agrar insbesondere daran, dass in Folge der neuen Ausweisung von 2021 die Roten Gebiete, die besonders mit Nitrat belastet sind, um mehr als 50 % kleiner geworden sind als zuvor.

Solange dieser Umstand nicht behoben ist, will die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aufheben. Erneut stehen die Strafzahlungen von rund 850.000 € pro Tag gegen Deutschland im Raum.

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Özdemir und Lemke wollen einlenken

Die neue Bundesregierung reagiert auf die schon im Sommer 2021 von der EU-Kommission angekündigte Kritik mit Zugeständnissen. Sie will den seit Jahren hin und her gehenden Streit mit der EU über erhöhte Nitratwerte im Grundwasser endgültig ausräumen.

Agrarminister Cem Özdemir bereitete zwischen den Zeilen bereits am vergangenen Freitag im Bundestag die Bauern auf neue Härten für die Landwirtschaft vor. Die neue Regierung werde nun die "erforderlichen Maßnahmen" ergreifen, damit das weiterhin laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nitratbelastung gegen Deutschland beendet werde, kündigte Özdemir im Bundestag an.

Lemke kündigt Ergebnis "in den nächsten Wochen" an

Die Bundesregierung befinde sich mit Umwelt- und Landwirtschaftsministerien sowie mit den Ländern mit der EU Kommission auf Arbeitsebene in Gesprächen, sagte Umweltministerin Steffi Lemke am Dienstag im Vorfeld des Agrarkongresses. „Wir werden Maßnahmen vorschlagen, mit der EU-Kommission abstimmen und alles daran setzen, dass das Vertragsverletzungsverfahren beendet werden kann, dass die Strafzahlungen abgewendet werden können“, so Lemke vor Journalisten in Berlin. Sie hoffe in den nächsten Wochen ein abschließendes Ergebnis vorlegen zu können, sagte sie.

EU kritisiert Unterschiede bei der Modellierung der Länder

Konkret richtet sich die Kritik der EU vor allem auf die neue Modellierung der Roten Gebiete und die 2021 neu eingeführte Binnendifferenzierung. Zudem zeigt sich die EU verwundert, dass mit der Reform von 2021 nicht eine einheitliche Ausweisung in allen Bundesländern erfolgt ist, sondern drei unterschiedliche Modelle angewendet wurden.

Neuausweisung soll bis 2023 erarbeitet werden

Folge der neuen Bund-Länder-Gespräche soll laut der Bundesregierung nun sein, dass die Gebietsausweisung der Roten Gebiete 2022 in allen Ländern neu aufgerollt und einheitlich eingeführt wird. Dafür muss es eine neue Ausweisungsverordnung geben, die der Bundesrat beschließen muss.

Anschließend werden die Bundesländer die Roten Gebiete neu ausweisen. Es ist zu erwarten, dass diese danach wieder an die Größe von 2017 heranrücken.

Maßnahmen in Roten Gebieten bleiben gleich

An den Maßnahmen aus der Düngeverordnung soll sich nichts ändern. Konkret heißt dass, dass die Maßnahmen in den Roten Gebieten, zu denen auch die Einschränkung der Stickstoffdüngung um 20 % gehört, in mehr Regionen gelten werden. Dort ist dann auch die Düngung von Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung im Herbst verboten.

Bauernverband fordert verursacherbezogene Vorgehensweise

Beim Deutschen Bauernverband (DBV) gibt man sich besorgt. Er ruft die Agrarminister von Bund und Ländern auf, bei der Abgrenzung der roten Gebiete im Sinne der Düngeverordnung das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führe dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngen, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen würden, heißt es beim DBV.

„Die Landwirtschaft erkennt das Ziel des Gewässerschutzes an, fordert aber mit Nachdruck eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise ein“, schrieb Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes an die am Donnerstag tagende Amtschefkonferenz der Agrarministerien von Bund und Ländern.

Länder sollen Messstellennetz ausbauen

Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten sei dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft, so Krüsken. Dies müsse auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermittelt werden.

Krüsken steht weiter hinter der Binnendifferenzierung, diese müsse sich auf ein breites Messstellennetz stützen. „Hierfür sind die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen“, so der DBV-Generalsekretär.

Als besonders kritisch bewertet es der DBV, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen werden bzw. wieder in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer „roter Grundwasserkörper“ bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen zurückgefallen wird.

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