Düngeverordnung (DüngeVO)

Lange haben sich Landwirte gegen eine Verschärfung der Düngeverordnung gewehrt. Wegen zu viel Nitrat traten 2020 neue Düngeregeln in Kraft, die zu Einschränkungen vor allem in Roten Gebieten führen.

Bis Ende 2022 mussten alle Bundesländer die Kulissen der mit Nitrat belasteten, Roten Gebiete zum zweiten Mal neu ausweisen. Denn die EU-Kommission war unzufrieden mit der Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland aus dem Jahr 2020. Daraufhin haben Bund und Länder im Sommer 2022 bundesweit die Vorschriften zur Gebietsausweisung vereinheitlicht und verschärft. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der emissionsbasierten Binnendifferenzierung durch Abgleich des Stickstoff-Saldos mit dem maximal duldbaren Stickstoff-Eintrag. Dadurch sind jetzt mit der Neuausweisung vor allem die Ergebnisse der Messtellen für die Einteilung in ein Rotes Gebiet maßgeblich.

Düngeverordnung gilt erst seit 2020

Die aktuelle Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten und bedeutet für Landwirte mehr Detailregeln und einen erhöhten Dokumentationsaufwand.

Weitere Informationen:

Überblick über die Neuerungen:

Mit der Veröffentlichung der Düngeverordnung gelten die folgenden Regelungen bundesweit:

  • Bei der Düngebedarfsermittlung bezieht sich das zu berücksichtigende Ertragsniveau der angebauten Kultur auf die vergangenen 5 Jahre. Außerdem ist die Herbstdüngung von Winterraps und -gerste beim N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr anzurechnen.
  • Der bislang erforderliche Nährstoffvergleich wird ersetzt durch die verpflichtende Dokumentation der ausgebrachten Düngemenge für jeder einzelnen Düngung und jedes Feld. Bei falschen oder unvollständigen Aufzeichnungen drohen Strafgelder bis zu 50.000 €.
  • Das Düngen mit Stickstoff- oder phosphathaltigen Düngern ist auf gefrorenen Böden auf allen Flächen verboten, bisherige Ausnahmen wurden gestrichen.
  • Es gibt neue und verlängerte Sperrfristen für die Herbstdüngung.

Ebenfalls ab 2020 tritt eine Ergänzung der Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Kraft. Für an Flüssen, Seen oder Bächen grenzende landwirtschaftliche Flächen mit einer Neigung von mindestens 5% ist landseits eine 5 Meter breite, ganzjährig begrünte Pflanzendecke verpflichtend.

Neuerungen in den Roten Gebieten

Für die Roten Gebiete gilt außerdem:

  • Eine Verringerung des Düngebedarfs um 20%, gemessen am Durchschnitt der nitratbelasteten Gebieten bewirtschafteten Flächen des Betriebes, wobei Ausnahmen vorgesehen sind.
  • Ein Verbot der Herbstdüngung von Winterraps und -gerste und von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Eine schlagbezogene N-Obergrenze für die Ausbringung organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170kg N je Hektar.
  • Ein Verbot der Stickstoffdüngung von Sommerkulturen, wenn nicht auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde.

Warum die Düngeverordnung überarbeitet wurde

Im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Verletzung der EU-Nitrat-Richtlinie in allen von der EU-Kommission beanstandeten Punkten verurteilt. Seit September 2014 habe Deutschland trotz Ermahnung keine „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen, lautete das Urteil. Die EU-Kommission hatte danach weiter moniert, dass auch die Düngeverordnung von 2017 nicht ausreichend sei. Nachdem Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Einhaltung der Nitratrichtlinie von 2018 zunächst nicht umgesetzt hatte, hatte die Europäische Kommission in einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren mit Strafzahlungen von bis zu 860.000 Euro pro Tag gedroht.

Nachdem die Düngeverordnung bereits 2017 novelliert worden war, führte die Diskussion um deren weitere Verschärfung Ende des Jahres 2019 zur Gründung der Bewegung "Land schafft Verbindung". Landesweit brachten Landwirte auf Demonstrationen und Protestkundgebungen ihre Frustration mit der Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck. Als Reaktion auf die Proteste beschloss die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD Ende Januar 2020 zusätzliche finanzielle Unterstützung für Landwirte, die sog. „Bauernmilliarde“.

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