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topplus Düngeverordnung

Rote Gebiete: Klagen von drei Landwirten in Bayern abgewiesen

In Bayern hatten Landwirte in vier Musterverfahren gegen die Ausweisung Roter und Gelber Gebiete auf ihren Flächen geklagt - und drei davon verloren. Der BBV räumt einen Rückschlag ein.

Lesezeit: 3 Minuten

In Sachen Düngeverordnung hat der landwirtschaftliche Berufsstand in Bayern eine Niederlage erlitten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Donnerstag drei Klagen betroffener Landwirte gegen die Ausweisung Roter und Gelber Gebiete zurück. Die Richter kamen in drei von vier Musterverfahren zu dem Ergebnis, dass die mittels Verwaltungsvorschrift ausgestalteten Anforderungen an das Ausweisungsmessnetz und die Abgrenzung unbelasteter Bereiche eingehalten worden sind, auch wenn die erforderliche Messnetzdichte im Freistaat derzeit noch nicht vollständig erfüllt sei. In dem weiteren Verfahren wurde eine Messstelle bemängelt und die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung in dem betreffenden Grundwasserkörper außer Kraft gesetzt. Wie der Bayerische Bauernverband (BBV) zu den Urteilen weiter berichtete, handelte es sich dabei um die ersten vier von insgesamt 66 anhängigen Verfahren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte diese vier als Musterverfahren abgetrennt.

BBV: Mängel bei der Ausweisung beseitigen

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Der BBV sprach angesichts der drei abgewiesenen Klagen von einem Rückschlag. Das Urteil im Zusammenhang mit dem Grundwasserkörper 1G085 zeigt für den Verband aber auch, dass die Kritik der Landwirtinnen und Landwirte berechtigt ist. „Um transparente und verursachergerechte Regelungen zu schaffen, müssen die Mängel bei der Ausweisung beseitigt werden“, mahnte der BBV-Umweltbeauftragte Stefan Köhler.

Laut BBV bleibt nun abzuwarten, wie mit den anderen 62 anhängigen Verfahren fortgefahren wird. Zu prüfen sei, ob zumindest in einzelnen der jetzt abgeschlossenen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Laut Köhler ist unabhängig davon zu hoffen, dass eine baldige Überprüfung der betreffenden Gebietskulisse erfolgt und Verbesserungen für die wirtschaftenden Betriebe erreicht werden können.

Kaniber: Bund hat Versprechen gebrochen

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sieht sich durch die Urteile in dem Vorgehen bei der Ausweisung der Gebiete im Jahr 2022 bestätigt. „Unsere Ausweisungsverordnung ist grundsätzlich rechtmäßig“, stellte sie nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidungen fest. Zugleich erklärte die Ministerin, die gesamte Staatsregierung sei sich aber auch bewusst, dass sowohl im Interesse der Landwirte wie auch der gesamten Gesellschaft das Messnetz bis Ende 2024 auf 1.500 Ausweisungsmessstellen ausgebaut werden müsse. Das bleibe eine große Herausforderung für die Wasserwirtschaftsverwaltung und das Umweltministerium.

Wichtig ist laut Kaniber aber auch, dass der Bund „endlich die versprochene verursachergerechte Regelung beim Düngerecht angeht“. Das habe Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor zwei Jahren in einer Protokollerklärung im Bundesrat verbindlich zugesagt. Darauf warteten die Landwirte aber immer noch. Versprochen – gebrochen, so der Vorwurf der CSU-Politikerin an den Bundesminister. Die Leidtragenden seien wieder mal die Bauern.

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