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Prof. Taube: „Stoffstrombilanz ist kein Moloch“

Eine Streichung der Stoffstrombilanzverordnung wäre laut Prof. Taube unvereinbar mit fortschrittlicher Düngepolitik. Es drohe eine „Riesen-Regelungslücke“ beim Phosphor. Mehraufwand sieht er nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

„Entsetzt“ zeigt sich der Kieler Agrarwissenschaftler Prof. Friedhelm Taube über aktuelle Forderungen, im Zuge eines notwendigen Bürokratieabbaus die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. „Ein solcher Schritt wäre verantwortungslos und würde einer fortschrittlichen Düngepolitik diametral entgegenstehen“, sagte Taube gegenüber dem Pressedienst Agra Europe.

Seiner Einschätzung nach würde eine Abschaffung der Stoffstrombilanz unmittelbar dazu führen, dass für die Reglementierung der Phosphatsalden kaum noch eine Handhabe bestehen würde. „Wir hätten eine Riesen-Regelungslücke beim Phosphor“, warnt der Wissenschaftler.

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Das Überschussproblem insbesondere in Nordwestdeutschland sei dann nicht mehr in den Begriff zu bekommen, obwohl bekannt sei, dass die Phosphorsalden dort häufig um den Faktor 3 bis 4 höher liegen als Salden, die der guten fachlichen Praxis entsprechen. „Wir brauchen also den verbindlichen Grenzwert von maximal 4,3 kg Phosphorüberschuss je Hektar“, so Taube.

Taube: „Einfacher geht es kaum“

Für nicht berechtigt hält der frühere Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Universität Kiel die Kritik an einem vermeintlichen hohen Aufwand für die Stoffstrombilanz: „Die Stoffstrombilanz ist kein Moloch, das zu behaupten ist geradezu lächerlich.“ Wenn die Erträge mit den Nährstoffkoeffizienten von der Düngebedarfsermittlung abgezogen würden und das im Mittel des Betriebes je Hektar ausgewiesen werde, habe man den Wert für den Saldo der Stoffstrombilanz. Einfacher gehe es also kaum.

„Wir sind gut beraten, einige Jahre das Monitoring im Rahmen der Düngeverordnung und die Stoffstrombilanz parallel weiterzuführen, um dann die Düngeverordnung durch die Stoffstrombilanzverordnung abzulösen“, mahnt Taube. Sollte sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen, sieht er gute Aussichten, dass die EU-Kommission dem zustimmen wird.

Das Ordnungsrecht wirkt

Der Wissenschaftler bescheinigt der Landwirtschaft zugleich deutliche Fortschritte in der Düngung. Deren Nährstoffüberschüsse seien im gleitenden Mittel der vergangenen fünf Jahren um 15% gesunken, nachdem sich vorher über 20 Jahre kaum etwas bewegt habe.

Inzwischen nehme die deutsche Landwirtschaft hinsichtlich der erfolgreichen Reduktion der Stickstoffüberschüsse in der Mitte und im Nordwesten Europas eine Spitzenposition ein. Das sei ein Erfolg des nachgebesserten Düngerechts.

„Das Ordnungsrecht wirkt“, betonte Taube. Es schütze die gut wirtschaftenden Landwirte vor denen, „die es nicht besser können oder nicht besser wollen“. Jenseits der Debatte um „Anreize statt Verbote“ sei ein guter ordnungsrechtlicher Rahmen somit die essenzielle Voraussetzung für gute Landwirtschaft. Für Taube ist zugleich unstrittig, dass die aktuellen Düngeregelungen bürokratisch und kleinteilig sind. 

Alternativen waren politisch nicht durchsetzbar

Grund dafür sei der mühsame politische Prozess, der im Ergebnis zu der „Mikrosteuerung“ im Düngerecht geführt habe. Die Verantwortung dafür sieht der emeritierte Hochschullehrer bei den politischen Entscheidungsträgern der vergangenen zehn Jahre: „Man hätte es einfacher und unbürokratischer haben können, wenn man den bereits 2013 von Wissenschaftlichen Beiräten im Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten ausgearbeiteten Vorschlag einer Hoftorbilanz aufgenommen hätte.“ Die Offenlegung der damals noch extrem hohen Stickstoffsalden im Nordwesten sei zu jener Zeit jedoch offensichtlich politisch nicht durchsetzbar gewesen.

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