Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Agrarausschussempfehlung

Bundesrat lehnt Aufhebung der Stoffstrombilanz im neuen Düngegesetz ab

Die Empfehlung des Agrarausschusses, die Stoffstrombilanz zu streichen, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Das freut die Bundesregierung und ärgert Bayern Agrarministerin Kaniber.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium kann seine Arbeiten für eine Änderung der Stoffstrombilanzverordnung getrost fortsetzen. Ein Antrag des Agrarausschusses des Bundesrats, die bestehende Verordnung aufzuheben, bekam beim ersten Durchgang der Novelle des Düngegesetzes in der Plenarsitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag keine Mehrheit.

Der Ausschuss hatte seine Initiative damit begründet, dass sich die Rahmenbedingungen seit Einführung der verpflichtenden Stoffstrombilanzverordnung im Jahr 2017 geändert hätten. Sowohl mit den 2020 verschärften Düngeregelungen als auch mit dem geplanten Aufbau eines Wirkungsmonitorings werde dem Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Nährstoffen in den Landwirtschaftsbetrieben hinreichend entsprochen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zudem hatte der Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Stoffstrombilanzierung nicht der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie diene und nur in Deutschland verpflichtend umzusetzen sei.

Stoffstrombilanz zentraler Teil der Düngepolitik

Für die Bundesregierung ist die Stoffstrombilanzverordnung hingegen ein Kernelement einer wirksamen Düngepolitik, wie sie nicht zuletzt von der EU-Kommission eingefordert wird.

Grundsätzliche Zustimmung fand in der Bundesratssitzung die Ermächtigung im Gesetzentwurf, eine Verordnung zu einem Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung vorzulegen. Gleichzeitig appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, über die geplanten Maßnahmen hinaus ein „robustes, rechtssicheres und vollzugtaugliches“ System für eine Maßnahmendifferenzierung auf einzelbetrieblicher Ebene zu etablieren.

Die Maßnahmendifferenzierung müsse sicherstellen, „dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe näher zu bestimmenden Maßnahmen in belasteten Gebieten befreit werden können.“

Kaniber: "Riesenchance vertan"

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber reagierte enttäuscht. Ihrer Auffassung nach wurde eine „Riesenchance“ vertan, die Landwirte von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Sie erwartet nun, dass die geplanten Änderungen der Stoffstrombilanz nicht zu unnötigem Mehraufwand für Betriebe und Verwaltung führen.

„Die im Rahmen der Stoffstrombilanz ermittelten Daten müssen den Landwirten etwas bringen und auch zur Maßnahmendifferenzierung in den mit Nitrat belasteten Gebieten genutzt werden“, forderte die CSU-Politikerin. Die Bundesregierung dürfe mit der Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung keinen weiteren Schlag gegen die Tierhaltung in Deutschland führen.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.