Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Verhandlungen über Derogation

Berlin prüft Ausnahmen bei der Stickstoffdüngung fürs Grünland

Für die Düngung von Grünland müssen Landwirte teils Mineraldünger verwenden, obwohl sie ausreichend Gülle und Mist haben. So sieht es die Düngeverordnung vor. Nun starten Verhandlungen über Ausnahmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Ende des Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bei der Nitratrichtlinie sind wieder Zugeständnisse für die Landwirtschaft bei der Stickstoffdünung möglich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) prüft aktuell, ob insbesondere auf produktivem Grünland eine Abweichung von der geltenden Grenze von 170 kg organischen Stickstoff pro Hektar und Jahr möglich ist, die sogenannte Derogation.

„Da das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wurde, besteht die Möglichkeit, wieder eine Derogationsentscheidung im Nitratausschuss in Brüssel zu beantragen, aber nur für produktive Grünlandstandorte außerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete“, teilte ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf Anfrage von top agrar mit. Die Bundesregierung prüfe derzeit die weiteren Schritte, heißt es weiter.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nitratausschuss in Brüssel muss entscheiden

Letztlich muss Deutschland im Nitratausschuss in Brüssel die Frage nach der Möglichkeit einer Derogation auf Grünlandstandorten stellen. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 14. September statt. Ob Deutschland bereits für diese Sitzung einen Antrag stellt, oder eine andere zeitliche Angabe gab es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch nicht.

Bislang hatte die Kommission auf Grund des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Verstoßung gegen die Nitratrichtlinie die Gespräche mit Deutschland dazu abgelehnt. Nach mehrmaligen Verschärfungen der Düngeverordnung und der Neuausweisung der Roten, besonders mit Nitrat belasteten Gebiete in Deutschland hatte die EU-Kommission im Juni 2023 bekannt gegeben, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu viel Nitrat im Grundwasser einstellt.

Derogation für 230 kg N bis 2013 in Kraft

Die Derogation ist eine befristete Ausnahmeregelung. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten, die in der EG-Nitratrichtlinie festgelegte Höchstmenge von 170 kg organischen Stickstoff pro Hektar und Jahr zu erhöhen. Das müssen die Staaten allerdings begründen z. B. mit langen Wachstumsphasen, hohem Stickstoffbedarf der Pflanzen, hohen Niederschlagsmengen oder hohem Denitrifikationsvermögen des Bodens.

In Deutschland gab es von 2007 bis 2013 eine Derogationsregelung für 230 kg organischen Stickstoff pro Hektar auf Grünland und Flächen mit mehrjährigen Feldfutterbau in bestimmten Gebieten. 2013 nutzten sie 1.469 Betriebe, davon befanden sich die meisten in Bayern, gefolgt von NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Druck kommt aus Bayern

Vor allem Bayern drängt daher seit längerem auf einer Wiedereinführung der Derogationsregelung für Grünfutterflächen. Die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) nach der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gebeten, sich aktiv bei der EU-Kommission für eine entsprechende Regelung einzusetzen.

Aktuell führe die Beschränkung der maximalen Aufbringmenge an Stickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln dazu, dass Grünland- und Futterbaubetriebe Wirtschaftsdünger abgeben müssen und gleichzeitig dazu gezwungen sind, den vorhandenen Nährstoffbedarf des Grünlands über zusätzlich zugekaufte mineralische Dünger abzudecken. „Dies ist dauerhaft nicht vermittelbar, zumal die Qualität des Grundwassers in den süddeutschen Grünlandregionen nachweislich gut ist“, argumentierte Kaniber.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.