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Düngereform

Bauern und Gärtner warnen vor Ausweitung der Stoffstrombilanz im Düngegesetz

In der Anhörung zum neuen Düngegesetz kritisiert der DBV, dass gewässerschonende Betriebe nicht entlastet werden. Stattdessen sollen nun alle eine Stoffstrombilanzierung vornehmen. Das gehe zu weit.

Lesezeit: 3 Minuten

Auch wegen neuer Anforderungen aus Brüssel steht eine Novellierung des Düngegesetzes an. Die bisher aus dem Referentenentwurf bekannt gewordenen Neuerungen umfassen die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzierung sowie die Einführung einer Monitoring-Verordnung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Das hat im Oktober bereits scharfe Kritik von Bundestagspolitikern nach sich gezogen. Sie befürchten vor allem zusätzliche Berichtspflichten und noch mehr Bürokratie für die Landwirtschaft.

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt diese Sorgen. In seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Düngegesetzes moniert der Verband, dass bisher keinerlei Details für die Ausgestaltung des Monitorings bekannt sind. Er fordert, dass die Grundzüge des geplanten Monitorings bekannt sein müssen und gewisse Leitplanken bereits im Gesetz geregelt werden sollten, bevor dem BMEL und dem BMUV eine weitreichende Verordnungsermächtigung zur Einrichtung und Durchführung des Monitorings erteilt wird.

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DBV pocht auf Vereinfachungen in der Stoffstrombilanzierung

Im Rahmen der Novellierung ist zudem vorgesehen, den Anwendungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung deutlich auszudehnen. Das bedeutet, dass künftig alle Betriebe, auch alle Ackerbaubetriebe und zusätzlich auch Biogasanlagen verpflichtet wären, eine Stoffstrombilanz vorzunehmen. Bisher betrifft sie Unternehmen unter 20 ha oder weniger als 50 Großvieheinheiten oder Betriebe, die organische Dünger übernehmen.

Der Bauernverband erinnert daran, dass die Stoffstrombilanz einen nationalen Alleingang der Bundesrepublik darstellt. Vor diesem Hintergrund ist für ihn die deutliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Stoffstrombilanz nicht nachvollziehbar. Der Verband verlangt deshalb, an den bisherigen Einschränkungen des Anwendungsbereichs festzuhalten. Zudem müsse die Stoffstrombilanz deutlich vereinfacht werden – beispielsweise über den Verzicht auf wenig bedeutsame Stoffströme wie Saatgut, die Verlängerung der Aufzeichnungsfristen oder die Berücksichtigung betriebsindividueller Faktoren bei der Bilanz.

Einzelbetriebliche Ausnahmen müssen möglich sein

Kritisch sieht der DBV auch, dass anscheinend keine Ausnahmen oder Befreiungen für Betriebe geplant sind, die besonders gewässerschonend wirtschaften. Er fordert daher, bereits bei der Schaffung der Rechtsgrundlage auch gesetzlich zu verankern, wonach das BMEL zur Schaffung von einzelbetrieblichen Ausnahmen für Betriebe mit gewässerschonender Bewirtschaftung und der Grundlage für mehr Verursachergerechtigkeit bei den strengen Anforderungen der Düngeverordnung in Roten Gebieten ermächtigt wird.

Gärtner lehnen Stoffstrombilanz für Gemüsebetriebe ab

Viele Obst- und Gemüsebauern wären ebenfalls von der ausgeweiteten Stoffstrombilanzierungspflicht betroffen. Nach Einschätzung des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) stünde eine Erfassung der Nährstoffabfuhr aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau aber in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Auch seien keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Für die Kulturen im Gemüsebau, bei denen es eine Herausforderung ist, die Nährstoffüberschüsse zu minimieren, trage die Stoffstrombilanz zudem keinerlei Lösungsansatz bei. Der ZVG fordert daher für den Gemüsebau dessen komplette Ausnahme aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz.

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