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Noch mehr Berichtspflichten im Düngegesetz geplant

Neue Berichts- und Monitoringauflagen: So lässt sich die Novelle zum Düngegesetz zusammenfassen. Die Bundestagsopposition rechnet schon mit zusätzlichen bürokratischen Lasten für die Landwirtschaft.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei den Düngevorschriften kann es in Deutschland nicht so bleiben wie es ist. So lautet jedenfalls die Begründung für die Änderung des Düngegesetzes, die gestern im Bundestag beraten wurde: „Die Beibehaltung des Status quo (Null-Option) wurde geprüft“, heißt es in dem Entwurf. Sie sei jedoch „vor dem Hintergrund des durchzuführenden EU-Rechts im Anwendungsbereich des Düngerechts und der Umsetzung von Anforderungen, die sich aus der Nitratrichtlinie ergeben, nicht möglich“.

Umsetzung von EU-Recht

Tatsächlich dient der Gesetzentwurf laut Bundesregierung vorrangig der Umsetzung von EU-Recht. Vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie sind die Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung an die EU-Kommission weiter gestiegen.

Mit der geplanten Änderung des Düngegesetzes würden die erforderlichen nationalen Vorschriften zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung erlassen: vor allem die Regelungen zur Benennung einer notifizierenden Behörde, die auf Grund der Vorgaben dieser Verordnung wesentliche Aufgaben bei der Befugniserteilung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) übernehmen muss, sowie Regelungen hinsichtlich der Notifizierung und Überwachung von KBS.

Nick: Wollen Verursacherprinzip stärken

Ein weiteres Ziel der Novelle ist nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, die Stärkung des Verursacherprinzips. Wer Wasser gefährde, soll in die Pflicht genommen werden. Wer das nicht tue, der soll entlastet werden. Nick verspricht dazu eine „angemessene und faire Bewertung des Düngereinsatzes.

Dazu soll nicht nur das Düngegesetz angepasst werden. Vorgesehen sind auch Änderungen bei der Stoffstrombilanzierungs-Verordnung sowie eine Monitoring-Verordnung zur Wirksamkeit der Düngeverordnung.

Hocker: Auch andere Verursacher beachten

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, warnte davor, beim Thema Nitrat stets die Landwirte als alleinige Verursacher an den Pranger zu stellen. Der Nachweis von Koffein oder Süßstoff an den Messstellen sei ein klarer Beleg dafür, dass auch kommunales Abwasser seien Teil dazu beitrage.

Auch das lückenhafte und ungleich verteilte deutsche Messstellennetz ist für Hocker ein Problem. Er hält die daraus abgeleiteten Ergebnisse für wenig aussagekräftig. Dabei bestehe die Gefahr, dass im europäischen Vergleich „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden. Das dürfe nicht zu Lasten der deutschen Landwirtschaft gehen.

Straubinger: Messpunkte mit 25 km2 sinnlos

Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger hält das Messstellennetz ebenfalls für unzureichend. Eine Flächenabdeckung von 25 km2 pro Messpunkt sage nichts aus, kritisierte der Agrarpolitiker. Er warf der Ampel zudem vor, mit dem neuen Düngegesetz und insbesondere der Verordnung zur Stoffstrombilanzierung entgegen früherer Bekenntnisse doch wieder neue bürokratische Lasten über die Agrarbetriebe zu bringen. Auch sei überhaupt nicht gewährleistet, dass „vernünftig düngende“ Landwirte in Roten Gebieten Vorteile gegenüber solchen mit Nährstoffüberschüssen haben.

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