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Rote Gebiete steigen in Niedersachsen auf 32 % der Fläche

Die Landesregierung Niedersachsen hat die neue Kulisse der mit Nitrat belasteten Roten Gebiete beschlossen. Nun betreffen 32 % der Fläche schärfere Düngeregeln u.a für Stickstoff. Was dort jetzt gilt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Dadurch kommt es zu einer Vergrößerung der ausgewiesenen Roten Gebiete.

Anstieg der Roten Gebiete von 21 auf 32 %

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Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen, teilt die Staatskanzlei mit. Vorher hatten die Roten Gebiete in Niedersachsen bei 21 % der Fläche gelegen.

Die geänderten Kulissen, beziehungsweise Karten, sind online abrufbar.

In Niedersachsen wurden in der Änderungsverordnung jetzt aus Vorsorgegründen auch die Nitratabbauprozesse (sogenannte denitrifizierende Verhältnisse) im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt – so wie es das geltende Düngerecht des Bundes vorsieht, heißt es von der Landesregierung nun. Die Methodik und der Umfang der Neuausweisung sind im Vorfeld beim Landvolk bereits auf Kritik gestoßen.

Bei den Phosphatgebieten gibt es keine Änderung. Die ausgewiesenen eutrophierten mit Phosphat belasteten Gebiete werden weiterhin zirka 1,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen umfassen, teilt die Landesregierung weiter mit.

Bundesweit sind Rote Gebiete 2023 gestiegen

Niedersachsen hinkt bei der Neuausweisung der Roten Gebiete hinter den anderen Bundesländern hinter her. Bundesweit mussten diese auf Verlangen der EU-Kommission bis Ende 2022 ihre Roten Gebiete neu ausweisen und dafür vor allem die Ergebnisse der Messtellen heranziehen. Die von einigen Bundesländern 2020 eingeführte emissionsbasierte Binnendifferenzierung hatte die EU nicht toleriert. Bundesweit waren daraufhin die Roten Gebiete um etwa 45 % gestiegen.

Niedersachsen weist zum wiederholten Mal neu aus

In Niedersachsen hatte es wegen dem Regierungswechsel 2022 Verzögerungen und Unstimmigkeiten bei der Ausweisung gegeben. Da Niedersachsen sich vorbehalten hat, die denitrifizierenden Verhältnisse erst genau zu prüfen, kam es zu Beginn 2023 zunächst zu einer Verkleinerung der Roten Gebiete von rund 24,5 % auf rund 21 %. Eine Neuausweisung im Laufe des Jahres auf Basis der verifizierten Messwerte hatte die Landesregierung damals schon angekündigt und jetzt vollzogen.

In den Roten Gebieten gelten verschärfte Düngeregeln zu denen auch die Stickstoffdüngung von 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen gehört. Dabei bleibt es auch nach der Neuausweisung. Die für die Roten Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen – also etwa die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen, oder auch die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – werden nicht verändert.

Die neue Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Bundesweit gelten in roten Gebieten folgende Düngeregeln:

  • Stickstoffdüngung 20 % unter Bedarf im Durchschnitt der Flächen.
  • Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg organischen Stickstoff
  • Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen, die gedüngt werden
  • Sperrfristverlängerung für Festmist auf drei Monate von 1.11. bis 31.1. und auf Grünland vom 1.10. bis 31.1.

Es sind die Gleichen, die bereits in den seit 2020 ausgewiesenen Roten Gebieten gelten.

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