Aktuell ist die Nitratrichtlinie wieder in der Überarbeitung. Ein Änderungsentwurf der EU-Kommission schlägt nun einen weniger restriktiven Umgang mit aufbereiteten organischen Düngern vor.
Das Dokument sieht vor, dass bestimmte Dünger, u.a. aus aufbereiteter Gülle und Gärresten, künftig womöglich auch über die Obergrenze von 170 kg N pro ha/ Jahr ausgebracht werden können.
Mineraldünger auf organischer Basis fördern
Vorgesehen ist diese Erleichterung für aufbereitete Stickstoffdünger mit einem Anteil von 90 % mineralischem N oder höchstens 3 % Norg. Dazu gehören unter anderem:
Struvit aus Gülle/Gärresten oder
Ammoniumsalze, die beim Reinigen ammoniakhaltiger Abluft (Luftstrippung)gewonnen werden.
Diese Stoffe werden auch unter dem Begriff „Recovered Nitrogen from manure“ (RENURE) zusammengefasst.
Damit sollen die Betriebe nach dem Willen der EU-Kommission künftig mehr mineralischen Dünger durch Dünger organischer Herkunft ersetzen können. Das soll helfen, die Abhängigkeiten von Importen aus Drittländern zu reduzieren und die Effekte schwankender Preise auf die Betriebe abpuffern, wie sie etwa infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine auftraten.
Das Thema RENURE-Dünger hatte die niederländische Delegation, mit Unterstützung von Dänemark und Italien, bereits im Januar vorangetrieben. Besonders in den Niederlanden sorgen restriktivere Düngeregeln zurzeit für heftige politische Auseinandersetzungen.
Öffentliche Konsultation bis zum 17. Mai
Die Vorschläge aus diesem Dokument sind noch vorläufig; die EU-Kommissare müssen den Entwurf erst annehmen, damit sie gültig werden. Eine öffentliche Konsultation dazu läuft bereits seit Mitte April – weitestgehend unter dem öffentlichen Radar.
Noch bis zum 17. Mai um Mitternacht können Interessierte den Entwurf bei der Europäischen Kommission kommentieren. Die Rückmeldungen werden bei der Fertigstellung der Initiative berücksichtigt. Darauf weist der Bayerische Bauernverband hin. Zuvor muss man sich dort mit E-Mail-Adresse registrieren oder mit einem Social Media-Profil einloggen.
Die Möglichkeit, den Entwurf zu lesen und zu kommentieren, finden Sie unter diesem Link.