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Rote Gebiete: Weniger Auflagen durch gewässerschonendes Nährstoffmanagement?

Gewässerschonendes Nährstoffmanagement belegen und so von zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten befreit werden? Genau daran arbeitet die Landwirtschaftskammer NRW.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Wochenblatt:Herr Dr. Gömann, was hat Sie dazu veranlasst, die Initiative zu starten?

Dr. Horst Gömann: Die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in NRW ­haben ihr Nährstoffmanagement deutlich verbessert. Seit 2015 ist der Düngemitteleinsatz insgesamt um rund 20 % zurückgegangen. Das Ertragsniveau und somit die Nährstoffabfuhr konnte trotz der Dürrejahre 2018, 2019 und 2020 mindestens gehalten werden.

Die Verbesserung des Nährstoffmanagements wurde bis zum 30. November 2022 bei der Ausweisung mit Nitrat belasteter landwirtschaftlich genutzter Flächen (LF) in roten Gebieten durch die Methode der sogenannten Binnendifferenzierung berücksichtigt.

Die EU-Kommission hat die Binnendifferenzierung von Feldblöcken in roten Gebieten im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Nitratverletzungsverfahren nicht akzeptiert. Was hat sich politisch ­aktuell geändert?

Dr. Horst Gömann: Die EU-Kommission hat dem Vernehmen nach signalisiert, dass bei Vorliegen einer belastbaren Datengrundlage ein System mit einzelbetrieblicher Betrachtung und möglichen Ausnahmen von zusätzlichen Düngungsauflagen vorstellbar sei. Vor diesem Hintergrund wird mit dem Konzept des „Gewässerschonenden Betriebes“ die Methodik der Binnendifferenzierung konsequent weiterentwickelt.

Maßgeblich ist dabei der tatsächliche N-Saldo eines Betriebes, der bis zum Jahr 2020 zu ermitteln war. Der betriebliche N-Saldo wird dem mittleren maximal tolerierbaren N-Saldo der von dem Betrieb bewirtschafteten Flächen gegenübergestellt. Liegt der mittlere tatsächliche N-Saldo unter dem mittleren maximal tolerierbaren N-Saldo eines Betriebes, wäre ein wesentliches Kriterium erfüllt, den Betrieb von zusätzlichen Düngungsauflagen gemäß § 13a Düngeverordnung (DüV) in roten Gebieten zu befreien.

Wie geht es weiter?

Dr. Horst Gömann: Aktuell testet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen das Konzept des „Gewässerschonenden Betriebes“ exemplarisch anhand einiger Betriebe und diskutiert die Ergebnisse sowie weitere Kriterien mit den Landwirtschaftskammern, weiteren ­zuständigen Fachbehörden und Ministerien der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein fachlich.

Was können Landwirte jetzt tun?

Dr. Horst Gömann: Interessierte Betriebe sind herzlich eingeladen, sich mit ihren Daten zum betrieblichen Nährstoffmanagement zu beteiligen. Um das System zu validieren, sind insbesondere Daten von Betrieben interessant, die Flächen an Messstellen langjährig bewirtschaften. Je vielfältiger die betrieblichen Konstellationen und regionalen Besonderheiten vertreten sind, desto ausgewogener lassen sich Anpassungen im Düngefachrecht vornehmen.

Welche Daten sind konkret gefragt?

Dr. Horst Gömann: Aufgrund der lokal teils sehr heterogenen Bodenbedingungen sollen Stickstoffsalden auf Schlagebene berechnet werden. Dazu werden einerseits die Nährstoffzufuhren vor allem aus organischer und mineralischer Düngung und andererseits die Nährstoffentzüge mit dem Erntegut und Nebenprodukten bilanziert.

Welcher bürokratische Aufwand ist damit verbunden?

Dr. Horst Gömann: Ein wesentlicher Vorteil des Konzepts ist es, dass die erforderlichen Daten in der Regel auf den Betrieben vorliegen und somit kaum ein zusätzlicher Aufwand für die Betriebe entstehen sollte. Sie sind in der Regel in den Ackerschlagkarteien enthalten. Werden keine Ackerschlagkarteien geführt, kann ein Großteil der Daten aus den laut DüV 2020 zu erstellenden Düngebedarfsermittlungen und Düngedokumentationen entnommen werden. Für die Jahre davor können Daten aus dem gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleich genommen werden, die gegebenenfalls bestmöglich auf die einzelnen Flächen anzupassen sind. Bei Fragen unterstützt das Team der Wasserschutzberatung der Landwirtschaftskammer vor Ort. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail möglich.

Wie soll es weitergehen, wenn das Konzept steht?

Dr. Horst Gömann: Die anonymisierten Ergebnisse werden den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt und sollen helfen, im Düngefachrecht die Voraussetzung für eine verursachergerechte Bewertung zu schaffen, um einzelbetriebliche Befreiungen von zusätzlichen Auflagen in den roten Gebieten zu ermöglichen.

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