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Thiamethoxam und Clothianidin in Wasser- und Schlammproben?

Durch immer genauere Analytik lassen sich sämtliche Wirkstoffe nachweisen. Imker aus Bayern hatten zuletzt einen Rübenacker und andere Flächen untersuchen lassen und Neonikotinoide gefunden.

Lesezeit: 5 Minuten

Imker und Naturschützer in Bayern haben offenbar Rückstände des Wirkstoffs Thiamethoxam und seines Abbauprodukts Clothianidin in Wasser- und Schlammproben gefunden. Das berichtet die Tageszeitung taz.

Die Proben sollen von Feldern im Landkreis Neustadt an der Aisch–Bad Windsheim stammen, auf denen mit Thiamethoxam ummantelte Zuckerrübensamen ausgesät worden waren. Auch in Proben von Pflanzen auf benachbarten Feldern in dem fränkischen Landkreis und dem angrenzenden Kreis Fürth habe ein beauftragtes Labor den Wirkstoff und sein Abbauprodukt aus der Gruppe der Neo­nikotinoide gefunden, heißt es.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte mehrere „Notfallzulassungen“ für das Thiamethoxam-haltige Produkt „Cruiser 600 FS“ von Syngenta erteilt. In sieben Bundesländern durfte von Januar bis April 2021 auf insgesamt 126.900 ha so gebeiztes Zuckerrübensaatgut aufgrund des hohen Blattlaus- und Virusdrucks ausgebracht werden, so die taz weiter.

Der Regen soll den Umweltschützern zufolge den Wirkstoff später in Gräben und Bäche gespült haben. So habe das Labor in dem Schwemmwasser pro Liter bis zu 2,2 Mikrogramm Thiamethoxam und 0,37 Mikrogramm Clothianidin gefunden. Gegenüber der Zeitung wertet Prof. Matthias Liess, Ökotoxikologe am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, dies als „eine extrem hohe Konzentration“. Insekten wie Libellen, Köcherfliegen und Eintagsfliegen würden dadurch sterben. Allerdings müssen die Umweltschützer einräumen, dass die Proben aus Franken nicht direkt in einem Gewässer genommen wurden, sondern am Feld, von dem das Wasser in Bäche und Gräben lief. Daraus schlussfolgert aber auch Liess, dass die Stoffe später sicherlich auch im Gewässer mit hoher Konzentration zu finden seien.

Auch auf benachbarten Feldern fanden die Imker nach eigenen Angaben die Neonikotinoide, berichtet die taz weiter. In drei im August gesammelten Proben von Pflanzen wie Raps, Mais, Lupinen und Ackerdisteln habe das Labor bis zu 0,008 mg Thiamethoxam und 0,009 mg Clothianidin pro Kilogramm Pflanzenmaterial festgestellt.

Die Imkern fordern nun „erosionsmindernde Maßnahmen“ auf gefährdeten Flächen und Abstände bei der Behandlung zu Gewässern. Den Behörden werfen sie vor, den Pflanzenschutz der Bauern nicht ausreichend zu kontrollieren. Das BVL weist auf Nachfrage der Zeitung auf seine Vorgabe hin, dass die Saat bei der Notfallzulassung um 35 % geringer gebeizt sein müsse als bei der früheren Zulassung.

Begründung für die Notfallzulassung

Gegenüber top agrar online will sich das Bundesagrarministerium nicht konkret zu dem oben geschilderten Fall äußern und verweist auf das bayerische Staatsministerium. Auch das BVL wollte unsere gezielten Fragen nicht beantworten.

Auf Nachfrage zur Notfallzulassung erklärt das BMEL jedoch, dass die zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienste seiner Zeit zu der Einschätzung gekommen seien, dass die Zuckerrübenkulturen regional stark mit Vergilbungsviren befallen wären. Diese Viren werden durch Blattläuse übertragen, lassen die Blätter gelb werden und schädigen so die Photosynthese der Rüben in großem Ausmaß.

Die darauf zurückzuführenden Ernteeinbußen und Ressourcenverluste belaufen sich in vielen Fällen auf 30 bis 50 %. Diese Ernteverluste machen den Anbau von Zuckerrüben für die Landwirte in den betroffenen Gebieten zunehmend unattraktiv. Wird er eingestellt, führt dies zu einer auch für den Boden unerwünschten Verengung der Fruchtfolge.

Notfallzulassung gerechtfertigt und sicher

Weiter erklärt das BMEL gegenüber top agrar Online, dass das BVL nach Pflanzenschutzgesetz zuständig für die Prüfung und Erteilung von Notfallzulassungen ist. Bei der Prüfung der Anträge spiele die Sicherheit der Bestäuber eine gewichtige Rolle.

Parteiübergreifend hätten mehrere Bundesländer bzw. Landesagrarministerien beim zuständigen BVL Notfallzulassungen von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut beantragt. Eine pauschale Notfallzulassung habe Bundesministerin Julia Klöckner indes abgelehnt. Zugleich hatte sie von den Ländern gefordert, sich mit einer etwaigen Beantragung zu verpflichten,

  • Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen,
  • effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen
  • und diese konsequent zu überprüfen.

Insbesondere um bestäubende Insekten vor Schäden zu schützen, würden Notfallzulassungen vom BVL daher mit strengen Auflagen vor allem zum Insektenschutz verbunden, erklärt das BMEL weiter und zählt auf:

  • Die Saatgutbehandlung darf nur in zertifizierten Einrichtungen erfolgen, die von den zuständigen Behörden überwacht werden.

  • Die durch die Aussaat ausgebrachte Menge wird durch einen festgeschriebenen geringeren Mittelaufwand je Saatguteinheit deutlich reduziert (um 35 % gegenüber der früheren Zulassung).

  • Ein anbaubegleitendes Monitoring ist seitens der zuständigen Behörden durchzuführen.

  • Blühende Zwischenfrüchte dürfen auf der Fläche nicht ausgesät werden; Beikräuter dürfen nicht zur Blüte gelangen.

  • Als Folgekultur dürfen nur Pflanzen angebaut werden, die für Bienen nicht attraktiv sind.

  • Imkerverbände oder Bienensachverständige in den von der Aussaat betroffenen Regionen sind vor der Aussaat zu informieren.

IVA: Ohne Pflanzenschutzmittel nimmt der Hunger zu

Der Industrieverband Agrar (IVA) wies unterdessen am Mittwoch darauf hin, dass es eine Landwirtschaft ohne Schädlinge und Krankheiten nicht gibt. Um sie zu kontrollieren, brauche es wirksame Pflanzenschutz-Lösungen. „Landwirte und Landwirtinnen müssen ihre Kulturen schützen können. Die europäische Pflanzenschutz-Industrie hat sich verpflichtet, immer innovativere und umweltfreundlichere Lösungen anzubieten, die zu einer deutlichen Verringerung der Risiken und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln führen."

Die Welternährungsorganisation FAO schätze, dass es ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu Ertragsverlusten von bis zu 80 % kommt und dass der Nahrungsmittelbedarf bis 2050 um 50 % steigen wird.

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