Nitrat
Unzufriedenheit mit neuen Regeln für rote Gebiete bricht nicht ab
Die neue Bund-Länder Übereinkunft zur Abgrenzung der Roten Gebiete kann die Differenzen im Düngestreit nicht befrieden. Bauernverband und Wasserverbände sehen Nachbesserungsbedarf.
Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung, die das Bundeskabinett gestern beschlossen hat. „Die Länder müssen jetzt dringend ihre Hausaufgaben machen. Betriebe, die im Einzugsgebiet von unbelasteten Grundwassermessstellen liegen oder die ordnungsgemäß wirtschaften, dürfen nicht ungerechtfertigt mit den neuen, verschärften Auflagen für so genannte ‚rote Gebiete‘ überzogen werden“, forderte der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, mit Blick auf das nun anstehende Bundesratsverfahren.
Ein differenziertes und präzises Vorgehen bei der Gebietsabgrenzung dürfe nicht daran scheitern, dass die Länder keine verlässlichen Daten vorliegen haben oder über zu wenige Messstellen hierfür verfügen, um die nitratsensiblen oder eutrophierten Gebiete genauer abzugrenzen, betonte Rukwied. Auf Kritik stößt beim DBV auch eine Verschärfung der Nitratrichtlinie, indem der Zielwert für Nitrat bereits im Sickerwasser erreicht sein müsse und damit die Denitrifikation in den Unterböden komplett außer Acht gelassen werde.
DBV hält Regelungen zu Phosphat für "inaktzeptabel"
Für „nach wie vor völlig inakzeptabel“ hält der DBV die Regelungen zu Phosphat. Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Signifikanzschwelle von 20% müssten Landwirte bereits dann strenge Auflagen erfüllen, wenn 80% der Einträge nicht aus der Landwirtschaft stammten. „Demnach sollen die Landwirte das ausbaden, was aus anderen Quellen stammt. Das kann nicht funktionieren“, sagte Rukwied.
Als „absurd“ bezeichnete der Bauernpräsident die geplante Vorgehensweise, dass die Länder auf Daten von benachbarten Oberflächengewässern für die Gebietsausweisung zurückgreifen sollen, wenn sie für ein bestimmtes Gewässer keine Daten vorliegen hätten. Rukwied forderte Bund und Länder dazu auf, nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von zusätzlichen Auflagen freizustellen
BDEW fürchtet "künstliches Wegrechnen" von Nitratbelastungen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fürchtet mit den neuen Regeln zur Gebietsabgrenzung hingegen ein „künstliches Wegrechnen der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung“. „Dies wäre keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer für den Bereich Wasser. Die Wasserverbände halten die von Bund und Ländern vorgelegte Binnendifferenzierung für die Ausweisung der roten Gebiete weiterhin für nicht kompatibel mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie.
Auch die geplanten Einschränkungen für die Düngung in den roten Gebieten stellen die Wasserverbände nicht zufrieden. „Auch die pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 Prozent, wie sie jetzt vorgesehen ist, reicht nicht aus“, sagte Weyand. Der Europäische Gerichtshof orientiere sich zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden könne und nicht daran, ob die Verordnung pauschale Düngereduktions-Vorgaben mache, so Weyand weiter. „Abhilfe schaffen kann deshalb nur eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben“, lautet die Einschätzung des BDEW.
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von Wolfgang Rühmkorf
Auch die Versorger in den Focus nehmen
Bei einer überstrapazierten Wasserabsaugung hat das Wasser nicht genügend Regenerationszeit beim Durchlauf des Bodenfilters! Auch dies muß erneut überprüft werden, anstatt immer größere Grundwasserentnahmerechte zu gewähren.
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Im Grunde ist das, was so mancher Versorger macht, Raubbau.
Mehr entnehmen, als sich neu bildet.
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Aber wer hat schon solche Technik? Und der Lohnunternehmer ? Der kostet !
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Wie der BDEW auf "künstliches Wegrechnen" kommt, ist mir schleierhaft.
Ich habe die neuen Regeln gelesen und stelle fest, dass man danach zwingend im Roten Gebiet sein soll, auch wenn NUR EIN Brunnen darin über 50 bzw steigende 37,5 mg/l ist. Raus kommt man dann nicht (wie bisher) durch genug gute Brunnen (Jetzt schnappt die Falle schon ab einem Brunnen zu, ... mehr anzeigen nicht erst ab 20 oder 33%), sondern nur durch Teilung des Gebiets in eine Rote Zone und eine nicht Rote Zone, in jener dann aber KEIN Brunnen über den Grenzwerten sein darf. Nur wo also ALLES ok ist, ist nicht Rot. Woher kommen dann die Befürchtungen? Oder will man nur Stimmung machen? weniger anzeigen
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Nicht nur Stimmung machen, sie wollen manipulieren.
Das ist die bevorzugte Taktik des BDEW. Davon kann der Bauernverband was lernen, aber seit 2o16 haben sie sich über den Tisch ziehen lassen. Nun bleiben uns nur noch die Gerichte.
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Ohne Gerichtsverfahren sind wir immer die Verlierer. Die Politik hat sich längst gegen uns entschieden, sie spielen mit uns nur noch, um uns in der Öffentlichkeit mit Hilfe der Medien als Schmutzfinken und Naturzerstörer zu diffamieren. Sie selbst, die Politiker, sind die Guten. So ... mehr anzeigen funktioniert Gehirnwäsche immer . weniger anzeigen
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Gülleausbringungsregeln treiben schon seltsame Blüten!
Bei mir um die Ecke hat einer seinen Rapsacker mit Gülle gedüngt. So weit so gut! Die Maßnahme wurde allerdings bei 35 Grad im Schatten ohne Schatten durchgeführt! Allerdings sorgte das trotz zeitnaher Einarbeitung selbst bei mir als Landwirt, der entsprechende Gerüche gewohnt ist ... mehr anzeigen für eine Erlebnis der 3. Art.... Worauf ich eigentlich hinaus will: tolle Regel und super Umsetzung! Grundwasser ist vor dem bösen Nitrat geschützt! Schließlich landet die Hälfte erstmal gleich in der Luft und wird weggeweht! weniger anzeigen
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Klarer Fall.
Im Schatten war´s definitiv zu heiß, also ist er lieber raus aus dem Schatten ;-)
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Gülle auf Raps
Gülle ist ein wertvoller Betriebseigener Dünger , wer sich so verhält sollte seinen Gesellenbrief sofort abgeben ! (wenn er überhaupt einen hat)
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