Das Knicknetz in Schleswig-Holstein mit etwa 68.000 km Länge ist einmalig in Deutschland. Etwa seit dem Jahr 1770, damals vornehmlich zur Abgrenzung von Koppeln bzw. des Privatbesitzes angelegt, sind diese bepflanzten Wälle ein typischer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft geworden und bilden eine wichtige Futterquelle für viele Tierarten, einen Brutplatz für Vögel und dienen als natürliche Barrieren gegen Wind bzw. Erosion. Knicks stehen als Biotope unter Schutz, informiert der Landesbauernverband.
Alle 10-15 Jahre werden die Knicks von den Landwirten „auf den Stock gesetzt“, d.h. ganz zurückgeschnitten. Immer wieder kommt es zu Anzeigen, weil Spaziergänger das Auf-den-Stock-Setzen für Umweltfrevel halten. Dabei ist der drastische Rückschnitt notwendig, damit die Knicks nicht von unten verkahlen und weiter ihre vielfältigen ökologischen Funktionen erfüllen können.
Alle 40 bis 60 m Knicklänge wird ein sog. „Überhälter“, also ein im Knick stehender Baum, belassen. Der Zeitraum des „Knickens“ endet für die Bauern mit dem letzten Tag im Februar, ebenso wie die Frist für die fachgerechte Pflege der Knickwallflanken.
Regional sind die Knicks bei ihrer Anlage höchst unterschiedlich bepflanzt worden, so dass sie sich in ihrer Gehölz- und Artenzusammensetzung grundlegend unterscheiden. Zum Teil sind auch ebenerdige Knicks angelegt worden. Deshalb kann man nicht von einem „typischen schleswig-holsteinischen Knick“ sprechen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Pflanzenarten können etwa 85 verschiedene Knicktypen in Schleswig-Holstein unterschieden werden. Unter anderem kommen auf den schleswig-holsteinischen Knicks nachfolgende Arten vor: Birke, Eiche, Hasel, Schlehen, Weißdorn, Hartriegel, Pfaffenhütchen und Brombeerarten.
Die schleswig-holsteinischen Landwirte haben das heutige Knicknetz über Jahrhunderte durch Pflege und Nutzung erhalten. Auch heute stehen die Landwirte zu dieser Tradition und ihrer Verantwortung für diese Landschaftselemente.
Im Zuge der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, das im Jahr 2016 in Kraft trat, wurden die Knickschutzvorschriften in das Naturschutzgesetz aufgenommen.