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Wer darf jetzt noch Glyphosat einsetzen?

Mit dem Insektenschutzgesetz ist die Nutzung von Glyphosat eingeschränkt. Doch es gibt Ausnahmen für Mulch- und Direktsaaten. Ein Überblick, was nun ab Herbst 2021 und für den Frühling 2022 gilt:

Lesezeit: 3 Minuten

Voraussichtlich Anfang September werden die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Vorgaben für den Pflanzenschutz aus dem Insektenschutzpaket in Kraft treten. Der Wirkstoff Glyphosat soll dann bis zu seinem Verbot ab dem Jahr 2024 nur noch in Ausnahmen in der Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Allerdings sind die Ausnahmen für Flächen außerhalb von Schutzgebieten weit gefasst. Was bedeutet das für die schon angelaufene Herbstbestellung und die Anbauplanung für den Frühling 2022? Wir haben im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nachgefragt:

Glyphosat darf künftig nur noch für die Bekämpfung von Problemunkräuter verwendet werden. Welche Problemunkräuter sind das?

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BMEL: Der künftige § 3b Abs. 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nennt als Beispiele Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich oder Quecke. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, es muss sich aber um Unkräuter handeln, die auch bei ausreichender Bodenbearbeitung nur schwer zu bekämpfen sind.

Es sind Ausnahmen vom Glyphosat-Verbot für Mulchsaat und Direktsaatverfahren erlaubt. Was bedeutet das? Darf Glyphosat generell noch für Mulchsaat- und Direktsaatverfahren verwendet werden? Oder nur auf erosionsgefährdeten Flächen?

BMEL: Die Ausnahme vom Anwendungsverbot für Mulchsaat- und Direktsaatverfahren gilt für alle Ackerflächen, unabhängig davon, ob sie als erosionsgefährdet eingestuft sind oder nicht.

Glyphosat darf weiter auf erosionsgefährdeten Flächen, die eine mechanische Bearbeitung nicht zulassen, angewendet werden. Welchen Nachweis braucht es dafür, dass eine Fläche erosionsgefährdet ist?

BMEL: Erosionsgefährdete Flächen sind solche, die nach der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung in eine Erosionsgefährdungsklasse zugeordnet sind. Diese Flächen sind also bereits erfasst. Eines gesonderten Nachweises bedarf es daher nicht.

Dürfen Betriebe im Herbst 2021 ihre Rapsstoppeln inclusive der Verunkrautung mit Glyphosat behandeln?

BMEL: Rapsstoppeln einschließlich Unkraut können behandelt werden, wenn es sich um eine erosionsgefährdete Fläche handelt.

Haben die Betriebe weiterhin die Möglichkeit im Frühjahr 2022 eine Vorsaatbehandlung mit Glyphosat durchzuführen?

BMEL: Auch im Frühjahr 2022 kann eine Vorsaatbehandlung mit Glyphosat durchgeführt werden,

  • wenn es sich um eine erosionsgefährdete Fläche handelt oder
  • zur Bekämpfung von Problemunkräutern oder
  • bei einem Mulchsaat- oder Direktsaatverfahren.

Die Ausnahmen sind hingegen nicht in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie auf Grünland und Wald in FFH-Gebieten erlaubt. Hier gilt ein Glyphosat-Verbot. Gleiches gilt für die Anwendung vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.

Auch für den Haus- und Kleingartenbereich und Flächen für die Allgemeinheit gilt ab September ein Verbot für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel. Es dürfen allerdings noch die Mittel verwendet werden, für die noch bestandskräftige Zulassungen für diesen Anwendungsbereich bestehen.

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