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Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln verbessern

Rheinland-Pfalz drängt auf eine bessere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln. Künftig müssten wieder längerfristige Zulassungen ausgesprochen werden. Gleichzeitig dürfe den bewährten Mitteln nicht die erneute Zulassung verwehrt werden, erklärte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

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Rheinland-Pfalz drängt auf eine bessere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln. Künftig müssten wieder längerfristige Zulassungen ausgesprochen werden. Gleichzeitig dürfe den bewährten Mitteln nicht die erneute Zulassung verwehrt werden, erklärte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.


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Der FDP-Politiker verwies auf das Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, wonach bis zum Jahr 2023 in allen wichtigen Anwendungsgebieten mindestens drei Mittel mit unterschiedlichen Wirkungsprinzipien verfügbar sein müssen. „Von diesem Ziel sind wir noch meilenweit entfernt“, stellte der Minister fest.


Auf der vergangenen Agrarministerkonferenz in Rostocker appellieren die Minister an den Bund, sich für eine harmonisierte Handhabung der Zulassungsverfahren einzusetzen. Zudem machen die Ressortchefs auf steigende Ertrags- und Qualitätsverluste durch Schädlingsbefall besonders im Baum- und Strauchbeerenobst aufmerksam. So verursachten die Kirschfruchtfliege und seit drei Jahren auch die Kirschessigfliege hohe Verluste. Außerdem habe der Befall durch schwer bekämpfbare Schädlinge in den vergangenen Jahren zugenommen. Zahlreiche Obstbaubetriebe seien in eine existenzbedrohende Situation geraten.


Die Agrarministerkonferenz zeigt sich in ihrem Beschluss besorgt über gravierende wirtschaftliche Konsequenzen für die Landwirtschaft, aber auch negative Auswirkungen auf die agrarische Biodiversität, die Imkerei und die Landschaftsvielfalt. Zwar ist Rheinland-Pfalz nach Einschätzung von Wissing für die Bekämpfung der Kirschessigfliege inzwischen deutlich besser gerüstet als noch vor zwei Jahren. So habe man sich für Zulassungserweiterungen und Notfallzulassungen im Obst- und Weinbau eingesetzt und diese auch erreicht. Allerdings böten die Notfallzulassungen aufgrund ihrer Kurzfristigkeit keine Planungssicherheit für die Betriebe.

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