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Agrargenossenschaften: Die Lösung für kleine Höfe und Nebenerwerbsbetriebe?

Agrargenossenschaften gibt es fast nur in Ostdeutschland. Was viele nicht wissen: Das Modell eignet sich auch für kleinere Betriebe – vor allem, um im fortschreitenden Strukturwandel zu überleben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Tendenz in der Landwirtschaft ist eindeutig: Immer weniger, dafür aber größere Betriebe. Der Wandel setzt vor allem kleinere Höfe wirtschaftlich unter Druck, die oftmals mit einem höheren Kostenfaktor zu kämpfen haben als größere. Auf einer Steuerfachtagung des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen am Dienstag in Bremen stellte Dr. Andreas Eisen vom Genossenschaftsverband einen möglichen Ausweg aus der Kostenfalle vor: Die Kooperation von mehreren Betrieben in einer Agrargenossenschaft.

Der Patchwork-Betrieb sei dabei nicht nur eine Option für Nebenerwerbsbetriebe. "Wir stehen vor einer unglaublichen Transformation der Landwirtschaft", sagte Eisen. Es fehle auf den Höfen an Nachfolgern, an Planungssicherheit und oftmals an Kapital. Für alle diese Herausforderungen biete sich die Agrargenossenschaft zumindest als eine Option an.

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Selbstständigkeit wird aufgegeben

Umfang und Intensität der Kooperation sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt Agrargenossenschaften mit wenigen Landwirten und solche, in denen sich Dutzende von Familienbetrieben zusammengeschlossen haben. Jedes Mitglied bzw. jeder Betrieb gebe jedoch seine Selbstständigkeit auf, so Eisen. Dafür könne jeder Mitunternehmen frei entscheiden:

  • wie viele Anteile er zeichnet,

  • ob er seinen gesamten Betrieb an die Genossenschaft oder nur Teile davon verpachtet und

  • ob er selbst in der Genossenschaft mitarbeiten möchte oder nicht.

In der Praxis gebe es auch Modelle, wo Genossenschaften nicht nur Landwirte, sondern z.B. auch Verbraucher oder Lohnunternehmer aus dem Ort in die Gemeinschaft mit aufnehmen.

"Entscheidungen werden demokratisch beschlossen. Jedes Mitglied hat eine Stimme", erklärte Eisen das System. Dafür hafte auch jeder "nur" mit seinem Geschäftsguthaben.

Jeder hat eine Stimme

Eine Genossenschaft sei schnell gegründet und Mitglieder können relativ einfach ein- und austreten. Grundsätzlich bestehe eine Genossenschaft aber aus einer Generalversammlung, einem Aufsichtsrat und einem Vorstand. Für eine Gründung werden zudem mindestens drei Personen benötigt, die sich beteiligen. Dabei muss es sich aber nicht automatisch um natürliche Personen handeln, auch juristisch wie eine Gesellschaft dürfen mitmachen.

Für Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern gelten Vereinfachungsregeln. Sie dürfen auf einen Aufsichtsrat verzichten, müssen nur von einem Vorstandsmitglied geleitet werden.

Eine Genossenschaft ist gewerbe- und körperschaftssteuerpflichtig. Die Ausschüttungen bzw. Dividenden sind Kapitalerträge, dafür fallen 25 % Kapitalsteuer an.

Steuerliche Herausforderungen

Wenn Teile des Vermögens in die Genossenschaft eingebracht werden, kann es allerdings zu einer Betriebsaufspaltung des ursprünglichen Hofes kommen. Außerdem: Tritt ein Mitglied aus, bekommt es lediglich den "Nominalwert" wieder.

Beispiel: Ein Mitglied beteiligt sich mit 200.000 € an der Genossenschaft, dann bekommt es nach zehn Jahren auch "nur" 200.000 € wieder. Der Mehrwert, den die Gemeinschaft in den vergangenen Jahren erzielt hat, bleibt in der Genossenschaft. "Man könne aber gerade für solche Fälle einige Regelungen im Vertrag festlegen, um diese Probleme zu umgehen", sagte Eisen.

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