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topplus Neue Steuerfreiheit für Photovoltaik

Braucht es einen Entsorgungsnachweis für abgeklemmte Solarmodule?​ ​

Einige Betreiber von Solarstromanlagen schrauben Module ab, um die 30 Kilowatt-Grenze für die neue Steuerfreiheit einhalten zu können. Manch ein Netzbetreiber verlangt nun einen Entsorgungsnachweis. Zu Recht?

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Januar zahlen Sie für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu einschließlich 30 Kilowatt (30 kW) keine Einkommensteuer mehr. Das gilt sowohl für neue als auch alte Anlagen. Für einige Altanlagenbetreiber kann es sich daher lohnen, ein paar Module abzuschrauben, um die 30 kW-Grenze einzuhalten.

Module müssen nicht vernichtet werden

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Was rein rechtlich erlaubt ist, scheitert offensichtlich in einigen Regionen aber an den Netzbetreibern. So haben sich Leser bei top agrar gemeldet und berichtet, dass deren Versorger einen Entsorgungsnachweis für die abgeklemmten Module verlangt.Wir haben Rechtsanwalt Philipp Wernsmann aus Ibbenbüren um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem beantwortet er die Frage, ob Sie die abgeschraubten Module zum Beispiel als Balkonkraftwerk nutzen dürfen und was Sie beachten sollten, wenn Sie die Anlage auf jemand anderes übertragen.

Neuer Standort für Module kein Problem

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Brauche ich einen Entsorgungsnachweis?Ein Entsorgungsnachweis wird von Netzbetreibern oftmals dann gefordert, wenn Module wegen eines technischen Defekts oder eines Diebstahls ausgetauscht werden müssen (EEG 2023, § 48 Abs. 4 S. 2). Sie wollen aber lediglich die Größe der Anlage verringern. Daher sind Sie nicht verpflichtet, die Module zu vernichten. Ein Entsorgungsnachweis ist gesetzlich nicht vorgesehen (zum Nachweis der Stilllegung). Es reicht aus, wenn Sie die Module abklemmen und das nachweisen können (Fotos, Bescheinigung des Elektrikers). Die entsprechenden Nachweise darf Ihr Netzbetreiber einfordern.

Darf ich die Module weiterverwenden?Sie dürfen die abgebauten Module mit der dafür geltenden Einspeisevergütung auch an Dritte übertragen, die am neuen Standort die alte Vergütung dann weiterführen. Der EEG-Status der Module gilt an dem neuen Standort weiter (Vergütungsdauer und Vergütungshöhe), sofern die jeweiligen Voraussetzungen des EEG auch am neuen Standort eingehalten werden. Denkbar wäre auch die Nutzung der Module für Balkonanlagen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt werden.

Was muss ich beachten, wenn die Anlage auf jemand anderes übertragen wird?Bei Übertragung eines Teils der Anlage an eine andere Person können stille Reserven aufgedeckt werden. Deshalb sollten Sie diesen Schritt auf jeden Fall mit einem Steuerberater abstimmen.

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