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Photovoltaikanlagen über 20 Jahre: So kann es weitergehen

Bereits 2021 sind die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung gefallen. In den nächsten Jahren kommen immer mehr dazu. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben.

Lesezeit: 6 Minuten

Unser Autor: Jürgen Balsmann, LWK Niedersachsen

Landwirte haben bereits sehr früh auf Photovoltaik gesetzt. Das bedeutet aber auch, dass viele Landwirte PV-Anlagen auf ihren Dächern haben, die möglicherweise bald aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen.

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Zum 1.1.2021 war dies für die ersten Anlagen bereits der Fall. Aber in den nächsten Jahren kommen immer mehr PV-Anlagen hinzu. In der Regel ist das Ende ihrer technischen Lebensdauer jedoch noch nicht erreicht und ein Weiterbetrieb wäre denkbar. Doch welche Optionen gibt es und was ist am wirtschaftlichsten? Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten vor.

Weiterbetrieb mit ­Volleinspeisung

Die einfachste Variante wäre ein Weiterbetrieb – wenn auch zu veränderten Konditionen. Diese Altanlagen speisen ihren Strom bisher voll ein, denn den Eigenverbrauch des Sonnenstromes hat die Regierung erst seit 2009 ermöglicht. Zudem lag die EEG-Förderung 2002 bei rund 50 ct/kWh.

Ein Eigenverbrauch hätte sich ohnehin nicht ­ausgezahlt, da die Anlagenpreise vor 20 Jahren auch um ein Mehrfaches ­höher waren. Für diese ausgeförderten Anlagen sieht das EEG eine Übergangsregelung bis 2027 vor.

Bis zu einer Anlagenleistung von 100 Kilowatt können Sie den Strom weiter unkompliziert einspeisen und erhalten dafür den durchschnittlichen Jahresmarktwert pro Kilowattstunde, wie er an der Börse gehandelt wird. Dieser lag im letzten Jahr bei ungewöhnlich hohen 22,306 ct/kWh. Das Jahr 2022 war jedoch wegen der exorbitant gestiegenen Energie­kosten eine Ausnahme. In 2021 lag der Wert bei 7,552 ct/kWh und im Jahr 2020 sogar nur bei 2,458 ct/kWh.

Schnell gelesen

Ü20-Solaranlagen sind meist technisch noch gut geeignet für einen Weiterbetrieb.

Ein Wechsel von Volleinspeisung zu ­Eigenverbrauch ist meist wirtschaftlicher.

In Sonderfällen kann auch eine Null­einspeisung infrage kommen.

Batteriespeicher können die Autarkie verbessern, aber die Wirtschaftlichkeit verringern.

Der Netzbetreiber ist weiterhin verpflichtet, Ihren erzeugten Strom zu diesen Konditionen abzunehmen. Wenn Sie sich für den Weiterbetrieb entscheiden, dann sollten Sie zunächst prüfen, ob die Altanlage für den Weiterbetrieb geeignet ist. Das sollte immer der erste Schritt sein, unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden.

Dann sollten Sie kalkulieren, ob der Weiterbetrieb wirtschaftlich wäre. Mindestens sollten die Einnahmen beim geltenden Jahresmarktwert die Unterhaltungskosten wie Versicherung, Reparaturen, Zählermiete usw. abdecken. In der Übersicht 1 haben wir das für eine Beispielanlage durchgerechnet.

Bei einer Altanlage mit 20 kWp Leistung und einem Ertrag von 850 kWh/kWp, würde diese 17.000 kWh Strom pro Jahr produzieren. Bei einer geschätzten Vergütung von 5 ct/kWh stünden auf der Einnahmenseite 850 €. Abzüglich der Unterhaltungskosten blieben 530 € über. Diese wären nach dem neuen EEG 2023 steuerfrei, sofern Sie nicht weitere An­lagen auf Ihrem Hof betreiben und mit Ihrer Gesamtleistung über 100 kWp ­liegen.

Direktvermarktung als ­Option?

Eine weitere Option für Sie ist theoretisch die Direktvermarktung. Für größere Anlagen über 100 kW ist diese verpflichtend, aber mittlerweile gibt es auch spezialisierte Anbieter, welche die Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen anbieten. Hier verkaufen Sie Ihren Strom zu aktuellen Börsenpreisen.

Das bringt mehr Unsicherheit mit sich, da die Preise stark schwanken können. Zudem müssen Sie die Vermarktung über einen Händler abwickeln, der daran auch verdienen möchte, sodass es sich für kleine Anlagen meist nicht rechnet.

Umstellen auf ­Eigenverbrauch

Die wohl interessanteste Alternative ist die Umstellung auf den Eigenverbrauch. Anlagen, die vor 2009 ans Netz gegangen sind, waren nicht in der Lage, Selbstverbrauch zu generieren bzw. es war wirtschaftlich auch nicht sinnvoll.

Erst seit 2009 dürfen Sie den Strom aus Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt selbst verbrauchen. Zwischen 2009 und 2012 wurde dies sogar mit bis zu 25 ct je verbrauchter kWh gefördert.

Wenn Sie jedoch heute auf Selbstverbrauch umstellen wollen, gibt es keine zusätzliche Vergütung mehr. Sie profitieren nur von der Differenz zwischen Ihren sehr geringen Produktionskosten für Strom aus einer abbezahlten Photovoltaikanlage und Ihrem Bezugspreis von Netzstrom. Bei den typischen Stromverbräuchen und Anlagengrößen können Sie ohne Speicher ca. 25 % als Selbstverbrauch annehmen.

Entscheidend ist nicht der prozentuale Selbstverbrauch, sondern der Verbrauch an Kilowattstunden (kWh). Je größer der Selbstverbrauch in Kilowattstunden, multipliziert mit dem Arbeitspreis für Strom, desto besser.

In Übersicht 2 haben wir den Selbstverbrauch für eine Beispielanlage kalkuliert. Bei gleichen Leistungsdaten der PV-Anlage wie in Übersicht 1 käme man auf einen Überschuss von 1.967 € pro Jahr, trotz anfänglich höherer Umstellungskosten, da Sie z. B. einen extra Zähler einbauen müssen. Der Überschuss richtet sich letztlich auch nach dem Arbeitspreis für den eingekauften Strom. Im letzten Jahr lag dieser zum Teil bei über 50 ct/kWh. Aktuell gibt es auch wieder Tarife für rund 30 ct/kWh. Wir haben für die Rechnung einen Wert von 40 ct/kWh angenommen.

Aus der Gegenüberstellung wird deutlich, dass nicht nur der Klimaschutz und die Energiewende eine ausschlaggebende Rolle für den Weiterbetrieb von Solaranlagen spielen, sondern auch wirtschaftliche Aspekte.

Den in der Berechnung dargestellten Selbstverbrauch von 25 % können Sie durch Optimierung Ihrer Verbräuche weiter steigern, zum Beispiel indem Sie Großverbraucher zu Tageszeiten laufen lassen, in denen Ihre Anlage viel Strom produziert.

Investition in einen ­Batteriespeicher?

Um den Verbrauch des selbst erzeugten Stromes weiter zu steigern, könnten Sie auch in einen Batteriespeicher investieren. Damit wären Eigenverbrauchsquoten von ca. 60 bis 80 % im Selbstverbrauch erreichbar.

Dieser ist jedoch nicht ganz günstig und Sie sollten kalkulieren, zu welchen Kosten Sie Strom einspeichern können. In Übersicht 3 haben wir das anhand eines weiteren Beispiels simuliert.

Aus dieser Berechnungsgrundlage wird deutlich, dass der eingespeiste Strom aus der Batterie mit ca. 32 Cent/kWh. Zudem ist die entgangene Einspeisevergütung zu beachten, da nun weniger ins öffentliche Netz eingespeist wird, was die Investition momentan oft nicht rentabel macht.

Sollten die Preise für Speicher aber weiter sinken, kann dies durchaus eine Option sein, um den Eigenverbrauch zu steigern. Wichtig bleibt dabei, dass die Kosten für gespeicherten Strom niedriger sein müssen, als der eingekaufter Strom plus der Einspeisevergütung.

Kein Strom ins Netz

Eine weitere Nutzungsmöglichkeit für den Strom aus den Ü20-Anlagen ist die Nulleinspeisung. Hier wird der Strom selbst erzeugt und auch soweit es geht selbst verbraucht, es wird jedoch kein Überschuss in das Stromnetz eingespeist.

Moderne Wechselrichter sind in der Lage, den erzeugten Strom zu regeln, sodass nur so viel Energie erzeugt wird, wie auch benötigt wird. Der Eigenverbrauch kann dabei zum Beispiel auch durch steuerbare Verbraucher gesteigert werden. Beispielsweise kann die ­erzeugte Energie für das Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.

Obwohl Sie dann keinen Strom einspeisen, muss die Solaranlage mit Nulleinspeisung im Marktstammdatenregister gelistet und beim Netzbetreiber angemeldet sein. Falls der Netzanschluss nicht ausreichend dimensioniert ist kann die Nulleinspeisung bei entsprechend hohem Stromverbrauch und hohem Flächenpotenzial lohnend sein.

Bau einer neuen Anlage

Zuletzt bestünde auch die Möglichkeit die bestehende Anlage abzubauen und eine neue Anlage zu installieren. Dann hätten Sie für 20 Jahre wieder eine gesicherte Vergütung.

Diese Möglichkeit sollte nur bei fehlender technischer Eignung der Altanlage in Betracht gezogen werden. Auch bei Neuanlagen wird die Rentabilität hauptsächlich über den Eigenverbrauch generiert, was Sie jedoch ohne Probleme auch mit Ihrer Altanlage realisieren können.

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