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Deutsche Bauern zahlen zweithöchsten Mindestlohn in der EU

Mit 12 € pro Stunde liegt Deutschland auf dem zweiten Platz im Mindestlohn-Ranking der EU. Was für die Arbeitgeber eine enorme Last darstellt, geht Arbeitnehmervertretern noch nicht weit genug.

Lesezeit: 4 Minuten

Zwischen Anfang 2022 und Anfang 2023 stiegen die Stundenlöhne von Mindestlohnbeziehern inflationsbereinigt um 12,4 %. Das zeigt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Allerdings handele es sich dabei um eine Momentaufnahme, betonen die Studienautoren Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten: Da die nächste Mindestlohnanpassung erst zum Januar 2024 vorgesehen ist, werde ein Teil des Zuwachses durch die weiterhin hohe Inflation in diesem Jahr aufgezehrt – anders als etwa in Frankreich, den Niederlanden oder Belgien, wo die Mindestlöhne 2023 auch unterjährig erhöht werden.

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Deshalb ist es nach Analyse der Forscher auch wahrscheinlich, dass Deutschland bei der absoluten Höhe des Mindestlohns in den nächsten Monaten von mehreren dieser Länder überholt wird und den aktuellen Platz zwei in der EU wieder verliert.

12 % mehr Mindestlohn, real aber nur 0,6 %

18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahreswechsel 2023 erhöht, mehrere zudem auch während des Jahres 2022. Der mittlere Zuwachs (Medianwert) in der Europäischen Union betrug gegenüber dem 1. Januar 2022 nominal 12 %. Das ist der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2000.

Durch den sprunghaften Anstieg der Verbraucherpreise lag die inflationsbereinigte Steigerung im EU-Mittel aber nur bei 0,6 %. Dabei fällt die Spreizung zwischen vielen Mitgliedsländern sehr groß aus: Sie reicht von einem realen Zuwachs von 12,4 % beim Spitzenreiter Deutschland bis zu einem Verlust von 6,7 % beim Schlusslicht Estland.

Aktuelle Mindestlöhne in der EU

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12 € steht Deutschland zum Jahresbeginn 2023 unter den EU-Ländern an Position zwei, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr wie durchgängig seit Einführung des deutschen Mindestlohns noch an sechster und letzter Stelle unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern gelegen hatte.

Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt derzeit nur in Luxemburg (13,80 €). Mit geringem Abstand auf Deutschland folgen die Nachbarländer Belgien (11,85 €) und die Niederlande (11,75 €). In Irland müssen mindestens 11,30 € pro Stunde gezahlt werden, in Frankreich 11,27 € .

Belgien, die Niederlande und möglicherweise auch Frankreich dürften in diesem Jahr aber wieder an Deutschland vorbeiziehen, weil hier die Lohnuntergrenzen bis Jahresende voraussichtlich erneut erhöht werden. In Belgien und Frankreich ist beispielsweise gesetzlich geregelt, dass der Mindestlohn zeitnah mindestens die Preissteigerung ausgleichen muss.

Außerhalb der EU haben aktuell mehrere US-Bundesstaaten, Australien, Neuseeland und Großbritannien ein ähnliches Niveau wie Westeuropa oder sogar höhere Mindestlöhne.

Kein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich, den nordischen Ländern und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze, sodass der Niedriglohnsektor dort meist kleiner als in Deutschland ist.

Blick nach Südeuropa

Die Mindestlöhne in den südeuropäischen EU-Staaten reichen mit Stand 1. Januar 2023 von 4,12 € in Griechenland und 4,50 € in Portugal bis zu 6,55 € in Spanien. Etwas darüber liegt mit 6,96 € Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne niedriger.

Allerdings haben Litauen und Polen mit Lohnuntergrenzen von 5,14 bzw. umgerechnet 4,87 € mittlerweile mehrere „alte“ südeuropäische Mitgliedsstaaten überholt. In der Tschechischen Republik müssen aktuell umgerechnet mindestens 4,23 € pro Stunde gezahlt werden, in Kroatien 4,05 € und in der Slowakei 4,02 €. Die EU-weit niedrigsten Mindestlöhne gelten in Rumänien mit umgerechnet 3,64 €, Ungarn mit 3,41 € und Bulgarien mit 2,41 €.

Die Niveauunterschiede spiegeln zum Teil unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar. Polen (in KKS knapp 8 €), Slowenien, aber auch Rumänien liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor (fast) allen südeuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Preisniveau in Deutschland liegt über dem europäischen Durchschnitt, so dass der Mindestlohn in KKS etwas niedriger ausfällt und 10,55 € beträgt. Bei den westeuropäischen Nachbarn ist der Effekt noch größer.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von umgerechnet 1,09 € in Brasilien, 1,30 € landesweit in Russland über 6,96 € in Japan bis zu umgerechnet 10,90 € in Kanada, 11,14 € in Großbritannien, 12,78 € in Neuseeland und 14,10 € in Australien.

„Praktisch obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,89 € nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es neben der sehr niedrigen nationalen in mittlerweile 27 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. So beträgt der Mindestlohn in Kalifornien umgerechnet 14,72 € und in New York 13,49 €.

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