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Feiertagsarbeit, Arbeit an Wochenenden oder Überstunden: Was darf der Chef vom Azubi verlangen?

Insbesondere wenn Feiertage anstehen, fragt sich manch ein Arbeitgeber, in welchem Rahmen seine Azubis arbeiten dürfen.

Lesezeit: 6 Minuten

Frage:

Welche Arbeitszeitgesetze gelten für minderjährige Azubis, speziell in der Landwirtschaft: Was darf ich als Chef bzw. was darf ich verlangen? Wie ist es mit Feiertagsarbeit? Was gilt bei Überstunden? Was gilt für volljährige Azubis?

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Antwort:

1. Minderjährige Azubis

Für minderjährige Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hiernach darf der minderjährige, aber mindestens 15jährige Azubi max. 8 Stunden täglich und höchstens an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Arbeitet der Azubi an einzelnen Tagen weniger als 8 Stunden, können Sie die tägliche Arbeitszeit an den anderen Werktagen in der Woche um eine halbe Stunde auf 8,5 Stunden erhöhen.

Welche Ruhepausen müssen minderjährige Azubis einhalten?

In der Landwirtschaft gibt es folgende Besonderheit: Ab 16 Jahren darf in der Erntezeit bis zu 9 Stunden täglich gearbeitet werden, innerhalb von 14 Tagen aber durchschnittlich maximal 8,5 Stunden pro Tag. Dieser Rahmen gilt auch und gerade für Überstunden.

Der Vorgesetzte muss für die Einhaltung der Ruhepausen sorgen. Arbeitet der Azubi sechs Stunden, hat er 30 Minuten Pause, bei mehr als sechs Stunden, müssen Sie 60 Minuten Pause gewähren. Die Pausen müssen mindestens je 15 Minuten lang sein, und die erste Pause ist spätestens nach 4,5 Stunden zu gewähren.

Arbeitszeit und Pausen zusammengerechnet, ergeben die Schichtzeit. In der Landwirtschaft darf diese nicht länger als elf Stunden sein (sonst: zehn Stunden). Es schließt sich die einzuhaltende Ruhezeit an. Das ist die Zeit nach Beendigung der täglichen Arbeit. Die Ruhezeit beträgt mindestens 12 Stunden.

Berücksichtigen Sie, dass Sie die Jugendlichen nur in der Zeit von 6-20 Uhr beschäftigen dürfen. Aber auch hier greift eine Besonderheit in der Landwirtschaft für Azubis ab 16 Jahren: Dann gilt eine erweiterte Einsatzzeit von 5-21 Uhr. Sie dürfen Sie aber nicht am Morgen vor Beginn der Schule einsetzen, sofern diese vor 9 Uhr beginnt.

Was gilt für Wochenendarbeit bei minderjährigen Azubis?

Samstags- und Sonntagsarbeit ist für minderjährige Auszubildende grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht u. a. in der Landwirtschaft: Hier dürfen Sie Azubis auch am Wochenende einsetzen, am Sonntag jedoch nur dann, wenn die Arbeit naturnotwendig an diesem Tag vorgenommen werden muss (z.B. Tierfütterung oder -pflege, Erntearbeiten, andere witterungsabhängige Arbeiten). Je zwei Samstage und Sonntage müssen pro Monat mindestens frei bleiben. Zusätzlich erhält der Azubi für Arbeit am Wochenende je Tag noch einen Ersatzruhetag in derselben Woche. Dieser Tag darf kein Berufsschultag sein.

Darf ein minderjähriger Azubi an Feiertagen arbeiten?

Für den Einsatz von Azubis an Feiertagen gilt ebenfalls, dass dieser grundsätzlich verboten ist, aber erlaubt wird, wenn dieser naturnotwendig ist. Beschäftigungsfrei bleiben müssen der 24. und der 31. Dezember ab 14 Uhr sowie ganztägig der 25. Dezember, der 1. Januar, der 1. Osterfeiertag (=Ostersonntag) sowie der 1. Mai. Den freien Tag zum Ausgleich müssen Sie in der Woche davor oder danach gewähren.

2. Volljährige Azubis

Für volljährige Auszubildende gilt nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern das Arbeitszeit- und das Berufsbildungsgesetz. Daher darf ein volljähriger Auszubildender max. 8 Stunden täglich im Rahmen einer 5- oder 6-Tage-Woche arbeiten. Pro Woche dürfte er dann maximal 48 Stunden arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit darf der Arbeitgeber auf 10 Stunden verlängern, wenn der Azubi in einem Halbjahreszeitraum durchschnittlich 8 Stunden/Tag gearbeitet hat. Damit käme er in der Woche auf eine erlaubte Arbeitszeit von maximal 60 Stunden. Dieser Rahmen gilt auch und gerade für Überstunden.

Welche Ruhepausen müssen volljährige Azubis einhalten?

Der Vorgesetzte muss für die Einhaltung der Ruhepausen sorgen. Arbeitet der Azubi sechs Stunden, hat er einen Pausenanspruch von 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden, müssen 45 Minuten Pause gewährt werden. Die Pausen müssen mindestens je 15 Minuten lang sein, und die erste Pause ist spätestens nach sechs Stunden zu gewähren.

Eine maximale Schichtzeit gibt es für volljährige Auszubildende nicht. Auch nicht die Begrenzung auf die Zeit zwischen 5 und 21 Uhr. Es gilt dafür eine Ruhezeit von 11 Stunden. Die Verkürzung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb eines Monats eine andere Ruhezeit auf 12 Stunden verlängert wird.

Es bleibt auch bei volljährigen Auszubildende dabei, dass sie nicht am Morgen vor Beginn der Schule eingesetzt werden dürfen, sofern diese vor 9 Uhr beginnt.

Dürfen volljährige Azubis am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten?

Samstagsarbeit ist für volljährige Auszubildende erlaubt, Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Hier dürfen Sie Azubis am Sonntag einsetzen. 15 Sonntage müssen pro Jahr mindestens frei bleiben. Zusätzlich erhält der Azubis einen Ersatzruhetag. Diesen müssen Sie dem Azubi innerhalb von zwei Wochen in einem den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraum gewähren.

Das gleiche gilt für den Einsatz an Feiertagen; allerdings ist hier der Zeitraum für den Ersatzruhetag weiter gefasst: den Ruhetag dürfen Sie innerhalb von acht Wochen in einem den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraum gewähren.

Was gilt für Berufsschultage?

Für die Berufsschultage gelten die Regelungen für Jugendliche und volljährige Azubis gleichermaßen: Keine Beschäftigung vor der Schule, sofern diese vor 9 Uhr beginnt.

Azubis dürfen Sie an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten einmal in der Woche nicht beschäftigen. Auf die Arbeitszeit wird ein ganzer Arbeitstag angerechnet.

Findet ein weiterer Berufsschultag in der Woche statt, ist eine Beschäftigung danach im Rahmen der zulässigen Arbeitszeit möglich. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen müssen Sie auf die Arbeitszeit anrechnen.

Azubis dürfen Sie in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen nicht beschäftigen. Eine zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltung bis zu zwei Stunden wöchentlich ist zulässig. Berufsschulwochen mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit müssen Sie auf die Arbeitszeit anrechnen.

Auszubildende müssen Sie im Übrigen am Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, von der Arbeit frei stellen.

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