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Frist für Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen verlängert

Für die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen haben Sie nun noch bis zum 31.8.2023 Zeit. Die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31.8.2023. Als Grund nennt das Ministerium ist ein erhöhtes Antragsaufkommens.

Ursprünglich sollte die Frist zum 30.6. auslaufen. In Einzelfällen haben Sie bis zum 31.12.2023 Zeit.

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Die Anträge für die Corona-Hilfen beruhen teilweise auf Schätzungen. Daher wurden die Bescheide nur vorläufig erlassen. Daher müssen Sie eine Schlussabrechnung mit Ihren tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erstellen und bei den Bewilligungsstellen einreichen.

Nach Prüfung teilt die Bewilligungsstellen Ihnen dann in einem Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mit. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Ihre Schlussabrechnung müssen Sie über einen „prüfenden Dritten“ (z.B. Steuerberater) auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einreichen.

Abrechnungen paketweise einreichen

Haben Sie mehrere Coronahilfsprogramme in Anspruch genommen, dann müsse Sie die Abrechnungen paketweise einreichen:

  • Paket 1: Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe.
  • Paket 2: Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV.

Fristende für die Einreichung ist je der 30. Juni 2023. Aber auch diese Frist können Sie im Einzelfall bis zum 31.12.2023 verlängern. Dazu müssen Sie im Onlineportal einen „Antrag auf Verlängerung der Schlussabrechnung“ stellen.

Geld zurückzahlen?

Haben Sie mehr Geld erhalten, als Ihnen nach der Schlussabrechnung zusteht, müssen Sie die zu viel erhaltenen Beträge zurückzahlen. Bei großen Fördersummen müssen Sie zudem damit rechnen, dass die Behörden Ihre Angaben vor Ort überprüfen. Im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung setzt die Bewilligungsstelle Ihnen dann im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist fest.

Weitere Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Überbrückungshilfe Unternehmen - Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

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