Frage:
Eine in einer Flussaue (mittlerweile Naturschutzgebiet) liegende Grünlandfläche hat durch starke Ufererosion und Gewässerverlagerung Fläche verloren und vernässt immer mehr. Eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung ist nicht mehr möglich.
Hat dies Folgen für die bei der Grundsteuer anzugebende amtliche Ertragsmesszahl (EMZ)?
Antwort:
Die Ertragsmesszahl wird nach dem Bodenschätzungsgesetz ermittelt und spiegelt die natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Grundstücke zum Schätzungszeitpunkt wider. Haben sich die Ertragsbedingungen durch natürliche Ereignisse oder künstliche Maßnahmen wesentlich und nachhaltig verändert oder hat sich die Nutzungsart nachhaltig geändert, ist eine Nachschätzung durchzuführen. Dabei scheiden Flächen, die nicht mehr zur landwirtschaftichen Nutzung gehören, ganz aus.
Zuständig dafür sind die Schätzungsausschlüsse bei den Finanzämtern. In Ihrem Fall raten wir, mit dem für Sie zuständigen Schätzungsausschuss wegen etwaiger notwendiger Nachschätzungen in Kontakt zu treten.
Unser Experte: Christian Klüter, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH
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