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topplus Was soll das denn?

Regierung plant Versicherungspflicht für Gabelstapler, Rasenmäher und Hoftracs

Langsame Fahrzeuge unter 20 km/h sind seit Jahrzehnten pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Das will die Bundesregierung mit einer neuen Pflicht ändern.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine geplante Gesetzesänderung könnte hunderttausende Besitzer von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor Probleme stellen.

Die Bundesregierung will nämlich eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (sogenannte „KH-Richtlinie“, EU 2021/2118) ins deutsche Recht übernehmen.

Nach dem Willen der Ampelkoalition müssen die Fahrzeugbesitzer ab dem 23.12.2023 über Haftpflichtversicherungen mit so hohen Versicherungssummen verfügen, wie sie auch für Autos und Lastwagen gelten, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wer dieser neuen Pflicht nicht nachkommt, würde nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich strafbar machen. Im schlechtesten Fall droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden, heißt es.

Gab doch nie Probleme!

Unverständnis lösen die Pläne bei GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen aus: „Die Umsetzung einer EU-Richtlinie führt zu neuen Belastungen für Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen und Bürger: Seit Jahrzehnten sind langsame Fahrzeuge wie Landmaschinen in betrieblichen Haftpflichtversicherungen und Aufsitzrasenmäher in privaten Haftpflichtversicherungen problemlos pauschal mitversichert. Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher“, so Asmussen.

Aktuelle Rechtslage ist klar, praktikabel, kostengünstig

Bisher unterliegen die langsamen Fahrzeuge keiner Versicherungspflicht, sind aber trotzdem in aller Regel über die Allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Halter versichert. Probleme bereitet die derzeitige Rechtslage seit Jahrzehnten keine: „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, sagt Asmussen.

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