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Stilllegung, Grünlandumbruch und Bioprämie: Was ändert sich für Biobetriebe mit der neuen GAP?

Auch für Biobetriebe bringt die neue Agrarreform Herausforderungen. Laura Jans-Wenstrup von der LWK Niedersachsen hat Fragen zu Stilllegung und zum Grünlandumbruch beantwortet.

Lesezeit: 2 Minuten

GLÖZ 1: Was gilt für Biobetriebe beim Grünlandumbruch?

Frage: Sind Biobetriebe auch weiterhin von der Antragstellung auf Grünlandumbruch befreit?

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Antwort: Mit der neuen Förderperiode unterliegen Biobetriebe den gleichen Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland wie konventionelle Betriebe. Das heißt, dass ie zur Umwandlung von „historischem Dauergrünland“, dass vor 2015 entstanden ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde und der unteren Naturschutzbehörde sowie eine Ersatzfläche benötigen. Für Dauergrünland, dass ab 2015 entstanden ist reichen die entsprechenden Genehmigungen zur Umwandlung aus. Neues Grünland, das ab 2021 entstanden ist, dürfen alle Betriebe förderrechtlich ohne Genehmigung und ohne Ersatzfläche umwandeln. Die Umwandlung ist im folgenden Flächenantrag bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Fachrechtliche Vorgaben sind immer zusätzlich zu prüfen.

Kleegras als Stilllegung?

Frage: Können wir Flächen, die in 2022 für den Anbau von Ackergras oder Kleegras genutzt wurden im Jahr 2023 ohne Umbruch als GLÖZ 8-Brache beantragen?

Antwort: Ja, das ist möglich. Mindestens einmal in zwei Jahren ist eine Pflegemaßnahme durchzuführen. Der Aufwuchs muss auf der Fläche verbleiben und darf nicht genutzt werden. Die Pflegemaßnahme ist nicht im Zeitraum vom 1.4. bis 15.8 möglich. Verbleibt die verpflichtende Stilllegung nur ein Jahr auf der Fläche, ist ein Umbruch der Brache ab dem 1.9. möglich, (Winterraps und Wintergerste ab dem 15.8.), wenn eine Kultur angebaut wird, die erst im Folgejahr zur Ernte führt.

Bioprämie für Stilllegung?

Frage: Ich lege in meinem Biobetrieb 4 % der Kleegrasfläche still. Erhalte ich dafür die Bioprämie der Länder aus der zweiten Säule?

Antwort: Nein, das ist nicht vorgesehen.

Unsere Expertin: Laura Jans Wenstrup, LWK Niedersachsen

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