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Bauern- und Biokraftstoffverbände wehren sich gegen Brüsseler Biospritpläne
Die Verbände unterstützen das Engagement für fortschrittliche Biokraftstoffe, lehnen aber ein Auslaufen der Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030 strikt ab.
Die EU-Kommission will die Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030 auslaufen lassen. Das hat die Kommission für die Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II)vorgeschlagen. Eine Koalition aus fünf Verbänden lehnt diese Pläne strikt ab. Daher haben der Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe), der Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) und der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID) ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet.
Die Verbände verweisen auch darauf, dass mit Biokraftstoffen eine Treibhausgasminderung von über 70 Prozent erbracht sowie ein bedeutender Beitrag zur heimischen Versorgung mit Eiweißfuttermitteln geliefert wird.
Der Vorschlag der EU-Kommission würde nach Einschätzung der Verbände zu einem wachsenden Anteilfossiler Kraftstoffe führen. Denn weder fortschrittliche Kraftstoffe noch die Elektromobilität können diese Lücke bis 2030 füllen. Mit ihrem Vorschlag gefährde die EU-Kommission die EU-Klimaziele, kritisieren die Verbände.
BDBe, DBV, UFOP, VDB und OVID fordern daher die Fortführung eines Quotenzieles für alle erneuerbaren Kraftstoffe bis 2030, einschließlich aller Biokraftstoffe. Dabei dürfe es keinen Rückfall hinter den für 2020 vorgegebenen Anteil von 10 Prozent Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich geben. Allein mit fortschrittlichen Biokraftstoffen könne die EU ihre Klimaschutzziele im Verkehr bis 2030 nicht erreichen. Daher bleiben nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse notwendig.
Die Verbände empfehlen dazu, den 2015 beschlossenen Höchstbeitrag von 7 Prozent Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis zum Jahr 2030 unverändert beizubehalten und die in Deutschland seit 2015 eingeführte Treibhausgasminderungsquote nach 2020 weiterzuführen.
Das Positionspapier zum Download finden Sie unter www.bauernverband.de/eu-red2.
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