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Bauern und SuedLink einigen sich auf Rahmenvertrag zum Stromleitungsbau

Die Bauernverbände Nds., Thüringen, Bayern und BaWü haben mit dem Netzbetreiber TenneT sowie TransnetBW eine Rahmenvereinbarung zum Erdkabelprojekt SuedLink unterschrieben.

Lesezeit: 6 Minuten

Nach mehr als zwei Jahren harter, aber konstruktiver Verhandlungen war es am Donnerstag soweit: Vertreter der Bauernverbände Niedersachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern haben mit dem Netzbetreiber TenneT sowie TransnetBW eine Rahmenvereinbarung zum Erdkabelprojekt SuedLink unterschrieben.

Diese sieht Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümern und Flächenbewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind. Mit der Einigung werden weitere Voraussetzungen geschaffen, damit ab 2028 über den SuedLink Strom transportiert werden kann, zeigt sich das Landvolk zufrieden.

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Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen.

„Die Vorhabenträger waren im Vergleich zu ihrem ersten Vertragsangebot an vielen Stellen zu erheblichen Zugeständnissen bereit“, zeigte sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zufrieden mit dem Regelwerk, das auch von den vom SuedLink betroffenen Kreisverbänden unterzeichnet worden ist.

Jetzt erforderliche Vereinbarungen abschließen

„Durch den Abschluss des Rahmenvertrages durch uns wird keines unserer Mitglieder gebunden“, betonte Hennies. „Wir empfehlen aber unseren Mitgliedern, die vom SuedLink-Vorhaben betroffen sein werden, den Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen.“

In den Verhandlungen habe das Landvolk darauf hingewirkt, dass den betroffenen Grundstückseigentümern sowie den betroffenen Nutzungsberechtigten angemessene Entschädigungen sowie angemessener Schadenersatz aufgrund der mit dem Leitungsbauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen eingeräumt werde. „Und wir haben Wert auf eine umfassende Berücksichtigung des Bodenschutzes gelegt“, erläuterte Hennies.

Die ca. 700 km lange SuedLink-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.

TransnetBW will Bodenbeeinträchtigungen weitestgehend vermeiden

Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung von TransnetBW, beschrieb das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: „Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen.“

Wie wegweisend das Ergebnis ist, betonte Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: „Verbindungen wie SuedLink und SuedOstLink bilden das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen aber berechtige Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte.

Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”

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Thüringen

TBV: Rahmenvereinbarung hat Vorbildcharakter

Die Erdkabeltrasse hat massive Auswirkungen auf die wertvollen landwirtschaftlich genutzten Böden. Deshalb war es auch dem Thüringer Bauernverband (TBV) wichtig, dass bei der Entschädigung nicht nur die Eigentümer, sondern auch diejenigen angemessen entschädigt werden, die die Flächen nutzen, nämlich die Landwirte, betont Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV.

„Nicht nur bei der Verlegung der Erdkabel wird der Boden und dessen Struktur auf bis zu ca. 45 m Breite in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Folgen nach Inbetriebnahme des Erdkabels sind für die Bodenbewirtschaftenden problematisch. Die Erdkabel heizen sich auf, die Auswirkungen auf Bodenfeuchte und das Pflanzenwachstum sind noch völlig unklar. Dies musste in der Entschädigungsregelung berücksichtigt werden“, so Hucke.

Die jetzt unterzeichnete Rahmenvereinbarung hat aus Sicht des TBV Vorbildcharakter für vergleichbare Projekte: „Auch bei anderen Erdkabelprojekten, wie z.B. dem SuedOstLink, brauchen wir eine vergleichbare Entschädigungsregelung. Ich appelliere daher auch an den SuedOstLink-Betreiber 50Hertz, sich nicht mehr gegen Verhandlungen zu sperren, sondern endlich konstruktiv in Verhandlungen einzutreten“, so Hucke weiter.

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Baden-Württemberg

Landwirtschaft leistet wichtigen Beitrag zur Energieversorgung

Zufrieden zeigt sich auch Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes BW. „Nach langen Verhandlungen ist es uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss mit den Leitungsbau-Trägern zu schließen. Wir Landwirte sind uns unserer Verpflichtung bewusst, unseren Beitrag zu Sicherung der Energieversorgung in Deutschland zu leisten und auch den Bau von Stromtrassen zu ermöglichen", sagte er am Donnerstag.

Der Verband sei der Überzeugung, dass es richtig und wichtig ist solche Vorhaben im Interesse der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Grundeigentümer auch künftig zu begleiten.

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Bayern

Felßner: Wir wollten diese Stromtrassen nie, wir lehnen sie ab

Für Bayerns Bauernpräsident Günther Felßner ist die Einigung ein gewaltiger Schritt, da der Bauernverband den Bau dieser Leitungen ablehnt und vielmehr auf eine klimafreundliche regenerative Energieversorgung auf regionaler Ebene setzt.

„Auch wenn es mir nicht gefällt, aber diese Trassen werden schnell kommen! Das heißt aber nicht, dass ich sie begrüße! Allerdings wenn diese Leitungen jetzt schon gebaut werden, dann müssen wir als Bauernverband dafür Sorge tragen, dass die Interessen der betroffenen Grundeigentümer berücksichtigt werden. Hierfür braucht es ein solides Fundament für einen fairen Ausgleich der Interessen der Grundstückseigentümer und transparente Informationen. Und genau diesen Grundstein haben wir heute mit der Rahmenvereinbarung gelegt“, begründet Felßner diesen Schritt. Über zwei Jahre hatten der Bauernverband und die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW hart, aber sachlich verhandelt.

„Wir wollten diese Stromtrassen nie, wir lehnen sie ab. Wir stehen unverändert für eine ausreichende regionale Energieversorgung auf Basis dezentral verfügbarer Energiequellen – die Landwirtschaft ist hier Teil der Lösung. Damit könnten wir uns Stromautobahnen von Nord nach Süd sparen. Ich kenne niemanden, der freiwillig Hochspannungs-Übertragungsleitungen in seinem Grund und Boden liegen haben möchte“, so der Bauernpräsident.

Felßner sieht aber die Realität und die Notwendigkeit, unter diesen Bedingungen den Grundeigentümern eine möglichst gute Position für die Inanspruchnahme ihres Grund und Bodens zum Leitungsbau zu geben. „Unter den aktuellen Bedingungen ist es die Aufgabe des Bayerischen Bauernverbandes, für die durch die Leitungsbaumaßnahmen betroffenen Grundeigentümer verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und der volkswirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.“

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