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Biosprit contra Batterie: Streit geht weiter

Die UFOP fordert im Gesetz über die Treibhausminderungsquote im Verkehr mehr Rückenwind für Biokraftstoffe. Zudem geraten E-Fahrzeuge wegen hohem Rohstoffverbrauch in die Kritik.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit der Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote im Verkehrssektor werden nach Schätzungen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 Emissionseinsparungen von rund 29 Mio. t CO₂-Äquivalenten erzielt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die Erhöhung der Quote fördere nachhaltige Optionen für den Verkehr, die zum Erreichen der Klimaschutzziele notwendig seien, schreibt die Bundesregierung weiter.

Die Kleine Anfrage zielt auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Dieser dient der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) in deutsches Recht. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote auf 22 Prozent im Jahr 2030 werde der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors signifikant über die EU-Mindestvorgaben der RED II hinaus erhöht, hält die Bundesregierung in ihrer Antwort fest. Die Quote von 22 Prozent sei "sehr ambitioniert" und berücksichtige, "was naturschutzfachlich vertretbar und technisch umsetzbar ist“.

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Fortschrittliche Biokraftstoffe sollen Anteil von 2,6 % haben

In ihrer Anfrage wollte die FDP-Fraktion zudem wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung anstrebe, den Mindestanteil für fortschrittliche Biokraftstoffe auf 2,6 % ab 2030 festzulegen, statt auf die in der RED II vorgeschlagenen 3,5 Prozent bis 2030. „Der Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen beträgt gemäß RED II 1,75 %“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung habe sich nach Analyse verfügbaren Rohstoffpotenziale und perspektivisch zur Verfügung stehenden Anlagen zur Produktion fortschrittlicher Biokraftstoffe auf einen Mindestanteil von 2,6 % verständigt.

Die Bundesregierung erwarte zudem, dass Biokraftstoffe nur bis zu der entsprechenden festgelegten Obergrenze in Verkehr gebracht werden. Im Falle von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen soll dies die Ausweitung der Anbauflächen begrenzen. Durch die Festlegung der Obergrenze von 1,9 % für tierische Fette und Altspeiseöle, die 0,2 % über der Obergrenze der RED II liege und damit der Zustimmung durch die Europäische Kommission bedarf, sollen zusätzliche Mengen an Altspeiseölen z.B. aus haushaltsnahen Sammlungen erschlossen werden.

UFOP fordert höhere THG-Quote

Im Umweltausschuss des Bundestages soll es eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote geben. In dem Zusammenhang weist die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) noch einmal auf die Bedeutung nachhaltig zertifizierter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe als derzeit wichtigsten Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor hin. Angesichts einer Bestandsflotte von 35 Mio. Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Jahr 2030 sei klar, dass Biokraftstoffe auch in kommenden Jahren die bestimmende Option zur Senkung der THG-Emissionen im Verkehrssektor sein werden.

Der Verband fordert erneut einen ambitionierten Anstieg der THG-Quote, beginnend mit 8 % ab 2022. Außerdem müsse die vorgesehene Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 5,3 % festgelegt werden, so wie dies im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) der Bundesregierung an die EU-Kommission gemeldet worden sei.

"Keine Mehrfachanrechnung der E-Mobilität"

Eine Mehrfachanrechnung der E-Mobilität auf die Erfüllung der THG-Quote – wie dies derzeit noch im Gesetzentwurf vorgesehen ist – lehnt die UFOP ausdrücklich ab. Denn dadurch werde lediglich ein virtueller Beitrag zur Quotenerfüllung und praktisch nichts zum Klimaschutz geleistet.

Die UFOP erinnert daran, dass Biokraftstoffe als Voraussetzung auf die Quotenverpflichtung über den gesamten Lebensweg zertifiziert sein müssen und eine bestimmte Treibhausgasminderung nachweisen müssen. Diese Vorgaben werden mit dem jetzt zu beratenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED II) weiter verschärft.

Der deutsche Rapsanabau sei nachhaltig zertifiziert – unabhängig von der Verwendung. Die Verfügbarkeit des gentechnikfreien Rapsschrotes als wichtigste nachhaltige Proteinquelle für die Milchviehfütterung sei eng mit der Verarbeitung von Rapsöl zu Biokraftstoffen verbunden. Das Einsatzpotenzial von Rapsschrot nehme Druck von der Fläche in Drittstaaten insbesondere in Amazonien, so der Verband.

Gleichzeitig sei wünschenswert, dass zukünftig nicht nur Biokraftstoffe über ihren gesamten Lebensweg nachhaltig zertifiziert sein müssten, sondern diese Anforderung auch für synthetische Kraftstoffe oder aber die E-Mobilität gelten müsse, zum Beispiel bei der Batterieproduktion. Deshalb seien die Initiativen der deutschen Fahrzeughersteller ausdrücklich zu begrüßen, nicht nur die Batterieproduktion hierzulande anzusiedeln, sondern Batterien möglichst klimagasneutral herzustellen.

Viel Batterieschrott in Deutschland

In dem Zusammenhang gerät die Bundesregierung, die die Elektromobilität in Deutschland besonders fördern will, weiter in Erklärungsnot. Nach einem Bericht des Handelsblatts fallen schon heute jedes Jahr tonnenweise Batterien an, die früher als gedacht ausgetauscht werden müssen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass im Jahr 2020 schon 10.000 t angefallen sein könnten. Als Gründe für den frühzeitigen Austausch nennt das Handelsblatt Rückrufaktionen von Fahrzeugherstellern, die Batterieprobleme festgestellt hätten. Betroffen seien z.B. 5800 Modelle des Hyundai Kona oder 8900 Modelle des Fort Kuga-Plug-in-Hybriden. Dazu komme Abfall, den die Hersteller bei Prototypen oder Vorserien produzieren.

Der Bericht zeigt, dass die Elektromobilität keineswegs so sauber ist, wie die Bundesregierung sie darstellt. Das Handelsblatt nennt einen Stromverbrauch pro kWh Speicherkapazität von 97 bis 180 kWh. Die Herstellung einer Batterie von 100 kWh, wie zum Beispiel die des Tesla S, erzeuge zwischen 15 und 20 t CO2-Emissionen. Zudem würden seltene Metalle wie Lithium, Kobalt und Mangan verarbeitet.

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