Energiekrise
Bundeskabinett will Energiesicherungsgesetz novellieren
Die Neufassung des Gesetzes aus dem Jahr 1975 soll zur besseren Krisenbewältigung beitragen. Es erlaubt u.a. eine Steuerung der Gasversorgung.
Die Bundesregierung wappnet sich weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. Dazu hat das Bundeskabinett gestern in einem schriftlichen Umlaufverfahren die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung. Das reicht von Möglichkeiten der Treuhandverwaltung von Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur über eine Stärkung der europäischen Solidarität bis hin zu einer digitalen Plattform, die eine bessere Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen erlaubt.
Gesetz aus den 70er Jahren
Das Energiesicherungsgesetzt stammt ursprünglich den Zeiten der ersten Ölkrise in den 70er Jahren und wird nun einem umfassenden Update unterzogen, damit die Bundesregierung auch in der aktuellen Lage schnell und umfassend handlungsfähig ist. Der Entwurf ist als Formulierungshilfe beschlossen und wird...
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