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RWE nah an absoluter Macht

Bundeskartellamt veröffentlicht Marktmachtbericht zur Stromerzeugung 2020

Nach den Ergebnissen einer aktuellen Analyse ist RWE das einzige Stromerzeugungsunternehmen, das vergleichsweise nahe an einer marktbeherrschenden Stellung steht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat am Montag den zweiten Marktmachtbericht - Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie 2020 - vorgelegt. Der Bericht konzentriert sich wie bereits im vergangenen Jahr auf die Analyse der Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom.

„Auch wenn die Stromnachfrage infolge der Covid-19-Pandemie zeitweise zurückgegangen ist, haben sich die Marktverhältnisse bei der Stromerzeugung in 2020 kaum verändert", stellt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes fest. Derzeit sei RWE zwar nicht marktbeherrschend, stehe nach wie vor aber nahe an der Beherrschungsschwelle.

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Das Unternehmen war auch in diesem Jahr in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar, so Mundt. Der 2020 begonnene Kohleausstieg und der fortschreitende Atomausstieg würden in naher Zukunft zu einem weiteren Rückgang von Erzeugungs-Kapazitäten führen. "RWE könnte, im Zuge und als Folge dieser Marktverknappung, möglicherweise die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreiten“, so der Kartellwächter.

Der Bericht analysiert die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutsch-luxemburgischen Stromerstabsatzmarkt vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020. Die Analysen basieren auf umfangreiche Daten zum konkreten Einsatz sämtlicher Kraftwerke in Deutschland.

Nach den Ergebnissen der Analysen ist RWE das einzige Stromerzeugungsunternehmen, das vergleichsweise nahe an einer marktbeherrschenden Stellung steht. Die aktuellen Marktdaten zeigen zudem, dass die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland durch Netto-Importe im Vergleich zum Vorjahr weiter zugenommen hat.

Für das Angebot von Regelenergie, die zum Ausgleich von Frequenzschwankungen im Stromnetz benötigt wird, wurden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Zuge der Einführung des Regelarbeitsmarktes am 1. November 2020 grundlegend verändert. Aufgrund der Kürze der Zeit war eine tiefergehende Analyse der Marktmachtverhältnisse in diesem Bereich noch nicht möglich.

Andreas Mundt: „Die ersten Marktdaten zum Regelarbeitsmarkt weisen teilweise auf eine geringe Liquidität und potentiell erhebliche Preissetzungsspielräume einzelner Akteure hin. Das Bundeskartellamt verfolgt die weitere Entwicklung der Marktmachtverhältnisse in diesem Bereich daher sehr genau.“

Das Bundeskartellamt hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle zwei Jahre einen gesonderten Bericht über die Wettbewerbssituation bei der Erzeugung elektrischer Energie zu veröffentlichen. Die Berichte sollen den Marktakteuren mehr Rechtssicherheit über ihre jeweils aktuelle Marktposition verschaffen. Aufgrund der bereits vorhersehbaren Entwicklungen gerade auch im Zuge des fortschreitenden Atom- und Kohleausstiegs erwägt das Bundeskartellamt, auch den kommenden Marktmachtbericht früher als nach der gesetzlich vorgesehenen Zweijahresfrist zu veröffentlichen.

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