Vertrauensschutz für bestehende Anlagen und der Ausbau der Speicherkapazität sind für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die zentralen Anliegen bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Seiner Ansicht nach muss ein Repowering von Biogasanlagen möglich sein, ohne dass sie danach als Neuanlagen eingestuft werden.
Gegenüber dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE hob der Minister zugleich den grundlegenden Reformbedarf des EEG hervor. Er erkenne die Probleme an, die sich aus der bisherigen Förderpraxis ergeben hätten, so Schmidt. Deswegen sollten künftig überwiegend Abfall- und Reststoffe zum Einsatz kommen.
Schmidt: „Ich betone ‚überwiegend’, nicht ausschließlich. Wenn man hier einen pragmatischen Weg finde, werde man Fehlentwicklungen vermeiden können.
Keinen politischen Handlungsbedarf sieht der Minister im Zusammenhang mit der Entschädigung von Grundbesitzern beim Netzausbau. Zu diesem Komplex gebe es verfassungsrechtliche Vorgaben und eine ausführliche Rechtsprechung der Bundesgerichte. Er sei daher sehr zurückhaltend gegenüber Forderungen, die Politik solle Orientierungen vorgeben. Dies gelte umso mehr, als jeder Einzelfall gesondert betrachten werden müsse.
Außer Frage steht für Schmidt, dass die Entschädigung adäquat sein muss. Das gelte für die direkte Inanspruchnahme von Fläche ebenso wie für Beeinträchtigungen, die etwa durch Hochspannungsleitungen oder Erdkabel entstünden. Die Details müssten im Einzelfall beurteilt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe einen entsprechenden Abstimmungsprozess zwischen der Bundesnetzagentur und den betroffenen Verbänden angestoßen.