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Netzausbau: Höhere Entschädigung für Landwirte möglich

Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt. Darin geht es auch um die Entschädigung von Land- und Forstwirten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will mit der Novelle des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) einen schnelleren Netzausbau erreichen. Dem Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am 12. Dezember zugestimmt. Die Stromnetze sind für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier das Rückgrat der Energiewende: „Leider hinken wir mit dem Netzausbau immer noch hinterher. Das liegt auch an den langwierigen Genehmigungsverfahren.“ Mit der Novelle will der Gesetzgeber die Verfahren beschleunigen, ohne dabei Umweltstandards – zum Beispiel zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern – abzusenken. Auch die Öffentlichkeit werde in den Verfahren weiterhin umfassend und frühzeitig eingebunden, verspricht Altmaier.

Verfahren sollen einfacher werden

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In dem Gesetzentwurf werden verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt.Folgende Eckpunkte sieht das Gesetz vor:

  • Wenn zum Beispiel eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, ist die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig. Für diese Fälle wird deshalb darauf verzichtet.
  • Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.
  • Die Stromnetze sollen mit dem Gesetzentwurf bereits frühzeitig fit gemacht werden für die künftigen Entwicklungen der Energiewende: Die Netzbetreiber werden in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vornherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das soll Zeit und Kosten sparen und Umwelt und Anwohner entlasten.
  • Die Land- und Forstwirtschaft ist vom Netzausbau erheblich betroffen. Deswegen wird durch den Gesetzentwurf ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Land- und Forstwirte geschaffen. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben.
  • Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Dies soll die Akzeptanz erhöhen und den Netzausbau beschleunigen. Die Entschädigungsregelung gilt nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben.

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