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Bundestag beschließt Absenkung der EEG-Umlage

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage mehr zahlen. Nach Ansicht der Energiebranche kann das aber nur ein erster Schritt sein. Andere Umlagen würden viel stärker ins Gewicht fallen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bundestag hat gestern nach 2./ 3. Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. „Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien“, kommentiert Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Beschluss.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem gestern beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben.

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Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.

Absenkung seit Jahresbeginn

Die EEG-Umlage wurde bereits zu Jahresbeginn von 6,5 ct auf 3,7 ct/kWh gesenkt und wird nun ab 1. Juli auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesetzt. „Davon profitieren alle Stromverbraucher mit Ausnahme der Unternehmen, die bereits von der EEG-Umlage befreit waren“, sagt Dr. Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Im Vergleich zu 2021 spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr dadurch 260 €.

Wie Scheer weiter erklärt, bleibt mit der Absenkung der EEG-Umlage auf null die EEG-Förderung bestehen. Die Umlagen-Absenkung sei somit kein Minus an Ausbau-Förderung für erneuerbare Energien.

Positive Effekte für Energiewende

Die Absenkung der EEG-Umlage hat laut Scheer auch positive Effekte auf die Beschleunigung der Energiewende. Denn durch einen gesenkten Strompreis würden auch Wärmepumpen attraktiver. Deren verstärkter Einsatz sei aus Gründen des Klimaschutz- und Energiewende erforderlich, aber auch angesichts der gestiegenen Preise für fossile Energien und zum Abbau bestehender Importabhängigkeiten von Gas aus Russland. „Deutschland muss darauf vorbereitet sein, wenn von russischer Seite Lieferungen ausbleiben sollten. Die sicherste Form der Energiegewinnung wird über den schnellst möglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien erreicht, die es insofern verstärkt auszubauen gilt“, fordert die Bundestagsabgeordnete.

Die in den letzten Monaten gestiegenen Energiepreise sind allein auf fossile Energieträger und entsprechende Weltmarktpreis-Entwicklungen zurückzuführen. Die Absenkung der EEG-Umlage, die im Koalitionsvertrag für Ende 2022 vorgesehen war, wurde aufgrund der fossilen Energiepreiskrise nun auf Juli vorgezogen, um Menschen frühzeitig zu entlasten. Zusätzlich habe die Ampel-Koalition zahlreiche weitere Maßnahmen in zwei Entlastungspaketen von mehr als 30 Mrd. € auf den Weg gebracht, die nun auch in die gesetzliche Umsetzung gingen.

BEE: EEG-Umlage war nie ein Preistreiber

Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise durch die Krise der fossilen Energieträger, die bereits seit Herbst spürbar ist, sowie verstärkt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, begrüßt auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) den Beschluss. Das könne aber nur ein erster Schritt sein. „Um den Zubau der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden und langfristige Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Branche unabdingbar, die Absenkung der EEG-Umlage als Teil einer ganzheitlichen Reform des regulatorischen Rahmens zu verstehen. Denn die EEG-Umlage war und ist kein Preistreiber in der Energiekrise“, sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Der strompreissenkende Effekt der erneuerbaren Energien wirke sich auch volkswirtschaftlich positiv aus. „Dafür ist eine umfassende Reform des Strommarktdesigns inklusive einer Überprüfung aller Entgelte und Umlagen überfällig“, betont Peter. Die im Koalitionsvertrag verankerte „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ sollte daher zeitnah eingerichtet werden. Der Strommarkt von morgen müsse zunehmend auf Flexibilität ausgerichtet sein und diese regulatorisch anreizen, z. B. über eine geförderte flexible Fahrweise der Bioenergie, Wasserkraft oder Sektorkopplungstechnologien. Flexible Speicherkapazitäten müssten ausgebaut und der dezentrale Netzausbau massiv ausgeweitet werden.

Reform aller Umlagen nötig

Ebenso sei eine umfassende Reform aller Entgelte und Umlagen nötig, wie z.B. eine Absenkung der Stromsteuer. Und auch die Finanzierung Erneuerbarer in Zukunft müsse langfristig und nachhaltig angelegt sein, damit Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien fließen können. „Die EEG-Fördersystematik ermöglicht Planbarkeit für Projektierer, zieht Investoren an und erleichtert die Finanzierung kostenintensiver Projekte. Auf diese Weise ist in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland ein dynamischer Markt für Erneuerbare Energien entstanden“, erklärt sie.

Weiterhin sei die Lenkungswirkung hin zu grünem Wasserstoff zu sichern, um den Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft in Deutschland nicht zu gefährden. Der BEE empfiehlt daher, ein neues Umlagenregime zur Förderung grünen Wasserstoffs zu etablieren und in Zukunft strengere Kriterien der Zusätzlichkeit, Netzdienlichkeit und räumlichen Nähe zu EE-Erzeugern aufzustellen. 


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