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Düngeberatung für Biogaserzeuger: Hilfe im Verordnungsdschungel

Die Fachverband Biogas Service GmbH weitet ihre Beratungsdienstleistung zur Düngeverordnung, Stoffstrombilanz und Wirtschaftsdüngerverbringung jetzt auch auf Nichtmitglieder im Fachverband aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit fast einem Jahr bietet die Fachverband Biogas Service GmbH Beratungsdienstleistungen im Düngebereich an. Was als zusätzliche Dienstleistung für Mitglieder des Fachverband Biogas e.V. begann, soll nun einem breiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht werden.

Die modular aufgebaute Beratung fokussiert sich dabei auf alle Facetten, welche im Düngebereich für Landwirte und Biogasanlagenbetreiber relevant sind. Die rechtlichen Grundlagen, welche berücksichtigt werden, sind unter anderem Düngeverordnung, Stoffstrombilanzverordnung oder Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung.

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Modularer Aufbau

  • Modul 1: Im ersten Schritt der Beratung wird zusammen mit dem Beratungsnehmer zunächst anhand detaillierter Checklisten eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt, bei welcher geprüft wird, ob alle Anforderungen der relevanten Verordnungen und Gesetze erfüllt werden. Defizite und Lücken können so schnell und effektiv identifiziert werden. Im Anschluss kann der Beratungsnehmer entscheiden, welchen weiteren Weg er einschlagen möchte.
  • Modul 2: Soll die Beratung fortgeführt werden, kann mit Modul 2 direkt an die Ergebnisse angeknüpft und eine individuelle Beratung ganz nach den Vorstellungen des Auftraggebers durchgeführt werden. Dabei können zum Beispiel Lücken wie fehlerhafte Stoffstrombilanzen besprochen und Wege aufgezeigt werden, wie sich diese zukünftig schließen lassen. Es können aber auch ganze Aufzeichnungs- und Bilanzierungspflichten an die Fachverband Biogas Service GmbH abgegeben werden. Dabei kann grundsätzlich jeder Landwirt die Beratungsleistung in Anspruch nehmen und von dieser profitieren.

Biogasanlage im Fokus

Im Fokus der Düngeberatung der Fachverband Biogas Service GmbH steht der Betrieb einer Biogasanlage mit all seinen Facetten. Dementsprechend geht die Beratung in der Regel über eine reine landwirtschaftliche Düngeberatung hinaus, da im Biogasbereich an vielen Stellen zusätzliche Regelungen und Anforderungen zu beachten sind, doch ein Großteil der Bilanzierungs- und Aufzeichnungspflichten erfolgt nach einer ähnlichen Vorgehensweise. Neben den Besonderheiten, die beim Betrieb einer Biogasanlage zu beachten sind, wie beispielsweise die düngemittelrechtliche Kennzeichnung, erstellt die Fachverband Biogas Service GmbH auch Düngebedarfsermittlungen und überprüft die Aufzeichnungen für den landwirtschaftlichen Betrieb.

Weitere Lösungen

Obwohl der Vollzug und die Umsetzung der düngerechtlichen Vorgaben zwischen den einzelnen Bundesländern variiert, sind die grundsätzlichen Anforderungen aus den verschiedenen Verordnungen und Gesetzen trotzdem bundeseinheitlich gültig. In der Düngeberatung werden die individuellen Vorgaben und EDV-Programme des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt und einbezogen. Auf Wunsch der Auftraggeber geht die Beratung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und es können auch andere Fragestellungen, wie beispielsweise zur Gütesicherung von Gärprodukten, diskutiert werden.

Termine digital oder vor Ort

Die Fachverband Biogas Service GmbH bietet bei ihren Beratungsdienstleistungen grundsätzlich an, Termine digital wahrnehmen zu können. So kann sich der Auftraggeber ganz auf die Beratung konzentrieren und Termine können deutlich flexibler geplant und durchgeführt werden. Trotzdem ist es möglich, dass die Beratungen vor Ort stattfinden, was bei besonders komplexen Sachverhalten oder für ein erstes Kennenlernen hilfreich sein kann. Alles ist möglich und sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, bekommen Sie auf der Homepage unter service-gmbh.biogas.org oder in einem Gespräch unter der Telefonnummer 08161/ 98 46 60 weitere Informationen und Details.

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