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Niedersachsen: Erlass erschwert Lagerung von Biogas-Gärrest in Güllebehältern

Das Landesumweltministerium fordert in einem neuen Erlass Umwallung, Leckageerkennung und regelmäßige Prüfungen, wenn Gärrest in Güllebehältern gelagert wird. Der LEE erkärt die Folgen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Niedersächsische Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz treibt derzeit den Import von Flüssigerdgas (LNG) voran. Niedersachsens Energieminister Olaf Lies betont dabei immer wieder die neue „Deutschlandgeschwindigkeit“: „Denn wir zeigen gerade in Wilhelmshaven ganz Deutschland, dass wir Planung, Genehmigung und Bau auch in einem so ambitionierten Zeitplan hinbekommen“, sagte er gestern anlässlich der Vorstellung des vierten geplanten schwimmenden LNG-Terminals.

Neuer Erlass erschwert Güllevergärung

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Doch während das Ministerium das umstrittene Flüssigerdgas schon ab Ende 2022 importieren will, fällt es mit einem neuen Erlass Biogasanlagenbetreibern in den Rücken. Das Papier regelt die Umnutzung von bestehenden Güllebehältern als Gärrestlager. „Bestehende Güllebehälter (JGS-Anlagen) erfüllen nicht immer, abhängig vom Baujahr und der Bauweise, die heutigen Anforderungen an ein Gärrestlager. Sollen bestehende Güllebehälter für die Gärrestlagerung genutzt werden, handelt es sich um eine wesentliche Änderung“, heißt es darin. Hierzu müssen die Behälter an die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ angepasst werden. Dazu zählt die Ergänzung einer Leckageerkennung und einer Umwallung zur Rückhaltung von im Schadensfall oder bei Betriebsstörung austretenden Gärresten. 


Erhebliche Folgen für die Landwirte

„In weiten Teilen der Landkreise wird der Erlass für eine Verschlechterung der Situation des Wirtschaftsdüngereinsatzes führen. Einigungen mit den zuständigen Behörden, wie JGS-Behälter auch für Gärreste genutzt werden können, werden obsolet und Gärreste somit potenziell ‚obdachlos‘“, erklärt Joost Kuhlenkamp, Referent für Bioenergie beim Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen/Bremen. Für eine sehr große Zahl an bestehenden, privilegiert errichteten JGS-Behältern wird laut Kuhlenkamp ein großer Aufwand notwendig, um das nur energetisch verwertete und qualitativ verbesserte Gärprodukt zu lagern.

Die Investitionen für Umwallung, Leckerkageerkennung und der regelmäßigen Prüfungen sind erheblich im Vergleich zu der einfachen Lagerung des emissionstechnisch „größeren Übels“ der Rohgüllelagerung. „Viele Behälterbesitzer werden die Investitionen als nicht sinnvoll erachten und müssen den Verlust der Privilegierung befürchten. Zudem werden sie sich regelmäßigen Prüfungen mit entsprechendem Aufwand (im Vergleich zur unkontrollierten Lagerung von JGS) nicht aussetzen“, beschreibt er die möglichen Folgen. Zusätzliche Auflagen nur für Gärreste hätten keinen wasserschutzrechtlichen oder emissionstechnischen Sinn.

Wenn bestehende Einigungen zwischen Landwirten und Genehmigungsbehörden in vielen Landkreisen aufgrund dieses Erlasses nicht weiter bestehen können, führt dies laut Kuhlenkamp entweder zu den technisch nicht notwendigen Investitionen zur Umnutzung der bisher genutzten Behälter oder zu einem notwendigen Neubau eines Gärrestlagers an der Biogasanlage. „Eine Umwallung wird vielerorts auch räumlich nicht möglich sein. Ein neues Gärrestlager dagegen verursacht über 700.000 € Gesamtkosten. Die Folge wäre, dass die bisher genutzten JGS-Behälter zumeist einfach leer bleiben“, erwartet er.

Den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Lagerung von Gärresten - Umnutzung von bestehenden Güllebehältern als Gärrestlager finden Sie hier.

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