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Methanemissionen

Gasdichte Güllelagerung: Noch viele offene Fragen

Die gasdichte Güllelagerung ist noch nicht reif für die breite Praxis – das zeigt die Auswertung einer KTBL-Expertengruppe. Jetzt gibt es eine neue Sonderveröffentlichung dazu.

Lesezeit: 2 Minuten

Die in der Biogaserzeugung gebräuchliche gasdichte Abdeckung von Gärrestbehältern mit Doppelmembrandächer kann nicht ohne weiteres auf Behälter für unvergorene Gülleübertragen werden. Das berichtet die KTBL-Arbeitsgruppe „Gasdichte Güllelagerung“ in ihrem Abschlusspapier. Denn anders als ein Fermenter wird der Güllebehälter immer wiedergeleert und anschließend sukzessive befüllt. Dies führt anfangs zu geringen Gasbildungsraten und einer starken Verdünnung des Gases aufgrund des großen Kopfraumvolumens überdem Güllespiegel. Mit zunehmender Behälterfüllung steigt die Gasbildung bis auf das ca.200-fache an, das Gasgemisch erreicht schließlich Biogasqualität. Dieses Spektrum der

Methankonzentration und Gasmenge kann derzeit von keiner der gängigen Gasbehandlungsverfahren abgedeckt werden. In den ersten Wochen ist daher eine Behandlung ohne Zufeuerung nicht möglich. Zudem bildet sich im Gasspeicher über einen längeren Zeitraum einmalig bzw. gegebenenfalls auch wiederholt ein in Gegenwart von Sauerstoff explosionsfähiges Gasgemisch (4,4 bis 16,5 Vol.% CH₄). Dies erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen bei Technik und Management.

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Schwimmfolie als Alternative

Als alternative Abdeckung bieten sich gasdichte Schwimmfolien mit Gasfassung an, die derzeit auf ersten Biogasanlagen für die Abdeckung von Gärrestlagerbehältern eingesetzt werden. In diesem Fall kommt es nicht zu einer Verdünnung des entstehenden Gases und es kann von Beginn an mit Biogasqualität gerechnet werden. Die Gasbildungsraten hingegen ändern sich durch den Einsatz einer Schwimmfolie nicht, so dass auch hier zunächst mit Strom oder Propangas zugeheizt werden müsste.

Die Ergebnisse zeigen die Herausforderungen für die Praxis auf: Zukünftig soll mindestens 70 % der Gülle gasdicht gelagert werden. Das sieht das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Minderung der Methanemissionen vor. Hierfür nennt das Klimaschutzprogramm – neben der Biogaserzeugung – die gasdichteGüllelagerung mit Gasfackel als Option. Bisher liegen jedoch keine praktischen Erfahrungenvor, die technische Machbarkeit und praktische Umsetzung müssen noch geprüft werden, fordert die Arbeitsgruppe.

Kostenloser Abschlussbericht zum Herunterladen

Bevor die gasdichte Güllelagerung neben der Biogaserzeugung als Klimaschutzmaßnahmeeingeführt werden kann, sind zudem klare und langfristig gültige rechtliche Bedingungen fürdie betroffenen Betriebe unerlässlich.

Das Abschlusspapier steht als kostenfreier Download unter www.ktbl.de „Themen“ „Gasdichte Güllelagerung“ zur Verfügung.

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