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topplus Kritik am EEG-Referentenentwurf

EEG-Novelle: Rohrkrepierer statt Turbo?

Der vorgelegte Referentenentwurf zum novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält angesichts des Ukrainekriegs immer noch zu viele Hürden und Bremsen, monieren Branchenverbände.

Lesezeit: 6 Minuten

„Wir sind jetzt gefordert, Alternativen in einer Kriegswirtschaft zu leisten. Erneuerbare Energien können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, unseren Industriestandort zu erhalten, aber auch Verbrauchern helfen, zur Arbeit zu fahren und ihre Häuser zu heizen“, betonte Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) auf einem Pressegespräch zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023).

Mit der Novelle des Gesetzes will die Bundesregierung das Ziel von einem Anteil von 80 % erneuerbarem Strom bis 2030 erreichen. „Doch mit dem Entwurf wird dieses Ziel nicht einmal ansatzweise erreicht“, betont Peter. Dazu kämen jetzt die neuen Herausforderungen mit den Angriff Russlands auf die Ukraine. „Hohe Energiekosten sorgen auch für eine Versorgungskrise. Die erfordert noch ein viel entschlosseneres Handeln“, sagt sie.

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"Erdgas als Brücke ist Illusion"

Die Pläne, Erdgas als Brückentechnologie zu verwenden, hätten sich als Illusion erwiesen. „Und die Kohlekonzerne brauchen staatliche KfW-Kreditstützen in Milliardenhöhe, um zu überleben. Zudem ist Kohle auch ein Klimarisiko. Und Atomkraft zeigt sich immer mehr wie im Ukraine-Krieg oder beim Erdbeben in Fukushima am 16. März als Hochrisikotechnologie“, unterstreicht die Präsidentin.

Der BEE hat eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie das EEG an die neuen Herausforderungen angepasst werden könnte. Dazu zählen neben höheren Ausbauzielen für die einzelnen Technologien:

  • Die Einstufung, dass erneuerbaren Energien dem öffentlichen Interesse dienen,
  • mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Kommunen, einschließlich Energysharing,
  • bessere Anreize für Eigenstromnutzung und Mieterstrom,
  • mehr Anreize für Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft als Backup für die Solar- und Windenergie.

Nachbesserungsbedarf beim Solarstrom

Auch der Bundesverband Solarenergie (BSW) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig nennt dazu zwei Beispiele:

  • Die Einspeisevergütung für Dachanlagen muss um mindestens 2 bis 3 ct/kWh steigen, um den Ausbau gegenüber heute zu verdreifachen. Unternehmer müssen eine Anlage in maximal zehn Jahren refinanzieren können. Gerade bei Gewerbebetrieben und auf Logistikhallen sieht der BSW noch erhebliches Potenzial für neue Dachanlagen.
  • Die Vergütung muss sich auch an den gestiegenen Anlagenpreisen orientieren.
  • Der Ausbau von Solarparks sollte nicht unter dem Vorbehalt der Länder stehen. Sie sollen entscheiden können, ob sie Anlagen in benachteiligten Gebieten zulassen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum man dieses Standortkorsett nicht löst, das aus einer ganz anderen Zeit stammt. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung und der Bundestag bei Förder- und Flächenkulisse nachjustieren“, sagt Körnig.
  • Über das EEG hinaus gibt es laut BSW viele weitere Hürden wie z.B. im Energiewirtschaftsrecht oder im Steuerrecht, die beseitigt werden müssten. So müssen Anlagenbetreiber heute für Anlagen ab 135 kW Zertifikate für die Netzverträglichkeit vorlegen, obwohl die EU diese erst für die Megawattklasse vorschreibt.

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, fordert Körnig, dass sich mehr Elektrofachbetriebe auf die Installation von Photovoltaikanlagen spezialisieren. „Wir haben in Deutschland noch Zehntausende von Betrieben, die sich hier fortbilden könnte. Sie benötigen allerdings ein deutliches Zeichen von der Politik, dass der geplante Ausbau ernst gemeint ist“, betont er.

Genauso sei es nötig auch aus Gründen der Versorgungssicherheit in der Industrie, die Herstellung von Komponenten und Anlagen zum Teil wieder nach Deutschland zurückzuholen. Aufgrund verfehlter Energie- und Industriepolitik waren vor zehn Jahren viele Betriebe aus Deutschland abgewandert.

Nachbesserungsbedarf bei der Windenergie

Weniger Hürden beim Repowering, bei Radarstationen sowie beim Artenschutz und den Genehmigungen wünscht sich der Bundesverband Windenergie (BWE):

  • Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, sollten. Windenergieanlagen auf Standorten, wo bereits Windparks stehen, einfacher durch größere, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden können. Denn die Flächen haben laut BWE eine hohe Akzeptanz. Aus 15 GW, die bis 2025 aus dem EEG herausfallen, könnten so relativ einfach 45 GW installierter Windkraftleistung werden.
  • Die Genehmigung für die neuen Anlagen sollte auch artenschutzrechtlich einfacher erfolgen, wenn sich im Artenschutz nichts ändert. „Weniger Anlagen mit langsam drehenden Rotoren haben auch im Artenschutz positive Effekte. Auch die Bauhöhe der neuen Anlagen sind aus Sicht des Vogelschutzes günstiger“, argumentiert BWE-Präsident Hermann Albers.
  • Statt einer neuen BImSch-Genehmigung sollte beim Repowering eine Änderungsanzeige ausreichen.
  • Kommunen sollten mit 0,3 ct/kWh an den Windparks beteiligt werden.
  • Bei meteorologischen und militärischen Radarstationen sollte es eine einheitliche, bundesweite Regelung geben. Damit könnten laut BWE Windparks mit über 7 GW Leistung zusätzlich errichtet werden.
  • Grundsätzlich sollte die Genehmigung von Windenergieanlagen wie im Koalitionsvertrag angekündigt von 6 Jahren auf 6 Monaten reduziert werden. „Es kann nicht sein, dass komplexe Flüssiggasterminals innerhalb von einem Jahr genehmigt werden sollen, Windräder aber sechs Jahre benötigen“, kritisiert der Präsident. Zudem sollte das Widerspruchsrecht an dieser Stelle eingeschränkt werden.
  • Neue Fördersätze sollten sich auch an der gestiegenen Inflation orientieren. Sie hat laut Albers dazu geführt, dass viele Hersteller Verträge offen gestalten. Betreiber kennen die Anlagenkosten beim Kauf nicht genau und müssen immer mit Preisanstiegen rechnen.

Biogasbranche kritisiert Fokus auf Biomethan

Mit der neuen Anlagenkategorie „Peaker“ will die Bundesregierung in dem Gesetzesentwurf fast nur noch Spitzenlastkraftwerke anreizen. Gemeint sind Anlagen, die an maximal 10 % der Jahresstunden Strom produzieren. „Gleichzeitig soll die installierte Leistung der Bioenergie aber gleich bleiben. Damit können wir keine fossilen Kraftwerke ersetzen“, kritisiert Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas.

Der Fokus auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke sei energiewirtschaftlich unnötig, weil in einem flexiblen Energiesystem der Flexibilitätsbedarf effizienter und günstiger durch andere Optionen bereitgestellt werden könne, vor allem durch flexible Biogasanlagen, Biomethan-KWK und Holzheizkraftwerke. Der Fachverband Biogas und das Hauptstadtbüro Bioenergie befürchten daher einen Abbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse. Der Neubau solcher Spitzenlastkraftwerke dürfe deshalb nur einen kleinen Baustein der Bioenergie-Vergütung im EEG darstellen. Der Fokus sollte weiterhin auf dem Erhalt und der Flexibilisierung des heutigen Anlagenparks sowie auf die Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen.

Auch fehlen Seide Anreize für mehr Gas- und Wärmespeicher. „Das muss jetzt mit Blick auf die Versorgungssicherheit viel schneller kommen“, fordert er. Zudem müsse die Politik unnötige Bremsen wie die Höchstbemessungsleistung bei der Stromproduktion, die endogene Mengesteuerung bei der Ausschreibung sowie die Südquote abschaffen, nach der Biogasanlagen vor allem in Süddeutschland entstehen sollen.

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