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EEG-Novelle

Solarverband BSW fordert weniger Hürden im EEG-Entwurf

Die Solarbranche begrüßt die Pläne für mehr Solarenergie. Diese müssten aber mit wirksamen Maßnahmen unterfüttert werden. Auch gibt es Nachbesserungsbedarf bei Solarparks und der Agri-Photovoltaik.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Ende letzter Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte EEG-Referentenentwurf weist nach einer ersten Analyse des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen auf. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks nach Einschätzung des Verbandes weiterhin zu stark eingeschränkt. Der BSW hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Ostern will das Bundeskabinett darüber beschließen. „Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden. Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht“, meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Marktbarrieren müssten – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – vollständig abgebaut werden.

Geringe Anhebung der Vergütung

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Die aktuellen BMWK-Planungen sehen für einen Großteil potenzieller Investoren bislang keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze zur Errichtung künftiger Solardächer vor. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen,“ erläutert Körnig.

Künftige Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des BMWK nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang. Betreiber neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, sollen etwas besser gestellt werden als heute. Diese Planungen sind auch nach Auffassung von Marktforschern unzureichend, um ausreichend Unternehmen und Verbraucher zur solartechnischen Nachrüstung ihrer Dächer zu bewegen.

Aus Daten der Bundesnetzagentur und des BSW geht hervor, dass unter vergleichbaren Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Solardach-Nachfrage ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. Zwar soll das EEG nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankiert werden. Diese werde aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, so Körnig.

Agri-PV sollte getrennt von Solarparks ausgeschrieben werden

Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarparks wird vom BSW hingegen ausdrücklich begrüßt. „Dies erfordert, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agri-PV seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden.

Forderungen aus der Praxis

Mit einem Forderungskatalog bezüglich Agri-Photovoltaik hat sich auch Landwirt Leonhard Seitz aus Gutenstetten (Bayern) an die Politik und Verbände gewandt. Der Ehrenkreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes im Landkreis Neustadt/Aisch fordert u.a.:

  • Landwirte mit landwirtschaftlichem Betrieb sollten als privilegiertes Bauen im Außenbereich Anlagen bis 2,5 m Höhe errichten dürfen.
  • Das Land unter und vor den Modulreihen hat den Charakter eines Feldraines, damit eines besonders wertvoller Lebensraumes. Dieser überkompensiert den Bedarf von üblicherweise 20 % bei weitem. Diese Überkompensation ist weiterverwendbar, zum Beispiel für die Gemeinde.
  • Wenn die Modulreihen weiter als 20 Meter getrennt sind oder einen Azimutwinkel von 21 Grad gegenüber der vorgelagerten Modulreihe nach Süden ausgerichtet und steiler als 65 (70) Grad aufgestellt werden, erhalten die Betreiber in den Monaten Oktober, November, Dezember, Januar und Februar einen Zuschlag von 5 ct/kWh. Weiter erhält die Einspeisung Vorrang und wird nicht ersatzlos abgeregelt. Denn so ausgerichtete Anlagen erzeugen im Jahresverlauf 15 % weniger Strom je Modul. In der sonnenarmen Zeit aber mit mehr als 1 kWh Strom je installierte kWp die doppelte bis dreifache Leistung herkömmlicher Anlagen. Dieser „Winterstrom“ bräuchte nie gespeichert werden und wird in räumlicher Nähe verwendet.
  • Die Landwirte erhalten das Recht auf Eigenstromnutzung aus diesen Anlagen. Denn da diese Anlagen in Betriebsnähe errichtet werden, sei ein Eigenverbrauch gut machbar, so Seitz. Den Strom könnten Landwirte für elektrisch angetriebene Maschinen wie z.B. Traktoren nutzen. Mehrere Schlepperbatteriespeicher mit mehr als 100 kWh könnten im Dorf als Megawattspeicher zusammengeschaltet werden. Gerade in der Zeit, in der die Schlepper nicht genutzt werden, könnten diese Speicher netzdienlich eingesetzt werden.

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