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Eilmeldung: Koalition einigt sich auf EEG-Novelle

Anscheinend hat sich die Bundesregierung in der Nacht zum 5. Juli 2016 auf die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) geeinigt. Die SPD hat nach eigenen Angaben noch wichtige Änderungen durchgesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Nacht auf Dienstag, den 5. Juli 2016, haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2016)geeinigt.  Das berichtet die schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gerstern (4. Juli) hatten noch einige Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung Änderungsvorschläge zu dem Entwurf vorgebracht. Das Gesetz soll am Freitag (8. Juli) im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.  


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„Gegenüber der Kabinettsentscheidung konnten wir förderliche Veränderungen am EEG-Entwurf herbeiführen“, sagt Scheer. So habe sie darauf gedrungen, Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungsformen, etwa Speicher, zu verwenden. Der Ansatz für eine solche Sektorenkopplung hatte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Mai mit durchgesetzt. Er war aber im Kabinettsentwurf zum EEG 2016 aber nur unzureichend enthalten.


Des Weiteren seien laut Scheer drohende Benachteiligungen kleinerer Akteure abgewendet worden, wie sie mit Ausschreibungen üblicherweise einhergingen. So gäbe es jetzt bei Bürgerenergie-Projekten weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen sowie eine Öffnung, damit Länder weitergehende Regelungen für eine Beteiligung der Akteure vor Ort einführen können. Bürgerenergieprojekte sollen zudem in Orientierung am höchsten Gebot einen Zuschlag erhalten können. Für sogenannten Mieterstrom soll es über eine Verordnungsermächtigung Teilnahme-Verbesserungen geben. 


Dagegen konnte sich die SPD nach Aussage von Scheer nicht durchsetzen, um Ausbaumengen, die nach Zuschlagserteilung nicht ausgebaut werden, erneut auszuschreiben. Dieser Ansatz sei am Widerstand des Koalitionspartners gescheitert.


Daher müssten die Ausbauziele dringend angepasst werden. Mit dem mengenbegrenzenden Instrument von Ausschreibungen und den vorgesehenen Ausbaumengen bestehe die Gefahr, dass die jährliche Ausbaumenge massiv zurückgeht. „Gemessen an den Klimaschutzzielen und dem steigenden Bedarf erneuerbarer Energien auch für die Bereiche Wärme und Verkehr ist eine Ausbaubremse der falsche Weg“, betonte Scheer.


Ein kleiner Hoffnungsschimmer bestünde immerhin: Auf Drängen von Scheer müssten Erfahrungsberichte zum EEG jetzt schon nach zwei und nicht wie bisher nach vier Jahren erstellt werden.