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topplus Änderung des EEG

Einigung zum Solarpaket I: Branche sieht Licht und Schatten

Verbesserungen bei Förderungen und Bürokratieabbau könnten den Solarausbau voranbringen. Die Vorschläge bei der Bioenergie dagegen können laut Branche den Rückbau von Anlagen nicht aufhalten.

Lesezeit: 9 Minuten

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein neues Klimaschutzgesetz und das "Solarpaket I" geeinigt. Mit dem Solarpaket soll der Photovoltaikausbau beschleunigt werden und zwar mit einem ganzen Bündel an Gesetzesreformen. Das enthält laut Bundesverband Solarwirtschaft eine Vielzahl an Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die den weiteren Ausbau der Photovoltaik und Solarstromspeicher vereinfachen könnten.

Immobilieneigentümern, Mietern sowie Landwirten und anderen professionellen Investoren werde damit der Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtert. Zugangsbarrieren zu bürgernah erzeugtem Solarstrom, zum Stromnetz wie auch zu geeigneten Standorten für größere Solarkraftwerke sollen nach dem Gesetzesentwurf abgebaut werden. Eine Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag wird in einer der kommenden zwei Sitzungswochen des Bundestages erwartet.  

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Mehr Infos zum neuen Klimaschutzgesetz lesen Sie hier.

Mehr Raum für Solarparks

Die derzeit im EEG verankerte starke Limitierung der förderfähigen Leistung und förderfähiger Solarpark-Standorte behindert zunehmend die Errichtung von Solarstromanlagen auf Freiflächen (PV-FFA). Dem will die Ampel-Koalition auf Anregung des BSW-Solar nun dadurch begegnen, dass FF-Solarkraftwerke bis zu einer installierten Leistung von 50 MW (bislang 20 MW) förderfähig sind und landwirtschaftliche Flächen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ leichter genutzt werden können.

Grundsätzlich sollen diese Standortkulisse künftig für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Bundesländer können die Nutzung per Verordnung mittels einer „Opt-Out-Regelung“ nur noch zu einem bestimmten Grad einschränken, der die Zielerreichung beim PV-Ausbau nicht gefährdet. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung wird auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt (entspricht rd. 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland).

Eigene Förderung für Agri-PV

Um die Effizienz bei der Flächeninanspruchnahme weiter zu erhöhen, wird ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) in den Ausschreibungen für PV-FFA eingeführt. Konstruktionsbedingte Mehrkosten dieser PV-Systeme können so künftig abgebildet werden, was bislang nur sehr eingeschränkt der Fall war.

Netzanschluss wird einfacher

Der Anschluss an das Stromnetz führt bislang regelmäßig zu Verzögerungen bei der Realisierung von Solaranlagen im Eigenheim-, Gewerbe- und auch im PV-Kraftwerkssegment. Hier wird die Bundesregierung nun zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden.

Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden. Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden (u.a. Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung).

Unverhältnismäßige Auflagen bei der Zertifizierung mittelgroßer PV-Gewerbeanlagen werden abgeschafft bzw. reduziert. Eine bereits vor einem Jahr zwischen der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem BSW-Solar erzielter entsprechende Kompromiss könne damit noch in diesem Jahr endlich umgesetzt werden. Er wird den Anschluss von Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW und einer maximalen Einspeiseleistung von 270 kW, deutlich beschleunigen und entbürokratisieren. 

Keine Duldungspflicht

Unverständnis äußerte der BSW-Solar, dass zur Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt künftig nur auf Flächen der öffentlichen Hand ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden soll, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen existiert. „Vermutlich auf Druck der Agrar-Lobby wurde hier zu kurz gesprungen. Eine große Option zur Beschleunigung und Kostensenkung bei Solarparks bleibt ungenutzt“, so Körnig. Die notwendige Verhandlung mit häufig verschiedenen Flächeneigentümern führt durchschnittlich zu einer Verlängerung der Planungsphase um sechs Monate und zu oft überhöhten Preisen bei der Netzanbindung.

Verbesserungen für Batteriespeicher

Im Solarpaket sind Neuregelungen zum Ausschließlichkeitsprinzip für Batteriespeicher enthalten. Ziel der Neuregelung sei es, eine flexible Betriebsweise von Stromspeichern (multi-use) zu ermöglichen, ohne von dem Grundsatz abzuweichen, dass nur Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen förderfähig ist. Speichern soll es dadurch ermöglicht werden, sowohl die fluktuierende Stromerzeugung aus EE zwischenzuspeichern als auch einen Beitrag zum Stromsystem zu leisten, indem sie Netzstrom zwischenspeichern können. Der BSW hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv für eine Änderung der Ausschließlichkeitsregelung eingesetzt. 

„Es ist wichtig und richtig, dass Speicher flexibler betrieben werden können. Dabei ist nun zentral, dass die Bundesnetzagentur in enger Zusammenarbeit mit der Branche die notwendigen Festlegungen trifft,“ so Körnig.

Mieterstrom und Balkonkraftwerke

Impulse für die Energiewende seien nach Einschätzung des Branchenverbandes u.a. durch folgende Vorhaben in Verbindung mit dem Solarpaket zu erwarten:

  • Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher dürfte attraktiver werden. Im Rahmen einer „Gemeinsamen Gebäudeversorgung“ werden PV - Anlagenbetreiber nicht mehr zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter veräußern, soweit er gerade verfügbar ist. Den zusätzlich benötigten Strom können die Verbraucher von einem selbst gewählten Versorger beziehen. Mit der Gemeinsamen Gebäudeversorgung werde es künftig leichter, die Potenziale für Prosuming und Sektorenkopplung u.a. in den rund sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohneinheiten, aber auch in Gewerbegebäuden umzusetzen, ohne umständliche Stromversorgerbürokratie und ohne die Installation teurer Messtechnik.

  • Zumindest zahlenmäßig ebenfalls wachsen dürfte das Potenzial von „Steckersolaranlagen“ bzw. sogenannten „Balkonkraftwerken“ durch das Solarpaket I. Der Gesetzentwurf definiert Steckersolargeräte als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik, grenzt diese in Mieterhaushalten und bei Wohnungseigentümern immer beliebteren solaren Kleinerzeuger von der Installation größerer Solarsysteme rechtlich ab und vereinfacht ihre Nutzung und Anmeldung. Künftig soll man das „Balkonkraftwerk“ nur noch in einer Datenbank eintragen müssen. Alte nicht-digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom z.B. vom Balkon ins Netz eingespeist wird. 

Höhere Förderung bei Gewerbedächern

Der BSW-Solar begrüßt es, dass die Errichtung von Solaranlagen auf Unternehmen in der Leistungsklasse 40 bis 750 Megawatt leichter werden dürfte. Hier folgt die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom anzuheben, um die Kostensteigerungen insbesondere bei der Finanzierung und Installation künftig einzupreisen. Dies werde Unternehmen erleichtern, Solarstromanlagen auch dann auf ihren Firmendächern zu errichten, wenn der erzeugte Solarstrom nur zu einem geringen Teil im eigenen Gebäude verbraucht werden kann.

Gefolgt ist die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Solarstadl-Regelung derart zu aktualisieren, dass Landwirte, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können.

Kein Verständnis äußerte der BSW-Solar hingegen dafür, dass die Bundesregierung die Grenze für die verpflichtenden Teilnahme an Auktionen für Gewerbedächer als Fördervoraussetzung von 1 Megawatt auf 0,75 Megawatt absenken will. Die Auktionsteilnahme wird von gewerblichen „Einmal-Investoren“ als Marktbarriere betrachtet.

Weitere Stimmen

  • Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE): „Die Koalitionäre müssen jetzt sicherstellen, dass der Bundesrat am 26.04. über den Vorschlag abstimmen kann. Ansonsten blieben auch die Möglichkeiten der RED III, die die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie vorsieht, ungenutzt. Deren Umsetzung stellt die größte Chance für einen schnelleren Windenergieausbau in dieser Legislatur dar. Die erste Durchsicht des Entwurfs macht auch Schwächen deutlich: Die Duldungspflicht für den Bau von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen soll nur für öffentliche Flächen gelten. Ein für die heimische Produktion wichtiger Resilienzbonus fehlt vollständig, obwohl die Koalition die Förderung der Resilienz in der fossilen Versorgungskrise zu einer zentralen Aufgabe erklärt hatte. Hier braucht es nun andere Maßnahmen zur Stärkung unserer Klimaschutztechnologien. Bei der Biomasse gibt es einige Verbesserungen, jedoch reichen diese bei Weitem nicht aus, um den bereits eingesetzten Rückbau bei dringend benötigten Biogasanlagen abzufedern. Hier muss in den kommenden Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden.“

  • Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: „Die geplante Duldungspflicht auf öffentliche Flächen zu beschränken, ist ein klares Bekenntnis zum Eigentum und zum Erhalt der privatautonomen Verhandlungen, die für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar ist. Der Deutsche Bauernverband hat sich von Beginn an klar gegen die geplante Duldungspflicht positioniert. Jetzt kommt es darauf an, das Vorhaben zügig im parlamentarischen Verfahren umzusetzen und für die Branche Rechtssicherheit zu schaffen.“

  • Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Duldungspflichten für Netzanschlüsse und Überfahrten auf öffentliche Grundstücke beschränkt sein sollen. Damit bleiben, wie von uns gefordert, die Privatautonomie und die Rechte der Eigentümer gewahrt. Auf diese Weise werden Grundeigentümer mitgenommen und die Energiewende kann gerecht und zügig gelingen. Wir freuen uns, dass sich die Kräfte, die klar zum Eigentum stehen, in der Regierung durchsetzen konnten.“ Im Rahmen eines Rechtsgutachtens hatten die Familienbetriebe Land und Forst gemeinsam mit der AGDW – Die Waldeigentümer frühzeitig darauf hingewiesen, dass Duldungspflichten in diesem Kontext mit dem Eigentumsgrundrecht nicht vereinbar sind.

  • Oliver Vogt, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft: „Auch wenn wir die verfassungsrechtlich fragliche Duldungspflicht verhindern konnten, ist der Ampel mit dem Solarpaket kein großer Wurf für die Erneuerbaren Energien gelungen. Der ländliche Raum als Motor der Energiewende setzt auf den Mix aus Photovoltaik, Windkraft und Bioenergie. Es wird Zeit, dass dieses Bekenntnis zur Gleichrangigkeit der Energieträger auch in den Reihen der Ampel die entsprechende Wertschätzung erfährt.“

Biogas: Lage bleibt angespannt

Auch bioenergierelevante Themen fanden Eingang in die Empfehlungen des Ausschusses. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, nimmt zu der lang erwartetet Einigung der Regierungsfraktionen zum Solarpaket Stellung: „Es ist gut, dass die Abgeordneten des Bundestages auch Biomasseaspekte mit in die Änderungen am Solarpaket mit aufgenommen haben.“ So konnten eine Reihe problematischer Regelungen verbessert, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft werden:

  • Unter anderem sollen die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion befristet ausgesetzt werden.

  • Auch sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden.

  • Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15 % anstatt wie bisher nur um 10 % anzuheben.

  • Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tätigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahmejahr entfallen.

  • Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

„Dennoch muss betont werden, dass mit dem Solarpaket nicht der von der Branche dringend benötigte große Wurf gelungen ist. Wir brauchen nun dringend ein Biomasse-Paket, anstatt ein Anhängsel eines weiteren Solarpaketes zu sein.“

Die Kritik des Hauptstadtbüros:

  • Die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei weitem nicht ausreichend. Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ist der Erhalt des Biogasanlagenbestandes auf heutigem Niveau nicht zu realisieren; der Rückbau geht nahezu ungebremst weiter.

  • Es fehlen wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags. Denn im Vergleich zum Bau ganz neuer Kraftwerke ist eine zunehmende Flexibilisierung bereits bestehender Biogasanlagen um ein Vielfaches günstiger, betont das Hauptstadtbüro. „Vor allem, wenn man den klimafreundlichen Energieträger Biogas mit grünem Wasserstoff vergleicht, der voraussichtlich erst Anfang der 40er Jahre diesen Jahrhunderts in ausreichenden Mengen vorhanden sein wird“, schließt Rostek. 

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