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EEG-Reform

Solarpaket im Bundestag: Neue Förderung von Solarparks und Agri-PV

Die Bundesregierung will den Photovoltaikausbau stärker voranbringen. Das hat Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Aber auch die Biogasbranche meldet Reformbedarf an.

Lesezeit: 6 Minuten

Am Donnerstag haben die Bundestagsabgeordneten in erster Lesung über Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus der Photovoltaik (Solarpaket I) debattiert. Positive Impulse für die Energiewende erhofft sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) u.a. durch folgende Vorhaben in dem Gesetzesentwurf:

1. Mehr Raum für Solarparks

Die derzeit im EEG verankerte starke Limitierung förderfähiger Solarpark-Standorte behindert zunehmend die Errichtung von Solarstromanlagen auf Freiflächen (PV-FFA). Dem will die Ampel-Koalition auf Anregung des BSW nun dadurch begegnen, dass landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten leichter genutzt werden können.

Grundsätzlich sollen diese künftig für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Bundesländer können die Nutzung per Verordnung mittels einer „Opt-Out-Regelung“ nur noch zu einem bestimmten Grad einschränken, der die Zielerreichung beim PV-Ausbau nicht gefährdet.

Um die Effizienz bei der Flächeninanspruchnahme weiter zu erhöhen, wird ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen (Agri-, Floating- u. Parkplatz-PV) in den Ausschreibungen für PV-FFA eingeführt. Konstruktionsbedingte Mehrkosten dieser PV-Systeme können so künftig abgebildet werden, was bislang nur sehr eingeschränkt der Fall war.

2. Einfacher Netzanschluss

Der Anschluss an das Stromnetz führt bislang regelmäßig zu Verzögerungen bei der Realisierung von Solaranlagen im Eigenheim-, Gewerbe- und auch im PV-Kraftwerkssegment. Hier wird die Bundesregierung nun zumindest teilweise Abhilfe schaffen.

  • Zur Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt soll gegen Entschädigungszahlung an den Grundstückseigentümer künftig ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen existiert. Allein durch diese Maßnahme kann sich die Realisierungszeit von Solarparks künftig um durchschnittlich sechs Monate verkürzen. Dies geht aus einer aktuellen Branchenbefragung des BSW hervor. Langwierige und kostentreibende Verhandlungen mit Flächeneigentümern könnten künftig entfallen.
  • Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden. Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Solaranlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden.
  • Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren PV-Leistungsklassen vereinfacht werden (u.a. Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung).

3. Mieterstrom und „Steckersolargeräte“

  • Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher soll im Rahmen einer „Gemeinsamen Gebäudeversorgung“ attraktiver werden. Dabei werden PV-Anlagenbetreiber nicht mehr zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter veräußern, soweit er gerade verfügbar ist. Den zusätzlich benötigen Strom können die Verbraucher von einem selbst gewählten Versorger beziehen.
  • Mit einer geplanten „Gemeinsamen Gebäudeversorgung“ werde es künftig leichter, die Potenziale für Prosuming und Sektorenkopplung u.a. in den rund sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohneinheiten umzusetzen, ohne umständliche Stromversorgerbürokratie und ohne die Installation teurer Messtechnik.
  • Zumindest zahlenmäßig ebenfalls wachsen dürfte das Potenzial von „Steckersolaranlagen“ bzw. sogenannten „Balkonkraftwerken“ durch das Solarpaket I. Der Gesetzentwurf definiert Steckersolargeräte als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik, grenzt diese in Mieterhaushalten und bei Wohnungseigentümern immer beliebteren solaren Kleinerzeugern von der Installation größerer Solarsysteme rechtlich ab und vereinfacht ihre Nutzung und Anmeldung.
  • Künftig soll man das „Balkonkraftwerk“ nur noch in einer Datenbank eintragen müssen. Alte nicht-digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren – diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

4. Förderung für tausende „Solarstadl“

Gefolgt ist die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Solarstadl-Regelung derart zu aktualisieren, dass Landwirte, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können.

5. Repowering und Direktvermarktung

Neben weiteren Verbesserungen für solare Mieterstrommodelle sieht das Solarpaket Vereinfachungen beim Repowering von Solardächern und bei der Direktvermarktung von Solarstrom vor. Letztere bleiben allerdings hinter den Branchenerwartungen zurück.

Verbesserungsbedarf

Die Gesetzesinitiative enthalte viele gute Reformansätze und Energiewende-Beschleuniger, urteilt der BSW. In der Summe würden diese aber nicht ausreichen, um die von der Bundesregierung in den kommenden drei Jahren angestrebte Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos nachhaltig zu sichern. Dafür müssten weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, zur Kompensation gestiegener Finanzierungskosten und zum Bürokratieabbau greifen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der Branchenverband der Politik auch bei den geplanten Investitionsimpulsen zur Wiederansiedlung von Solarfabriken im Gigawattmaßstab am Standort Deutschland. Erforderlich seien diese zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen, zur Diversifizierung von Lieferketten, zur Verringerung der Importabhängigkeit, zur Vermeidung von „Solar-Oligopolen“ und damit auch zur Sicherung nachhaltig niedriger Preise bei solartechnischen Schlüsselkomponenten, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zugleich warnte er aber vor dem Aufbau neuer Handelsbarrieren bei der Solartechnik. Diese könnten die Energiewende in Deutschland ausbremsen.

Der BSW regt an, dass Mehrkosten beim Erwerb von Solaranlagen „Made in Europe“ für einen Übergangszeitraum und in einem begrenzten Umfang mittels sogenannter „Resilienzboni“ und -auktionen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) künftig ausgeglichen werden. Andernfalls sei die Produktion von PV-Wafern, -Zellen und -Modulen aufgrund der zunächst noch geringen Produktionsvolumina nicht wettbewerbsfähig mit den deutlich größeren Solarfabriken in Asien und großzügig geförderten Photovoltaik-Produktionsstätten in den USA.

Reformbedarf bei Biomasse


Im Rahmen dieser EEG-Novelle sollten auch dringend nötige Änderungen bei den Biomasse-Regelungen aufgegriffen werden, fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie.

„Nach nun bereits der zweiten Biomethanausschreibungsrunde, in welcher kein einziges Gebot abgegeben wurde, ist es dringend an der Zeit, die Fehler der Vergangenheit zu überarbeiten. Im Hinblick auf den energiewirtschaftlich notwendigen Aufbau gesicherter flexibler Stromerzeugungskapazitäten können wir uns keine weitere Nullrunden bei Ausschreibungen erlauben und täten gut daran im politischen Prozess jede Gelegenheit wahrzunehmen hier zu korrigieren“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. Denn die aktuellen Rahmenbedingungen für Biomasse im EEG würden vollkommen am Bedarf des Marktes vorbeigehen.

Die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke mit unter 900 Volllaststunden pro Jahr müssten zurückgenommen und flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wieder in den Fokus genommen werden. Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz - interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Möglichkeit einer Wärmeauskopplung.

Das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen, das in erster Linie KWK-Anlagen adressiert, sollte deshalb nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. Zudem müsse die Vergütung an die gestiegenen Kosten angepasst und das Biomethan-Ausschreibungssegment wieder auf KWK-Anlagen ausgerichtet werden. Schließlich sei die vielfältige Diskriminierung von Projekten in der Südregion ein unnötiger Bremsklotz.

Diese und weitere Vorschläge zur Änderung des EEG 2023 sind auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

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