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Hohe Energiekosten

Energiepreisbremsen gelten nun auch für Wärmepumpen

Die staatlichen Energiepreisbremsen laufen voraussichtlich doch Ende des Jahres 2023 aus. Der hat der Bundestag hat am Freitag nochmal Nachbesserungen für Heizstrom beschlossen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat am Freitag Nachbesserungen bei den staatlichen Energiepreisbremsen beschlossen. Damit sollen nun auch diejenigen die per Nachtspeicher oder Wärmepumpe heizen, von der Energiepreisbremse profitieren, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Zusätzliche Unterstützung bekommen zudem Firmen, die wegen geringer Energieverbräuche während der Corona-Pandemie oder auf Grund der Flutkatastrophe im Jahr 2021 bisher weniger von den Preisbremsen profitiert haben.

Die Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führte die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, hatte das Wirtschaftsministerium erklärt. Heizstrom könne in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, aber auch hier seien die Preise stark gestiegen.

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Pauschale Einmalzahlung für Wärmepumpen möglich

Deshalb soll nun bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis - also der Preis, zu dem Kunden 80 Prozent ihres Kontingents bekommen- von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Das soll aber nicht generell gelten, sondern falls Haushalte einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.

Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, sagte, der VKU begrüße ausdrücklich, dass die zusätzliche Entlastung von Verbrauchern von Heizstrom vom Energieversorger auch pauschal in einer Einmalzahlung bis Ende 2023 gewährt werden könne.

Anderes Referenzjahr wegen Corona und Flutkatastrophe

Zusätzliche Unterstützung gibt es auch für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Flutkatastrophe bisher weniger von der den Preisbremsen profitiert haben. Bisher wird bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen.

Nun sollen Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 40 Prozent weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, einen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Die Grenze liegt bei 1.000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme.

Verlängerung der Energiepreisbremsen über 2023 hinaus unsicher

Eine staatliche Gas- sowie Strompreisbremse wurde im vergangenen Dezember beschlossen, um Privathaushalte sowie Firmen angesichts stark gestiegener Preise zu entlasten. Die Preisbremsen greifen seit März, rückwirkend gab es eine Entlastung für Januar und Februar. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023.

Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist im Gesetz angelegt, müsste aber gesondert entschieden werden. Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte: „Auf Grund der sinkenden Preise gilt die Perspektive, dass die Preisbremsen zum Ende des Jahres 2023 glücklicherweise auslaufen können.“

Auch die Grünen hatten sich zuletzt eher in die Richtung geäußert, dass die Energiepreisbremsen doch Ende 2023 auslaufen. „Eine dauerhafte Subventionierung von Gas- und Strompreisen ist meiner Ansicht nach nicht darstellbar“, sagte etwa die grüne Wirtschaftsministerin von NRW Mona Neubaur kürzlich gegenüber top agrar.

Die SPD hingegen erwägt als Entlastung für die Wirtschaft eine Verlängerung der Energiepreisbremsen für Strom und Gas über das Jahr 2024 hinaus - selbst wenn die Preise stabil bleiben. Die Energiepreisbremsen diensten auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen in energieintensiven Branchen eingeführt worden, sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert der „Augsburger Allgemeinen“. „Die SPD kann sich gut vorstellen, diese über das kommende Frühjahr hinaus zu verlängern, auch wenn sich die Marktpreise durch kluges politisches Handeln vorerst beruhigt haben“, erklärte Kühnert.

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