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topplus Entlastung bei Energiekosten

Energiepreisbremsen für Strom und Gas greifen zum 1. März

Zum 1. März treten die von der Bundesregierung eingeführten Energiepreisbremsen für Strom und Gas in Kraft. Anträge für Hilfen für Pellets, Öl und Flüssiggas könnte es ab April geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme für Mittelständler und private Haushalte. Diese werden auch rückwirkend auf den Januar und Februar berechnet.

Die Entlastungen sollen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen von den Versorgern abgerechnet werden. Über den Entlastungsbetrag und die neuen Abschläge sollten die Versorger ihre Kunden bis zum 1. März informiert haben.

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Für Gas beträgt der Preisdeckel 12 Cent je Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent, für Strom 40 Cent. Die Energiekunden bekommen allerdings nur 80 % ihres Kilowattstundenverbrauchs zum subventionierten Preis. Für jede Kilowattstunden oberhalb des 80-%-Kontingents gilt der jeweilige Vertragspreis. Dies soll ein Anreiz zum Energiesparen sein.

Gültig sind die Preisbremsen zunächst für 2023. Im Gesetz ist die Verlängerung bis zum 30. April 2024 jedoch schon angelegt.

Mitte Dezember hatten Bundestag und Bundesrat die vom Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeiteten Preisbremsen beschlossen. Eine Umsetzung schon ab Januar hielten die Energieversorger damals nicht für nicht machbar. Deshalb lautet der Starttermin 1. März und es gibt für Januar und Februar rückwirkend Geld.

Anträge für Hilfen für Pellets, Öl und Flüssiggas ab April möglich

Für die Eigentümer einer Öl- oder Pelletheizung oder eines Flüssiggastanks ist ein Härtefallfonds des Bundes geplant. Einen Zuschuss soll es allerdings nur geben, wenn sich der Rechnungsbetrag für den Kauf von Pellets in der Zeit von Januar bis Anfang Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Die Härtefallhilfen soll es nur auf Antrag geben. Umsetzen sollen das die Länder.

Konkretes zum Antragsverfahren gibt es aber immer noch nicht. Erst vergangene Woche war ein Treffen von Bund und Ländern dazu ohne einen Startschuss für ein Antragsverfahren zu Ende gegangen. Man arbeite „unter Hochdruck“ an der Bund-Länder-Vereinbarung, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium.

In den Ländern berichten die Wirtschaftsministerien von langwierigen Verhandlungen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu einer guten Lösung kommen“, sagte Niedersachsens Wirtschafsminister Olaf Lies (SPD) dennoch auf Anfrage von top agrar.

Niedersachsen strebt ein gemeinsames Antragsportal mit den Nordländern Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern an. Möglicherweise würden noch weitere Länder beitreten, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium in Hannover. Das Antragsverfahren soll dann spätestens am 1. April 2023 starten.

Habeck will Energiepreisbremsen für Industrie nachbessern

Im Januar waren bereits die Energiepreisbremsen für Großverbraucher aus der Industrie gestartet. Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nun nachträglich strengere Kontrollinstanzen für die Gas- und Strompreisbremse bei Großverbrauchern einsetzen, berichtet das Handelsblatt.

Kernpunkt ist demnach die Umsetzung von Rückzahlungen in Fällen, in denen Unternehmen zu viele Staatshilfen bekommen haben. Bislang sei vorgesehen, dass erst nach dem Ende der Preisbremsen zum Jahresende überprüft wird, ob die Unternehmen die Auflagen der EU-Kommission in Bezug auf Höchstgrenzen und Gewinnrückgang erfüllen. Habeck will nun ermöglichen, dass die Unternehmen schon früher kontrolliert werden können.

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