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Preise für Holzpellets sinken - Härtefallhilfen dauern

Die Preise für Holzpellets fallen. Noch ist das Vorkrisen-Niveau aber nicht erreicht. Die versprochenen Zuschüsse für Pellets für das Jahr 2022 lassen weiter auf sich warten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Preise für Holzpellets fallen im Februar erneut stark. Er liegt weiterhin deutlich unter dem von Öl und Gas. Laut dem Deutschen Pelletinstitut (DEPI) kostet eine Tonne (t) Pellets im Februar im Bundesdurchschnitt 428,52 €. Das sind 14,1 % weniger als im Vormonat und 14,6 % mehr als im Februar 2022. Der Preis für eine Kilowattstunde Wärme aus Pellets beträgt entsprechend 8,57 ct.

Preisspitze wegen extremem Einlagerungsverhalten

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„Auch im Wintermonat Februar sinkt der Pelletpreis weiter. Das zeigt, wie sehr neben gestiegenen Produktions- und Rohstoffkosten das extreme Einlagerungsverhalten Ursache für die Preisspitze im Sommer 2022 war“, sagte der DEPI-Geschäftsführer Martin Bentele.

Seit Ausbruch des Angriffskrieges in der Ukraine im Februar 2022 waren im Zuge der Energiepreissteigerungen auch die Preise für Holzpellets gestiegen. Sie gipfelten im September 2022 bei einem Preis von 763,76 €/t für eine Abnahmemenge von 6t. Seitdem gingen sie sukzessive wieder zurück.

Regional unterschiedlich hohe Preise

Regional ergeben sich beim Pelletpreis im Februar 2023 Unterschiede. In Süddeutschland sind Holzpellets mit 411,66 €/t am günstigsten. In der Mitte der Republik beträgt der Pelletpreis 437,20 €/t, in Nord-/Ostdeutschland 449,29 €/t.

Die Preise beziehen sich auf eine Abnahmemenge von 6 t. Größere Mengen (26 t) werden im Februar 2023 zu folgenden Konditionen gehandelt: Süd: 396,24 €/t, Mitte: 420,70 €/t, Nord/Ost: 433,64 €/t (alle inkl. MwSt.).

Pellethilfen lassen auf sich warten

Wenig Neues gibt es bei den von der Bundesregierung versprochenen Härtefallhilfen. Haushalte, die mit Holzpellets heizen und den Zuschuss der Energiepreisbremse der Bundesregierung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich weiter gedulden. Bislang können weiterhin nur in Berlin Anträge gestellt werden.

Im Rahmen der Energiepreisbremsen hatte die Bundesregierung auch für leitungsunabhängige Brennstoffe wie Pellets einen Zuschuss von maximal 2.000 € beschlossen. Einen Zuschuss soll es allerdings nur geben, wenn sich der Rechnungsbetrag für den Kauf von Pellets in der Zeit von Januar bis Anfang Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Allerdings verhandeln Bund und Länder noch immer über die genaue Antragsstellung und Abwicklung in den einzelnen Bundesländern.

Saarland fordert rasche Auszahlung der Hilfen

Derweil hat der saarländische Landtag bei der Bundesregierung die Auszahlung von Finanzhilfen für Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, angemahnt. Die versprochenen Mittel müssten „schnellstmöglich fließen“, heißt es in einer von der regierenden SPD eingebrachten Entschließung des Parlaments aus dieser Woche. „Der Landtag des Saarlandes erwartet, dass die zugesagte Unterstützung endlich bei den Menschen ankommt“, so die Forderung aus dem Saarland.

Mögliche Verzögerungen bei den Energiepreisbremsen

Zwischenzeitlich bereiten sich die kommunalen Unternehmen bereits auf eventuelle Verzögerungen bei der Rückzahlung von Energiekosten vor. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom laufe auf Hochtouren, teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am Donnerstag mit. „Alle Unternehmen arbeiten seit Monaten gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung“, erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Selbst im Falle einer ungewollten Verzögerung sei unterm Strich klar, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihre finanzielle Entlastung erhalten werden. Mit einer Verzögerung von Gutschriften über März hinaus sei allerdings im Moment nicht zu rechnen, so der VKU weiter.

Verbraucherverbände machen Druck

Die Verbraucherverbände machen Druck auf eine pünktliche Erstattung. Zudem fordern sie von den Versorgern umfängliche Transparenz. „Die Unternehmen müssen ihre Kundinnen und Kunden bis zum 1. März über die aktuellen Preise für Gas, Wärme oder Strom, Referenzpreise, den bisherigen und neuen Abschlag, die Höhe des Entlastungskontingents und den individuellen Entlastungsbetrag vollständig informieren“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv erwarte, dass die Versorger den Preisrabatt für Gas und Wärme - wie vereinbart – so schnell wie möglich rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres auszahlen.

So funktionieren die Preisbremsen

Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom wurden von Bundesregierung und Bundestag im Dezember 2022 beschlossen. Sie treten zum 1. März 2023 in Kraft und sollen rückwirkend zum 1. Januar Kunden bei Strom-, Gas- und Fernwärme entlasten.

Beim Gas erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 ct/kWh. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten für 70 % ihres Gas-Verbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, einen garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh.

Beim Strom erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, für 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs einen garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr erhalten 70 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh.

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