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Bundesregierung will auch Hilfen für Öl- und Pelletsheizungen zahlen

Die Ampelkoalition will jetzt auch das Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas finanziell unterstützen. Die Hilfen sollen rückwirkend für 2022 und für Härtefälle gelten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ampelkoalition hat sich auf Hilfen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen sowie Flüssiggasheizungen geeinigt. Laut einem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP soll es rückwirkende Entlastungen für Rechnungen aus der Zeit vom 1.1.2022 bis 1.12.22 geben.

Dabei soll es sich den Angaben zufolge allerdings nur um Härtefallregelungen für private Haushalte handeln. Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sollen rückwirkend zum 1.1.2022 bis 1.12.22 finanziell entlastet werden.

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Maximal 2000 € pro privaten Haushalt

Beantragt und abgewickelt werden soll das im jeweiligen Bundesland. Dafür müssten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen, heißt es weiter.

Es sollen maximal 2000 € pro privaten Haushalt ausgezahlt werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Mrd. € aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Vor allem im ländlichen Raum sollen viele Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Regelung profitieren.

Länder sollen Abwicklung übernehmen

Wie die jeweiligen Bundesländer die Hilfen auszahlen, müssen die einzelnen Länder nun klären. Die Härtefallregelung wird im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse eingeführt, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmt.

Bisherige Hilfen für Gas und Strom

Bisher hatte die Bundesregierung insbesondere den Bezug von Gas bezuschusst. Dafür hatte sie die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch von Oktober 2022 bis März 2024 auf 7 % gesenkt. Im Dezember 2022 übernimmt sie für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas die Abschlagszahlung.

Für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Preisbremse für Gas und Strom vorgelegt. Beiden Preisbremsen sollen ab März 2023 bis April 2024 gelten. Zudem sollen bei beiden rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 von den Versorgern angerechnet werden.

Seit Wochen hatte es Kritik daran gegeben, dass private Haushalte zwar bei der Gas- und Stromrechnung finanziell entlastet werden, beim Heizen mit Öl- oder auch Pellets aber nicht berücksichtigt werden.

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