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„Meilenstein für die Wärmewende“

Holzpellets und Wärmepumpen gleichgestellt: Heizungsgesetz geht in den Bundestag

Der Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz steht – ohne Einschränkungen für das Heizen mit Holz und Pellets. Nun muss der Bundestag entscheiden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung ist bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes einen Schritt weiter: SPD, Grüne und FDP konnten sich nach langem Ringen auf einen Entwurf einigen, der noch in dieser Woche zur ersten Lesung in den Bundestag gehen soll. Ziel ist nun laut Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, „es noch vor der Sommerpause zu verabschieden“. Den Entwurf bezeichnete er als „Meilenstein für die Wärmewende“, der Planungssicherheit für Bürger, Wirtschaft und Kommunen schaffe.

Holzheizungen erfüllen 65 %-Vorgabe nun

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Das Gesetz soll wie geplant am 01.01.2024 in Kraft treten. Die Verpflichtung zum Einbau von Heizungen, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien arbeiten, gilt zunächst aber nur für Neubauten. Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets betrieben werden, erfüllen diese Vorgabe nun ausnahmslos – ebenso Wärmepumpen.

In Bestandsbauten gilt die 65 %-Regel nur, wenn die Kommune eine gültige Wärmeplanung hat. Andernfalls dürfen auch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese später auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

Kommunale Wärmeplanung als zentraler Bezugspunkt

Das neue GEG verpflichtet die Kommunen, bis zum Jahr 2028 konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Am entsprechenden Gesetz arbeitet die Bundesregierung bereits. Sieht eine kommunale Wärmeplanung dann kein klimaneutrales Gasnetz vor, dürfen Gasheizungen nur noch dann eingebaut werden, wenn sie zu 65 % mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden.

Hersteller und Installateure dürfen im kommenden Jahr solche Heizungen nur noch verkaufen, wenn bei der Kaufberatung auf die Auswirkungen einer kommunalen Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit hingewiesen wurde.

Haushalte sollen nicht überfordert werden

Um die Haushalte mit notwendiger Neuinvestitionen nicht zu überfordern, plant der Bund eine Förderung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten berücksichtigen soll. Niemand solle zu etwas verpflichtet werden, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist. Darum sollen die Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Regelung zur 80-Jahres-Grenze, überarbeitet und plausibler gestaltet werden.

BEE: Technologien stehen für die Wärmewende stehen bereit

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßte die Einigung. Die Ampelkoalition habe ihr Ziel umgesetzt, nun seien die Fraktionen im Bundestag gefragt, das Gesetz auf den Weg zu bringen, erklärte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird ab dem 1.1.2024 für Neubauten Pflicht, im Bestand wird der Austausch an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese ist bereits in vielen Bundesländern in der Planung und soll jetzt auch durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Damit werden wichtige Grundlagen für die Wärmewende vor Ort gelegt“, so Peter weiter.

Sicherheit bringen die Leitplanken aus BEE-Sicht auch in Bezug auf den Zeitplan und die Bandbreite an Erneuerbaren Technologien, die ausgereift und verlässlich zur Verfügung stünden – von Wärmepumpen über Bioenergie und Solarthermie bis hin zur Geothermie.

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