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Gebäudeenergiegesetz: Willkürlicher Ausschluss von Bioenergie als Energieträger

Die Bundesregierung will Holz als Energieträger beschneiden, während sie mit dem Trick "H2-ready" Erdgasheizungen weiterhin zulässt. Dagegen laufen die Verbände Sturm.

Lesezeit: 5 Minuten

Nach dem Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. „Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen. Darum darf Eigentümern nicht per se verboten werden, in Neubauten mit Biomasse zu heizen“, fordert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

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Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befindet, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist das 65%-Ziel ein wichtiger Meilenstein. Doch der Wärmesektor weist laut Hauptstadtbüro auch langfristig eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Daher sollten Gebäudeeigentümer eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung haben, um das notwendige hohe Ambitionsniveau des GEG zu erfüllen. „Die Bioenergie, die heute circa 84 % der erneuerbaren Wärme bereitstellt, muss dabei eine wichtige Rolle spielen. Dies ist im vorliegenden Kabinettsentwurf jedoch nicht gegeben“, kritisiert sie.

Kritik an Solarpflicht

Weiterhin dürften Eigentümer nicht verpflichtet werden, beim Einbau einer Holzheizung oder beim Anschluss an ein mit Holz beheiztes Gebäudenetz eine Solaranlage zu installieren. Dies würde die volks- und betriebswirtschaftliche Effizienz, die soziale Verträglichkeit sowie die Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung konterkarieren und kann damit einen Heizungstausch hinauszögern und den Ausbau erneuerbarer Wärme verlangsamen.

EEG sollte nachgebessert werden

Um ein möglichst großes Angebot an erneuerbarer Wärme zu schaffen, sollte neben der Novelle des GEG auch die Wärmeversorgung aus biogenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Fokus politischen Handelns liegen. „Eben jene Anlagen sind Effizienz-Meister und holen das Maximum an Energie aus der verfügbaren Biomasse heraus. Die drastische Verringerung des EEG-Ausschreibungsvolumens für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke durch die Bundesnetzagentur wegen drohender Unterzeichnung zeigt, dass der Bedarf der Energiewende bei flexiblen und regelbaren Bioenergie-KWK-Anlagen liegt, nicht bei Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung“, betont sie. Daher sei zeitnah auch einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz nötig.

Weitere Kritik am Holzverbot

  • Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Das Heizungsgesetz ist eigentumsfeindlich und sozial ungerecht. Es setzt ideologisch einseitig auf Wärmepumpe, ignoriert die Chancen von Wasserstoff und diskriminiert Brennholz. Viele werden sich den teuren Heizungstausch trotz der versprochenen Förderungen nicht leisten können.“
  • Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbands (BBV): „Holzenergie ist regional verfügbar, bezahlbar, nachhaltig und klimafreundlich. Diese grüne Energie dürfen wir keinesfalls verlieren. Außerdem bin ich fassungslos, dass die Ampelregierung unseren 500.000 Waldbesitzerfamilien faktisch nicht länger ermöglichen will, ihre Häuser und Gebäude mit Holz aus dem eigenen Wald zu heizen. Sie wären gezwungen, in neue teurere Anlagen zu investieren.“
  • Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Die Biomasse wird generell und auch in Kombination mit anderen Technologien als Hybridanlage bei der Versorgung von Neubauten ausgeschlossen. Kritisch zu sehen sind auch die massiv verschärften Anforderungen für den Einbau von Holzheizungsanlagen. Eine doppelte Pufferspeichergröße wird die Kosten für Holzheizungen so weit in die Höhe treiben, dass sie für Firmen und Privatpersonen finanziell unattraktiv werden. Dabei liegt die Chance im Technologiemix. Die unterschiedlichen Erneuerbaren Lösungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sonst gefährdet man auch die Akzeptanz des Gesetzes und der dringend erforderlichen Energiewende im Gebäudesektor.“
  • Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes: „Wir sind fassungslos, dass die Verbändeanhörung keine Verbesserung des GEG gebracht hat, sondern im Gegenteil eine Verkomplizierung und Verschlechterung. Mit einem gleichermaßen unsozialen wie praxisfernen Zwangsprogramm wird der Umbau des Wärmesektors unnötig teuer, kompliziert und Klimaziele werden versäumt. Es ist unverständlich, warum die Ampel klimafreundliche, bezahlbare und nachhaltig in großer Menge verfügbare Holzbrennstoffe einschränkt, anstatt weiterhin ihr hohes CO2-Einsparpotential zu nutzen. Zwei Drittel der erneuerbaren Wärme hierzulande stammt aus Holz. Auch in Zukunft werden genügend Rest- und Abfallstoffe anfallen, um weiterhin fossile Brennstoffe zu ersetzen.“

Auch Biomethan ausgeschlossen

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates: „Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor lag im Jahr 2021 lediglich bei 16,5 %, d.h. nach wie vor basiert die Wärmenachfrage im Gebäudesektor zu mehr als 83 % auf fossilen Energieträgern, die klimaschädliche Treibhausgasemissionen verursachen. Vor diesem Hintergrund ist es klimapolitisch fahrlässig, die Nutzung klimafreundlicher, erneuerbarer heimisch erzeugter Energieträger wie Biomethan, die Erdgas sofort ersetzen können, ohne kostenintensive Umrüstungen oder einen Austausch bestehender Heizungstechnologien, im Neubau bei der Erfüllung der 65 % erneuerbare Energien Vorgabe zu verbieten. Zum anderen wird erneuerbarer biogener Wasserstoff, der durch marketablierte, kosteneffiziente Verfahren wie die Dampfreformierung von Biomethan bzw. Reformierung von Biogas in Deutschland erzeugt werden könnte, als Erfüllungsoption ausgeschlossen.“

Fossiler Wasserstoff zugelassen

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne): „Mit dem Gebäudeenergiegesetz setzt die Bundesregierung widersprüchliche Signale. Wir unterstützen ausdrücklich, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es bleibt jedoch hochproblematisch, dass H2-ready-Gasheizungen nur Klimaschutz vorgaukeln, anstatt wirklich das Klima zu schützen. Diese Option sollte daher komplett gestrichen werden. Wenn weiterhin Gasheizungen installiert werden können, die erst später mit Wasserstoff betrieben werden sollen, gehen wertvolle Jahre für die Wärmewende verloren. Ein weiteres Problem ist, dass blauer Wasserstoff als Erfüllungsoption gilt. Wasserstoff aus Fracking-Erdgas ist aufgrund der Methanemissionen ein Problem für den Klimaschutz und keine Lösung.“

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