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Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen: "Völlig inakzeptabel!"

Biogasanlagenbetreiber sollen Umsätze über 3 ct/kWh rückwirkend ab dem 1.3.22 zurückzahlen. Warum das kontraproduktiv ist, argumentieren Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl und zwei Bauernverbände.

Lesezeit: 5 Minuten

Die geplante – auch rückwirkende - Stromerlösabschöpfung bei Biogasanlagen ist inakzeptabel und ein Weg in die völlig falsche Richtung: Das erklärt Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl von der Kanzlei Paluka aus Regensburg in seinem aktuellen Blogbeitrag. Sein Rat: Jeder betroffene Biogasanlagenbetreiber, Substratlieferant und Wärmekunde sollte dringend Kontakt mit seinem Bundestagsabgeordneten aufnehmen und ihn darüber aufklären, über was genau er hier in absehbarer Zeit abstimmen soll und welche Folgen das hätte.

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Laut Loibl verstoßen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums gegen das Rückwirkungsverbot. Kein Anlagenbetreiber kann sich im Nachhinein auf diese neue Rechtslage einstellen und seine Fahrweise, seine Einsatzstoffkosten etc. ändern. Auch die EU will keine nachträgliche Abschöpfung, sondern sieht diese nur in Zukunft vor (ab dem 1.12.2022).

Der Anwalt kritisiert zudem, dass ein Erlös über 3 ct/kWh über der EEG-Vergütung zwingend als „Gewinn“ eingestuft werde, was jedenfalls bei Biomasseanlagen keinesfalls den Fakten entspricht: Die Kostenseite für Biogasanlagen ist seit März 2022 massiv gestiegen, die Einsatzstoffpreise haben sich dramatisch erhöht, je nach Region teilweise sogar um mehr als zwei Drittel. Hinzu kommen die gestiegenen Eigenstromkosten, Dieselkosten, Ausgaben für Adblue usw. „Die EEG-Vergütung war damit seit März 2022 für viele Biogasanlagen gar nicht mehr auskömmlich, die Anlagen wurden teilweise nur deshalb weiterbetrieben, weil die Mehrkosten über den Strommarkt abgedeckt werden konnten. Eine Abschöpfung in der Vergangenheit greift vor diesem Hintergrund absolut in den Bestand der Anlagen ein“, resümiert er.

Wegen der höheren Strommarkterlöse haben zudem einige Betreiber in die Flexibilisierung ihrer Anlagen investiert. Die Abschöpfung würde ihnen jetzt die wirtschaftliche Grundlage entziehen.

Biogasanlagen werden bestraft

Biomethananlagen sollen laut EU-Vorgabe nicht abgeschöpft werden. „Biomethan ist aber zu 100% weiter aufbereitetes Biogas und damit mit diesem in jeglicher Hinsicht vergleichbar. Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung fehlt“, erklärt Loibl. Im Vergleich dazu soll es bei Solar- und Windenergieanlagen eine Abschöpfung oberhalb von 18 ct/kWh gebe. „Die Anlagenbetreiber erhalten dabei zwischen 8 bis 14 ct/kWh mehr als die EEG-Vergütung und nicht nur 3 ct/kWh. Zudem haben Wind und PV im Vergleich zur Bioenergie keine laufenden Einsatzstoffkosten“, argumentiert er.

Anders als PV und Wind können Biogasanlagen dann produzieren, wenn der Strom gebraucht wird, insbesondere also dann, wenn die Strombörsenpreise – mangels ausreichendem Stromangebot – sehr hoch sind. Genau in diesen Zeiten haben die hochflexiblen Biogasanlagen hohe Einspeiseleistungen erbracht, was dazu führt, dass sie faktisch den Strompreis gesenkt haben.

Alternative Vorschläge

Loibl hat Alternative Vorschläge zu der Erlösabschöpfung:

  • Rückwirkung komplett streichen: Eine Abschöpfung darf allenfalls für die Zukunft (ab 1.12.22) festgelegt werden. Hierbei ist zu bedenken, dass die Biogasanlagenbetreiber ihre Mehrerlöse ohnehin nicht uneingeschränkt behalten, sondern in Form von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und teilweise auch Stromsteuer abführen.
  • Die Abschöpfung darf nur am Gewinn und nicht am Umsatz anknüpfen: „3 ct/kWh als Puffer über der EEG-Vergütung sind hier deutlich zu wenig“, erklärt Loibl. Zudem muss ein Anreiz geschaffen werden, damit Biogasanlagen weiterhin nicht nur dann Strom produzieren, wenn dieser wirklich gebraucht wird, also zu Hochpreiszeiten.

Fatales Signal

„Gerade Biogas als Teil der erneuerbaren Energien ist überaus grundlastfähig, zuverlässig und auch als Puffer für Stromspitzen sehr gut geeignet, es wäre fatal für die Regionen diese Versorgung zu gefährden!“, betont der Verein „Landwirtschaft verbindet Deutschland“ (LSV). Sollten die Pläne so durchgeführt werden, würde die sichere dezentrale Energieversorgung mit Strom und auch Wärme dadurch abgewürgt werden, während z.B. umweltschädliche Steinkohlekraftwerke ihre höheren Einnahmen zur Deckung ihrer gestiegenen Kosten behalten dürfen. Zehntausende Haushalte und Wärmeabnehmer wären hier direkt betroffen. Den Strompreis auf ein vernünftiges Maß beschränken zu wollen ist laut LSV grundsätzlich eine gute Sache, die Deckung von gestiegenen Kosten für die Betreiber müsse aber unbedingt sichergestellt werden, da sonst die regionale Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien zusammenbreche. Zudem gäbe es keine Begründung, Biogas hierbei anders zu bewerten als Biomethan. Der LSV fordert deswegen, Biogasanlagen als Biomethanerzeugungsanlagen zu behandeln. Da die Erzeugung von Biomethan eine Urproduktion sei, dürfe sie nicht, wie von der Politik gefordert, abgeschöpft werden.

Bauernpräsident kritisiert Habeck

Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes wendet sich ebenfalls vehement gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, Übergewinne bei der Stromerzeugung von Biomasse (90 % aller Strommarkterlöse oberhalb eines Referenzwertes) abzuschöpfen. „Ich bin schockiert über die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Besonders verheerend ist, dass die Strommarkterlöse nicht nur für künftige Erlöse abgeschöpft werden sollen, sondern schon rückwirkend ab März 2022. Es kann doch nicht sein, dass Steinkohlekraftwerke mit dem Argument gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen werden, und Bioenergieanlagen bleiben außen vor“, kritisiert Bauernpräsident Günther Felßner.

Dabei befänden sich Biogasanlagen in einer vergleichbaren Situation, denn in den letzten Jahren seien die Kosten für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen, so der frisch gewählte Präsident. Zusätzlich sei es mit Beginn des Ukrainekriegs zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Holz gekommen.

Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes fordert daher eindringlich, auch Bioenergieanlagen aus der EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösen auszunehmen.

Bauernpräsident Felßner ordnet die Vorschläge der Bundesregierung für die aktuell angespannte Situation auf dem Energiemarkt als kontraproduktiv ein: „Wenn die Vorschläge des BMWK so umgesetzt werden, bedeutet es das Aus für unzählige Bioenergieanlagen und wir müssen uns über eine nachhaltige, regionale Energieproduktion und Versorgung nicht weiter unterhalten. In der aktuellen Situation geht es um jede Kilowattstunde zur Sicherung unser aller Energieversorgung, hier darf die Politik nicht dagegen arbeiten.“

Die vollständige Stellungnahme der Präsidentenkonferenz finden Sie hier.

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